S&E Glossary

Meinungen Pkt. 3, S. 50 „So konnte auch bei der im Rahmen des vorliegenden Forschungsprojektes gutachterlich begleiteten Mauerwerksbehandlung (Objekt 10, Zwickau) in weiten Teilen des Mauerwerks keine nennenswerte Erwärmung erzielt werden. Viel- mehr wurde jeweils ein nur kleiner Bereich des Mauerwerks oberflächlich ausreichend erwärmt, wobei dieser der Fläche der Strahlungs-Austritt- söffnung der Antenne entsprach. Zugleich be- stätigte das Objekt Zwickau, dass inhomogene Baustoffe wie Mauerwerk nicht gleichmäßig er- wärmt werden können.“ Wenn sich nur der oberflächennahe Bereich erwärmt, so deutet dies darauf hin, dass Kon- densationsfeuchte vorliegt, was oft besonders in Kellerräumen vorkommt. Auf Grund der geringen Durchfeuchtung in den tieferliegenden Bereichen kommt es deshalb nicht zur ausreichenden Durchwärmung. Desweiteren hat man beim Einsatz von nur 2 Mikrowellengeneratoren auf einer relativ großen und massiven Wandfläche durch Wärmeleitung einen verstärkten Wärmeabfluß. Bei den vorherr- schenden Raumtemperaturen von ca. 11° C kann es zudem nach Einsetzen der Wasserdampfdiffu- sion zur weiteren Auskondensation an der Ober- fläche kommen, sodass die Temperatur an der Oberfläche nach mehreren Aufheizzyklen wesent- lich höher steigt als im Inneren. Zur Bewertung dieses Vorganges wäre eine Messung der Oberflä- chenfeuchte sinnvoll gewesen. Außerdem ist es kontraproduktiv, gegen den Massenstrom (Was- serdampfdiffusion) zu heizen. Daraus abzuleiten, dass inhomogene Bau- stoffe (Vollziegel und Mörtel) nicht gleichmäßig erwärmt werden können, widerspricht unseren über 10-jährigen Erfahrungen. Wenn massives Vollziegelmauerwerk über 60°C erwärmt wird, verlängert sich die Abdampfphase ( Abkühlung des Mauerwerkes auf Umgebungstemperatur) um ein Vielfaches (Backofeneffekt). Im Frühjahr wurde auf die bevorstehen- de Kennzeichnung von Borpräparaten mit dem Totenkopf aufgrund neuer EU-Regelungen hingewiesen. Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, ist aber seitdem nichts passiert, eine Kennzeichnung der Borpräparate ist nicht erfolgt. Die Kennzeichnungspflicht, die aufgrund der 30. Anpassungsrichtlinie (30. ATP) zur Richtli- nie 67/548/EWG zum 1.6. in Kraft treten sollte, ist durch das Inkrafttreten der EG-GHS-Verord- nung (Nr. 1272/2008) im Dezember ausgebremst worden. Die aus meiner Sicht falsche Einstufung hatten wir bereits begründet. Was ist passiert? Die Richtlinie 67/548/EWG (erstmalige Ver- öffentlichung 1967 zu Zeiten der EWG) ist die Grundlage unserer nationalen Gefahrstoffverord- nung. Die Richtlinie wird regelmäßig dem tech- nischen Fortschritt angepaßt (ATP), so zum 30. Mal Ende 2008. Nahezu zeitgleich wurde aber ein Ersatz der EU-Gefahrstoffrichtlinie durch die EU-GHS-Verordnung („Global Harmonising Sys- tems“) verabschiedet. Somit verweist die 30. ATP auf eine nicht mehr gültige Richtlinie. Die Regelungen werden daher erst durch eine Auf- Auf Grund der guten spezifischen Wärmespei- cherkapazität von Ziegelmauerwerk von ca.800J/ kgk (Holz ca.1600 J/kgk) kommt es auf Grund der Wärmeleitung zu einer weitestgehenden Homogeni- sierung der Temperaturverteilung im Mauerwerk. 10 Zwickau, Domhof 7 – Priester- häuser, Jahr der Sanierung: 2002 Gutachterliche Überwachung: E. Flohr, Dessau, S.132 „Ergebnisse der Kontrollüberwachung Aus allen eingebauten sechs Hausschwamm- Prüfkörpern sowie aus den in einem Nebenraum verwahrten Nullproben wuchs im Labor der Prüf- pilz wieder aus. Aus einer Probe entwickelte sich ein für den Echten Hausschwamm atypisches Myzel (veränderte Variante infolge der Wärme- behandlung). In allen fünf Hausbock-Prüfkör- pern hatten die Larven die Wärmebehandlung überlebt. Das bedeutet, dass mit den mit der Mikrowellen-Technik im Mauerwerk erreichten Temperaturen und der Dauer der Temperatur- haltung weder das Hausschwamm-Myzel noch die Hausbockkäfer-Larven abgetötet werden konnten“ Da weder die Letaltemperaturen für den Ech- ten Hausschwamm noch für die Hausbockkäfer erreicht wurden ist obiger Feststellung nichts hinzuzufügen. Bedenken sollte man jedoch beim Einbau von Proben, die kleiner als die Wellenlänge der verwendeten Frequenz sind, dass die Proben wei- testgehend vom zu erwärmenden Material ohne Luftspalt umschlossen sind, da Luft bekanntlich ein schlechter Wärmeleiter ist und von Mikrowel- len kaum erwärmt wird. In eine einzelne Hausbocklarve oder ein Stück Myzel in einem Glas-oder Pappröhrchen kann man nun mal keine Energie bei 2,45 GHz einkoppeln. Die auf Seite 49 geäußerten Zweifel zur Über- tragung des Mikrowellenverfahrens in die Praxis liegen schon einige Jahre zurück. Sicher gibt es noch Untersuchungsbedarf zur Verbesserung der Technologie und der Technik. Der könnte in weiteren Forschungsvorhaben abgearbeitet werden, wie z. B. das Verhältnis Temperatur und Zeit in verschiedenen Stadien des Myzels. Ein Hauptvorteil des Mikrowellenver- fahrens liegt ja gerade darin, dass im Minuten- bereich Temperaturen, die weit über den publi- zierten Letaltemperaturen liegen, und somit keine stundenlangen Haltezeiten erfordern. In der Zwi- schenzeit sind durch mehrere Firmen eine Vielzahl von Objekten erfolgreich mittels Mikrowellentech- nologie behandelt worden, sodass es an der Zeit ist, dieses Verfahren in die Neufassung der DIN 68800 aufzunehmen. Literatur: 1 Togornikov: Dielctric properties of wood and wood- based materials. 1993 Dipl.-Ing. Steffen Steinbach MTB® Mikrowellen Technik Bauwerkserhaltung Holzschutz Mittenwalderstraße 79, 15749 Mittenwalde/OT Motzen Bor – vom Ökomittel zum Gift, der ganz normale Wahnsinn der EU – Teil 2 nahme in den Anhang IV der GHS-Verordnung verbindlich. Dies ist noch nicht erfolgt. Bei der Vielfalt der EU-Regelungen ist der EU offenbar selber der Überblick abhanden ge- kommen. Vor dem Hintergrund dieser Problema- tik wurden die zum Jahresende auslaufenden bauaufsichtlichen Zulassungen bis Mitte 2010 verlängert, so daß praktische Auswirkungen nicht vor Mitte bis Ende 2010 (dem Ablaufda- tum der längsten Laufzeiten der Zulassungen) zu erwarten sind. Da aber ebenfalls zeitgleich der zweitgröß- te Bor-Produzent endlich Klage beim Europäi- schen Gerichtshof gegen die Einstufung und die Kennzeichnungspflicht eingereicht hat, ist noch nicht sichergestellt, daß nicht doch wieder eine Änderung der 30. ATP erfolgen könnte. Somit bestehen derzeit keine Klarheiten, was 2010 geschehen wird. Wir warten ab und sind Guter Dinge, daß der Realitätssinn wieder Oberhand gewinnen könnte. P.S.: Mit der GHS-Verordnung werden sich aber sämtliche bekannten und bewährten Gefah- rensymbole ändern – weltweit einheitlich. Dipl.-Holzwirt Dr. André Peylo Holzlabor Peylo Blumenstraße 22, 21481 Lauenburg Bor im Periodensystem. Grafik: Wikipedia/Atanamir. Schützen & Erhalten · Dezember 2009 · Seite 22

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