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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 63

DIE EX-PRESS

Berufsinformation des DSV e.V. |

Aus dem Verband

wendung von Leimflächen zur Nagerbekämpfung.

Bei Schutzgüterabwägung (Krankenhaus, offene

Produktion u.ä.) kann dies in Abstimmung mit

der Behörde und unter Auflagen eine sehr sinn-

volle Anwendung sein. Aber nicht so wie in die-

sem Fall, insbesondere da dem Ausführenden

(wie auch dokumentiert) völlig unklar war, um

welches Tier es sich handelte. Damit hat er bil-

ligend in Kauf genommen, dass ein Marder (im

Sommer) in die Klebeflächen getappt wäre. Da

hat auch das Jagdrecht verschiedene Einwände.

Gegen den Wucher und das verlorene Geld

konnten wir nichts unternehmen und dazu ha-

ben wir auch kein Mandat. Uns interessierte aber

die Vermittlungsplattform und ob diese auch in

anderen Fällen ähnlich handelndes Personal ver-

mitteln würde. Die Internetseite zeigte sofort

mehrere Verstöße gegen das Gesetz gegen den

unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter anderem

wurde der Eindruck erweckt, dass der vermit-

telte SBK aus dem Umfeld des Anrufers kommen

wurde und dass es sich um eigene Mitarbeiter

handeln würde. Außerdem wurde bereits in der

Domainadresse und dann wieder auf den Seiten

der Homepage behauptet, in unserem Berufs-

feld die Nummer Eins zu sein. Wie leichtsinnig.

Nach Erörterung der Faktenlage und Aufzei-

gen der Verstöße, empfahl uns ein Anwalt, den

Geschäftsführer der Vermittlerfirma abzumahnen.

Bis hierhin war der ganze Fall irgendwie noch

Standard und hätte es nicht in unsere ExPress

geschafft. Aber unter der angegebenen Adresse

im Impressum war unser Abmahnungsschreiben

nicht zustellfähig. Weitere Recherche ergab, dass

die im Impressum angegebene GmbH bereits

seit zwei Jahren in der Insolvenzabwicklung

ist. Offensichtlich gehörten weder die über die

Bundesnetzagentur geschaltete 0800-Nummer

noch die Internetdomain zum Firmenvermögen

der in Abwicklung befindlichen GmbH. Dem In-

solvenzverwalter war von der aktiven Geschäfts-

tätigkeit der Pleitefirma nichts bekannt und er

sah auch nichts von den Einnahmen die im Auf-

trag der Firma abgewickelt wurden.

Nun versuchten wir die Privatperson zu er-

mitteln, die hinter der GmbH steckte, bzw. die

die Internetseite betreibt, da diese für falsche

Angaben im Impressum haftet. Der angegebene

Handelsregistereintrag von einem Herrn T.M. aus

Regensburg führte allerdings zu einer zweiten

Firma, zu einem Schlüsseldienst. Geschäfts-

führer auch hier Herr T.M.. Nun wurde auch so

langsam klar, warum mitten in der Nacht ein

„Schädlingsbekämpfer“ für Einsätze zur Verfü-

gung steht. Wurden die SBK-Anfragen wahllos

über die Notrufzentrale eines Schlüsseldienstes

an (irgendwelche) „Handwerker“ ohne Ahnung

vermittelt? Eine weitere Überraschung ergab die

Überprüfung bei der Denic (Genossenschaft die

in Deutschland die Top-Level Domains verwal-

tet), dass dort als Registrar der Homepage eine

dritte Firma eingetragen war. Es handelte sich

um eine Handwerkervermittlungsplattform (klingt

ähnlich wie Der freundliche Handwerker) in de-

ren Impressum wiederum der bekannte Herr T.M.

aus Regensburg genannt war. Mit einer Anschrift

in Berlin. Die dortigen LV-Kollegen versicherten

uns aber, dass es sich bei der Anschrift um ein

Militärgelände handle, wo sich kein Firmensitz

befinden könnte. Und richtig. Auch von dort kam

unsere Post als unzustellbar zurück.

Da wir für solche Verfahren einen pauschalen

Betrag gemäß Gebührenverordnung bezahlen,

haben wir unseren Anwalt weiter gequält und

gebeten, über die mittlerweile eingeschalteten

Ermittlungsbehörden, wir befinden uns inzwi-

schen im Strafrecht (!), weitere Informationen

einzuholen. Wir selber haben ein ausführliches

Gespräch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde

für das TierSchG geführt. Dort haben wir darauf

hingewiesen, dass bei allen Scheinfirmen doch

eine echte Handelsbeziehung zwischen der aus-

führenden Firma beim Endverbraucher und der

angeblichen Pleitefirma bestehen muss, die via

Internet die Aufträge einsammelt und vermittelt.

Jedoch ist das Problem, dass in unserem Beruf

so viel verschiedene Aufsichtsbehörden zusam-

menkommen, dass keine einen ganzheitlichen

Ansatz verfolgt. Auch werden die Zuständigkeiten

der Straftatermittlungen gegen beide Einzelfir-

men nicht zusammengeführt.. Zumindest nicht,

so lange nicht systematischer und organisierter

Betrug vermutet wird.

Dennoch haben wir herausbekommen, dass

der „Kollege“ sein Gewerbe erst frisch in die-

sem Jahr angemeldet hat. Eine Erlaubnis zur

Schädlingsbekämpfung hat er beim Veterinäramt

nicht beantragt, eine Anzeige gemäß GefStoffV

erfolgte ebenfalls nicht. Er besitzt keine Qua-

lifikation (Sachkunde) zum Töten von Nagern.

Verschiedene Ermittlungsverfahren wegen Ver-

stoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen das

Landesjagdgesetz wurden eingeleitet. Eine Ver-

folgung der Verstöße gegen die Biozidverordnung

(Gebrauchsanweisung) und die Gefahrstoffver-

ordnung werden noch untersucht.

Von dem Veterinäramt wurde inzwischen be-

stätigt, dass sie dem auffälligen Handwerker auch

nicht in Zukunft eine Erlaubnis für die Schäd-

lingsbekämpfung erteilen würden. Die Auftragge-

berin wurde inzwischen vom Ausführenden unter

Druck gesetzt, die Anzeige zurückzuziehen, um

ihr Geld wieder zu bekommen.

Überraschend hat vor wenigen Wochen

T.M. aus Regensburg eine vierte Firma in

das Impressum seiner Vermittlungsplattform

eingetragen. Vielleicht hatte er einen Anruf

von seinem Insolvenzverwalter. Oder von der

Steuerbehörde. Oder, wer weiß? Diesmal war

die neue Anschrift zustellfähig. Kurz danach ist

die Domain vom Netz genommen worden und

im Internet nicht mehr erreichbar. Ein kleiner

Sieg für unseren Beruf.

Viele Fragen bleiben offen. Wie bekommt

eine solche Plattform ihre ausführenden Gewer-

ke? Wie finden die sich? Man benötigt schon ein

großes Netzwerk, um die über eine generische

Internetseite gesammelten Aufträge auch los-

zuwerden. Rufen die dann einfach irgendwelche

Schädlingsbekämpfer an? Werden Sie ab und zu

oder sogar häufig angerufen, Aufträge zu über-

nehmen? Teilen Sie uns ihre Erfahrungen mit.

Autor: A.B.

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