S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2009 · Seite 26 gelliste, sind für folgende Verwendungsberei- che geeignet: – Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstau- endes Sickerwasser im Sinne der DIN 18195 Teil 4 – Bauwerksabdichtungen gegen nicht drücken- des Wasser im Sinne der DIN 18195 Teil 5 – Bauwerksabdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sicker- wasser im Sinne der DIN 18195 Teil 6. Die Verwendung ist bis zu einer Eintauchtiefe von 3 Metern zulässig. – Bauwerksabdichtungen gegen von innen drückendes Wasser im Sinne der DIN18195 Teil 7 (Füllwasser). Die Verwendung ist bis zu einem Wasserdruck von 15m Wassersäule (1,5Mpa) zulässig. Über alle Bereiche hinweg, sollen Bauwerksab- dichtungen die Bausubstanz langfristig und si- cher vor dem Eindringen von Feuchtigkeit schüt- zen und eine lange Nutzungsdauer des Bauwerks gewährleisten. Industrie und Handel Flüssigkunststoffe zeichnen sich durch eine sehr gute Haftung an verschiedensten Untergrün- den, einen hohen mechanischen Widerstand und eine gute Dauerbeständigkeit gegen eine Vielzahl von Medien sowie Umwelteinflüssen aus. Flüssigkunststoff von Triflex ist werkseitig so thixotropiert, dass er selbst an senkrechten Flächen problemlos haftet und nicht abgleiten kann. In das flüssig aufgebrachte Abdichtungsharz wird eine Spezialfliesarmierung eingebunden. Gleichzeitig zur mechanischen Beständigkeit besitzen diese Abdichtungen die notwendige Elastizität, um bauwerksbedingte Bewegungen sicher aufzunehmen. Durch das geringe Flächen- gewicht und die geringe Aufbauhöhe sind Flüs- sigkunststoff-Abdichtungen ein idealer Partner, insbesondere in der Sanierung. Weitere Argumente für Flüssigabdichtun- gen sind zum Beispiel, dass selbst komplizierte Details handwerksgerecht und sicher abgedich- tet werden können, egal welche Geometrie das Bauteil hat, der flüssig applizierte Kunststoff schmiegt sich wie eine zweite Haut dem Unter- grund an. Bei Flüssigkunststoffabdichtungen auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA) kommen noch die schnellen Regenfestigkeiten (30Min.) und Aushärtungszeiten (ca. 45Min.) hinzu. Mehrere Gründe, warum sich dieser Werkstoff seinen Platz in der Abdichtungswelt und letztlich auch in den Regelwerken „erarbeitet“ hat. Triflex Beschichtungssysteme GmbH & Co.KG, Karlstraße 59, 32423 Minden, info@triflex.de, www.triflex.de WU-Betonfugen werden langzeitsicher mit Triflex abgedichtet. Neuerungen Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Service Rahmenvereinbarung zur mobilen Zeiterfassung Im Mitglieder-Bereich der DHBV- Homepage können Sie sich ab sofort über die Neuerungen in den TRGS und TRBS informieren. Allgemeines für die Handhabung der Infoline: Im Mitglieder-Bereich der DHBV- Homepage finden Sie in der Infoline des ZDB unter Technik – Allgemein – die Bereiche „Gefahrstoffe“ und „Betriebssicherheit“. Beide Berei- che sind dabei ähnlich struktu- riert. Zunächst finden Sie dort alle betreffenden Gesetze und Verord- nung einschließlich diverser Leit- fäden etc. Weiter finden Sie unter einem eigenständigen Punkt dann alle für die Bauwirtschaft relevanten und existierenden TRGS bzw. TRBS. Zu- nächst wird in den beiden Bereichen als Übersicht die jeweilige Struktur der Technischen Regeln erläutert. Danach finden Sie alle TRGS bzw. TRBS im pdf-Format im Originaltext. Die jeweiligen Dateien sind dabei in sich umfangreich verlinkt. Die VIRTIC GmbH bietet Dienst- leistungen im Bereich mobile Zei- terfassung und Ortung sowie des Projektcontrollings an. Voraussetzung zur Nutzung die- ser Dienstleistungen ist je ein Mo- biltelefon für die Mitarbeiter auf der Baustelle und ein Internet-PC. Die mittels Handy übertragenen Daten stehen sofort online zur Verfügung und damit zeitnah zur Auswertung bereit. Die Mitglieder des DHBV erhal- ten bei Abschluss eines Vertrages mit der VIRTIC GmbH folgende Ver- günstigung: Auf die Einrichtungs- gebühr sowie auf die monatlichen Gebühren wird pauschal ein Rabatt von 15% auf den Ausgangspreis gewährt. Weiter wird je nach Anzahl der Nutzer ein zusätzlicher Rabatt in folgender Höhe gewährt: – 10–20 Nutzer: 8% je Nutzer – 21–30 Nutzer: 12% je Nutzer – 31–50 Nutzer: 15% je Nutzer – 51–100 Nutzer: 20% je Nutzer – mehr als 100 Nutzer: 25% je Nutzer Die VIRTIC GmbH ist verpflichtet, sich die Verbandszugehörigkeit des Unternehmens zu einem Mit- gliedsverband des ZDB bestätigen zu lassen. Fotos: Triflex

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