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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 13

Fachbereiche

Bautenschutz

Neues aus den Regelwerken

Instandhaltung von Betonbauteilen

Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL)

des herausgebenden Deutschen Aus-

schuss für Stahlbeton (DAfStb) liegt

der Fachöffentlichkeit als Gelbdruck vor.

Diese Richtlinie regelt die Planung, die

Anforderungen an Produkte und Systeme

und die Ausführung. Des Weiteren werden

die erforderlichen Prüfverfahren von In-

standhaltungsmaßnahmen für Bauwerke

und Bauteile aus Beton, Stahlbeton und

Spannbeton nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN

206, DIN EN 13670 sowie der Normenreihe

DIN 1045 und deren Vorläufern aufgeführt.

Zur Ermittlung der Restnutzungsdauer

und der Bemessung von Schichtdicken

für Betonersatz bei Karbonatisierung

und Chlorideinwirkung werden geeignete

Nachweisverfahren im letzten Teil der IH-

RL beschrieben.

Inhalte der IH-RL

Teil 1 Planung der Instandhaltung

Teil 2 Merkmale von Produkten oder Sys-

temen für die Instandhaltung und

Regelungen für deren Verwendung

Teil 3 Ausführung der Instandsetzung und

Überwachung

Teil 4 Prüfverfahren

Teil 5 Nachweisverfahren zur Ermittlung

der Restnutzungsdauer und der

Bemessung von Schichtdicken für

Betonersatz bei Karbonatisierung

und Chlorideinwirkung

Die 314-seitige DAfStb-Richtlinie „Instand-

haltung von Betonbauteilen“ wurde an die ak-

tuellen Entwicklungen und die europäischen

Regelungen im Betonbau angepasst mit beson-

derem Augenmerk auf die Bedeutung der Pla-

nungsleistung. Im Vorwort des Gelbdrucks wird

erwähnt, dass die unklare Situation mit einigen

europäischen Produktnormen in der Zwischen-

zeit geklärt werden konnte, was die Herausgabe

des Teils 2 der Richtlinie, in dem abschließend

Anforderungen an Produkte und Systeme für die

Instandsetzung und Regelungen für deren Ver-

wendung in Bauwerken enthalten sind, ermögli-

chte. Die Ausführung von Instandsetzungsmaß-

nahmen wird durch die Einführung von Überwa-

chungsklassen mit zugehörigen Anforderungen

an die durchzuführenden Prüfungen spezifiziert

und somit konkretisiert.

„Die übergeordneten Instandsetzungsziele

sind die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbes-

serung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstaug-

lichkeit von Betonbauteilen für einen bestimmten

Zeitraum unter Festlegung von Prinzipien, die

durch Anwendung unterschiedlicher Verfahren

umgesetzt werden können.

Diese Instandsetzungs-Richtlinie setzt vo-

raus, dass

– jede Instandhaltungsmaßnahme geplant wird

und dass die Planung durch einen Sachkun-

digen Planer durchgeführt wird,

− die Umsetzung des Instandsetzungsplanes Auf-

traggeber seitig in der Ausführung durch einen

Sachkundigen Planer begleitet wird.“ (1)

Der Teil 3 der Richtlinie regelt die für die Aus-

führung und Überwachung der Instandsetzung

von Betonbauteilen erforderlichen Maßnahmen

und Anforderungen. Grundsätzlich gilt, dass

„im-

mer eine sachkundige Planung gemäß Teil 1 dieser

Richtlinie erforderlich“ und „die Umsetzung des

Instandsetzungsplans durch einen Sachkundigen

Planer zu begleiten“ ist. (2)

„Hinsichtlich der Überwachung von Instand-

setzungsmaßnahmen wird unterschieden in

– nicht standsicherheitsrelevante Instandsetzung,

– standsicherheitsrelevante Instandsetzung so-

wie in

– Instandsetzung mit Verstärkungen.“ (3)

Anforderungen an ausführende

Unternehmungen

„Für die standsicherheitsrelevante Instand-

setzung von Betonbauteilen ist der Nachweis der

Fachqualifikation des ausführenden Unternehmens

gemäß Hersteller- und Anwenderverordnung durch

eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle für die

Überwachung erforderlich.“

(4)

Die Instandhal-

tungs-Richtlinie beschreibt, dass dieser Nachweis

durch die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats

„Schutz und Instandsetzung im Betonbau” beim

Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V.

(SIVV-Schein) gegeben ist.

„Im Besonderen können weitere Nachweise

erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer durch

die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz

und Instandsetzung im Betonbau” beim Deut-

schen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. (sog.

Düsenführer-Schein) oder besondere Eignungs-

nachweise gemäß bauaufsichtlichen Verwendbar-

keitsnachweisen.“

(5)

Fazit

Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) soll

nach Einführung die Instandsetzungsrichtlinie

des DAfStb vom Oktober 2001 ersetzen. Notwen-

dig wurde die Überführung in ICH-RL, um diese

an den Stand der Technik anzupassen und die

Instandsetzungsprodukte nach DIN 1504 (Pro-

dukte und Systeme für den Schutz und die In-

standsetzung von Beton) in die Richtlinie zu

überführen. Der Jahresbericht 2015/2016 der

Deutschen Bauchemie bemerkte zutreffend, dass

bisherige Regelungen zur Ü-Kennzeichnung von

Instandsetzungsprodukten entfallen werden, da

„ein zusätzliches Übereinstimmungszeichen für

Produkte nach harmonisierten europäischen Nor-

men nicht EU-rechtskonform“

sei.

Anmerkung der Redaktion:

Einspruchssitzungen zum Gelbdruckentwurf

sind im Zeitraum vom 26.–28. September 2016

in Berlin geplant.

Adresse:

Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. –

DAfStb

Budapester Straße 31, 10787 Berlin-Tiergarten

Telefon: 030 2693-1320

info@dafstb.de

Quellen:

(1) vergl. IH-RL Teil 1, 1 Anwendungsbereich der Richt-

linie.

(2) vergl. Teil 3, 2 Grundsätze, 2.1 Instandhaltung.

(3) siehe zuvor, 2.2 Instandsetzung.

(4) siehe Teil 3, 3 Anforderungen an das ausführende Un-

ternehmen.

(5) vergl. Fußnote.

Es schreibt für Sie:

Rainer Spirgatis

Fachbereichsleiter

Bautenschutz

Plinderheide 2b, 48291 Telgte

Telefon: (05432) 830

Telefax: (05432) 836902

Mobil: (0160) 7163450

E-Mail:

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