Schützen & Erhalten - page 4

Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 4
Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
(Jahrgang 1960)
– 1981: Fachschulstudium an
der Ing.-Schule für Hoch-
bau Leipzig
– 1985: Fachmann für
Holzschutz
– 1990: Sachverständiger für
Holzschutz an TU-Dresden
– 1990: Gründung einer Holz-
und Bautenschutzfirma
– 1991: Berufung zum
ö.b.u.v.S für Holzschutz
– seit 1997: Fachbereichslei-
ter für Holz- und Brand-
schutz im DHBV
– seit 1998: Geschäftsführer
eines Ingenieurbüros
– seit 1999: Dozent am HBZ
Münster (Holz- und
Bautenschutztechnikeraus-
bildung)
Mitarbeit in folgenden
Ausschüssen:
WTA-Arbeitsgruppe Holz
DGfH-Arbeitsausschuss
„Erneuerung alter Bau-
substanz“
– Stellv. Leiter der DGfH
Arbeitsgruppe „Bekämp-
fungsmaßnahmen zum
Schutz von Holz“
– DIN-Kommentarausschuss
(DIN 68800/4)
– Integrierung in ein
Forschungsprojekt
„Echter Hausschwamm“
– Fortbildungsprüfungsaus-
schuss Holz- und Bauten-
schutztechniker
Weitere Fragen an:
Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr
An der hohen Lache 6
06846 Dessau
Telefon: 0340 - 6611884
Telefax: 0340 - 6611885
email:
In der Ausgabe 1/2/2000
hatte Ekkehard Flohr die-
se Frage gestellt und ei-
nen Bericht über den
Sachverständigenaus-
schuss des DIBt in der
Ausgabe 3/2000 ange-
kündigt. Leider lag zum
Redaktionsschluss das
Sitzungsprotokoll noch
nicht vor, sodass der Fach-
bereichsleiter Ihnen erst
in der jetzigen Ausgabe
darüber berichten kann.
Sachstand
Die in der bauaufsichtlichen
Zulassung formulierte Anwen-
dungseinschränkung „Nicht zur
großflächigen Anwendung an
Holzbauteilen (Flächen-/Raum-
volumenverhältnis gleich oder
größer 0,2 m²/m³) in Innenräu-
men“ hat ihren Ursprung aus
bewohnten
Innenräumen. Damit
sollte verhindert werden, dass
ein großflächiger Holzschutzmit-
teleintrag an Dielen, Paneelen,
Verschalungen etc. stattfindet.
Dies gilt auch nach wie vor,
zumal befallene Holzteile auch
mit relativ geringen Aufwand
ausgewechselt werden können.
Ohne nähere Überprüfung
wurde die Verhältniszahl 0,2 m²/
m³ aus der Norm DIN 68800/4
Abs. 5.2.8 übernommen und für
Dachstühle als gültig erklärt.
Beratungsergebnis
Der Sachverständigenaus-
schuss verständigte sich dahin-
gehend, das die Verhältniszahl
von 0,2m²/m³ zukünftig bei der
Verwendung von Bekämpfungs-
mitteln (pyrethroidhaltige Mittel
eingeschlossen) gegen Insekten
in Dachstühlen nicht mehr her-
angezogen wird. Werden Dach-
stühle später zu Wohnzwecken
ausgebaut, ist eine Verkleidung
(ausschließlich bei Borsalzim-
prägnierungen) vorzunehmen.
Es ist damit zu rechnen, dass
das DIBt den Empfehlungen des
Sachverständigenausschuss folgt
und im Ergebnis die Anwen-
dungseinschränkung E6 im
nächsten Holzschutzmittelver-
zeichnis für Bekämpfungsmit-
tel herausnimmt.
Bis dahin gilt die Anwen-
dungseinschränkung E6 im Holz-
schutzmittelverzeichnis und die
in den bauaufsichtlichen Zulas-
sungen formulierten Auflagen.
An dieser Stelle appelliert
der Autor nochmals an die
„Sachkunde“ der Holzschutzfir-
men. Unter Beachtung folgen-
der Gesichtspunkte können si-
cher die meisten (nicht alle)
Bekämpfungsprobleme in Dach-
stühlen gelöst werden.
– Holzalter bei Hausbock-
befall berücksichtigen
– Befallsbereiche genau
ermitteln und nur Ab-
schnitte behandeln
– andere Behandlungs-
methoden (zum Beispiel
Heißluft) wählen
– Veränderung der Resis-
tenzklasse bei intensiver
Bebeilung beachten
Dürfen Dachstühle überhaupt
noch imprägniert werden?
DIE FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
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