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Schützen & Erhalten · Juni 2016 · Seite 8

Fachbereiche

Holzschutz

Untergeordnete und verdeckte Holzbauteile –

ein nicht zu unterschätzendes Risiko

Es gehören 4, beim Echten Hausschwamm

5, bewährte Verfahren zum Erfolg einer

Regelsanierung (siehe Punkt 4.3.1 der

DIN 68800, T.4), um einen Pilzbefall im

Gebäude nachhaltig zu bekämpfen. Diese

Verfahren der Technik (ich würde sie eher

als flankierende Maßnahmen bezeichnen)

ergänzen sich gegenseitig und leisten, je-

des für sich, einen entscheidenden Beitrag

zum Erfolg der Bekämpfung.

Diese Maßnahmen sind:

1. Beseitigung der Feuchtequelle und Trock-

nung im Schadbereich

2. Entfernen befallener Materialien, Myzel

und Fruchtkörper

3. Ausbau der befallenen Holzbauteile

4. Behandlung verbleibender Holzbauteile

mit Holzschutzmitteln

5. Behandlung von Mauerwerk mit einem

Schwammsperrmittel bei Befall durch den

Echten Hausschwamm

Dem Handwerker bzw. Gutachter ist es jedoch

freigestellt alle 5 Maßnahmen umzusetzen bzw.

zu empfehlen. Im Kommentar findet man den

entsprechenden Verweis:

„Entsprechend verweist die Norm darauf, dass

sie „grundsätzlich“ durchzuführen sind. Inwie-

weit eine oder mehrere unter den Punkten 2 bis

5 aufgeführten Maßnahmen ergänzend erforder-

lich werden, ist sachkundig in Abhängigkeit von

der aktuellen Befallssituation und dem möglichen

zukünftigen Gefährdungspotenzial abzuklären.“

Lediglich der Maßnahme 1, Beseitigung der

Feuchtigkeit, wird einer zentralen Bedeutung

zugemessen und ist unabdingbar. Demnach

könnten beispielsweise befallene Holzbauteile

im Gebäude verbleiben. Auch andere Maßnahmen

müssen nicht unbe-

dingt realisiert werden.

Soweit die Theo-

rie. In der Praxis kann

dies fatale Folgen ha-

ben.

An dieser Stelle

möchte ich ausdrück-

lich davor warnen,

leichtfertig auf eine

dieser Maßnahmen zu

verzichten.

Erst recht

gilt dies beim Befall

durch den Echten Haus-

schwamm, deren Bekämpfungsmaßnahmen im

Punkt 8.2 der DIN 68800, T.4 ausführlich be-

schrieben werden. Insbesondere Fachleute, die

wenig Berufserfahrung haben oder die sich un-

sicher in der Bewertung der Schadbereiche sind,

sollten konsequent alle 5 Maßnahmen umsetzen.

Der Umgang mit den oben bereits erwähnten

geschädigten Hölzern hat aus zweierlei Sicht eine

entscheidende Bedeutung. Einerseits ist dies der

„Schlüssel“, um auf Holzschutz- und Schwamm-

sperrmittel bei Befall durch den Echten Haus-

schwamm zu verzichten. Dies setzt voraus, dass

sämtliche Holzbauteile in aller Konsequenz aus-

gebaut und auch keine neuen wieder verwendet

werden. Die entsprechende „Öffnungsklausel“ im

Punkt 4.3.1 der DIN 68800, T.4 lautet:

„Auf den Einsatz vorbeugend wirksamer Holz-

schutzmittel und Schwammsperrmittel kann ver-

zichtet werden, wenn im Befallsbereich sämtliche

Hölzer entfernt und durch nicht befallbare Bau-

stoffe oder Bauteile (Beton, Stahlbeton, Stahl)

ersetzt werden, auch anderweitig kein Holz oder

Holzwerkstoffe neu eingebaut werden und die

geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile

nachhaltig sichergestellt

ist. Dabei ist zu beach-

ten, dass ein eventuelles

Übergreifen auf angren-

zende Gebäudeteile oder

Gebäude auszuschlie-

ßen ist.“

Da der Ausbau al-

ler Holzbauteile in der

Praxis recht schwer ist,

liegt darin die zweite

entscheidende Bedeu-

tung. Gerade Altbauten

mit ihrer wechselvollen Geschichte (Um- und Aus-

bauten, Kriegseinwirkungen, ungeordneter Wie-

deraufbau) stecken voll bekannter (verborgener)

und unbekannter kleinerer bzw. größerer Holz-

bauteile. Gerade diese sind nicht selten die Ur-

sache von Pilzbefällen im Gebäude. Nachfolgend

soll auf einige Bauteile eingegangen werden.

Mauerlatten

Etwa 50 % aller Gebäude besitzen Mauerlat-

ten bzw. Mauerschwellen. Werden geschädigte

Balkenköpfe ausgebaut und ersetzt, muss die

Existenz einer Mauerlatte geklärt werden. Meist

sind diese ähnlich stark geschädigt und müssen

mit ausgebaut werden. Aus handwerklicher Sicht

gestaltet sich dies recht schwierig, sodass die

Versuchung groß ist, die Mauerlatten unberück-

sichtigt zu lassen. Es gibt jedoch Möglichkeiten,

die Mauerlatte ohne große Gefügezerstörung am

Mauerwerk über die Balkenkopfauflagertaschen

auszubauen (Bilder 1 und 2).

An sakralen Bauwerken befinden sich Holz-

bauteile mitunter sehr tief in der Wandkonstruk-

Es schreibt für Sie:

Dipl.-Ing.

Ekkehard Flohr

Fachbereichsleiter

Holzschutz

An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau

Telefon: (0340) 6611884

Telefax: (0340) 6611885

E-Mail:

flohr@dhbv.de

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