Schützen & Erhalten - page 37

Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 37
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QUALIFIKATION
Lehrgang zum handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker
Diese Kooperationsarbeit
zwischen der Firma Solido Bau-
tenschutz GmbH in Steinfurth,
insbesondere dem Geschäftsfüh-
rer Gregor Gervink, dem HBZ
und den Lehrgangsteilnehmern
ermöglichte den Teilnehmern,
sich vor Ort zu erproben und
bot der Universität eine tat-
kräftige Hilfe, die sie sonst
nicht hätte finanzieren kön-
nen.
Während der Lehrgangsdau-
er konnten die Schüler, sofern
gewünscht, zusätzlich den
“Stahlbeton-Instandsetzungs-
schein” (SI-Schein), den “Was-
serhaushaltsgesetzschein” (WHG
§ 19-Schein), den “DIN 18195-
Abdichtungsschein”, den “In-
jektionsschein” und den „Sach-
kundenachweis für bekämpfen-
den Holzschutz“ erwerben.
In Ausschreibungen und bei
öffentlichen Aufträgen wird im-
mer mehr der Sachkundenach-
weis “Bekämpfender Holzschutz”
verlangt. Die Prüfungen für
diese Scheine werden von ex-
ternen Prüfungsinstitutionen
(zum Beispiel TÜV, TU Braun-
schweig) abgenommen. Die
Teilnehmer erhalten darüber
einen Qualifikationsnachweis.
Die Abschlussprüfung
Die abschließende Fortbil-
dungsprüfung zum Holz- und
Bautenschutztechniker wird vor
der Handwerkskammer Münster
abgelegt und besteht aus ei-
nem praktischen und einem
theoretischen Teil.
Die Zulassungsvoraussetzun-
gen zur Prüfung sind nach §2
der Fortbildungsprüfungsord-
nung folgende:
– wer eine Abschlussprüfung
in einem anerkannten Aus-
bildungsberuf des Bau- und
Ausbaugewerbes erfolgreich
abgelegt hat (zum Beispiel
Gesellenbrief);
– wer die Berufsfachschulaus-
bildung zum Holz- und Bau-
tenschützer erfolgreich ab-
geschlossen hat und eine
anschließende einjährige
Tätigkeit im Holz- und Bau-
tenschutz nachweisen kann;
– wer eine mit Erfolg abge-
legte Abschlussprüfung in
einem anerkannten Ausbil-
dungsberuf und eine an-
schließende zweijährige
Tätigkeit im Holz- und Bau-
tenschutz nachweisen kann;
– wer eine dreijährige Tätig-
keit im Holz- und Bauten-
schutz nachweisen kann.
Abweichend hiervon kann
zur Prüfung auch zugelassen
werden, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere
Weise glaubhaft macht, dass er
Kenntnisse und Erfahrungen
erworben hat, die die Zulas-
sung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Pilotlehrgang war für
die Teilnehmer ein großer Zu-
gewinn an Wissen und Können.
Sie bestätigten in der Ab-
schlussbesprechung, dass alle
die neuen Kenntnisse im Holz-
schutz und im Bautenschutz in
ihrer Praxis gut verwerten kön-
nen, auch wenn die Aufgaben-
schwerpunkte häufig im Bau-
tenschutz liegen.
Das bietet der Deutsche Holz- und Bautenschutz Verband (DHBV):
• Ein Gütezeichen für Schutz und Erhalt durch handwerkliches Können und moderne Technologie
• Fachkompetenz und Leistungsstärke durch Erfahrung und berufliche Weiterbildung
• Sicherheit und Entscheidungshilfe zum Schutz vor unnötigen Kosten und Folgeschäden
Wollen Sie mehr über den DHBV und seine Leistung wissen?
Ihre Kontaktadresse: Bundesgeschäftsstelle Dr. Friedrich Remes: Tel. (0 22 34) 4 84 55, Fax (0 22 34) 4 93 14
Ja, ich will mehr über den DHBV und seine Leistungen wissen:
Meine Adresse:
„Bauherren sind gut beraten, wenn sie
bei der Vergabe von Arbeiten im Holz- und
Bautenschutz zwischen qualifizierten Fachfirmen
und anderen Anbietern deutlich unterscheiden.
Durch die DHBV-Mitgliedschaft belege ich
meine besondere berufliche Qualifikation.
Das überzeugt immer mehr Kunden“.
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Oder per Post an: DHBV Bundesgeschäftsstelle, Hans-Willy-Mertens-Straße 2, 50858 Köln
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