S&E Glossary

Meinung Aquapol stellt die Glaubwürdigkeit von TV-Pastor Fliege in Frage in diesem Fall naheliegender, als sich die moralisch unterstützende Bestä- tigung der Institution einzuholen, die für Glaubensfragen zuständig ist und deren Aussage über alle Zweifel erhaben ist. Es stellt sich somit die Frage: Darf man einen Kirchenmann derart missbrauchen und ihn zum Fürspre- cher gerichtlich anerkannten Unsinns machen? Selbstverständlich steht für mich nach wie vor die Glaubwürdigkeit eines Pastors Fliege außer Frage. Und höchst wahrscheinlich basiert seine Überzeugung, dass ein Gerät, welches mit „gravomagnetischer Erdenergie“ und „freier kosmischer Raumenergie“, also mit Hilfe übersinnlicher Phäno- mene, von denen in den Naturwissen- schaften absolut nichts bekannt ist, Mauern trocken legt, auf ganz realen Erfahrungen. Vielleicht ist er selbst überzeugter Besitzer eines solchen Zauberkästchens, das in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen – also einer zunächst konventionell und höchst fach- männisch durchgeführten Gebäudeabdichtung – nun auf trockenen Wänden für dauerhafte Kundenzufriedenheit sorgt. Pastor Fliege ist ein Mann des Glaubens. Wa- rum sollte er also nicht von der Seriosität eines Unternehmens überzeugt sein, das auf seine Leis- tung bei einem nicht zu erwartenden Misserfolg sogar eine Geld-zurück-Garantie anbietet. Abgesehen davon, dass diese „Garantie“ re- gelmäßig eingeklagt werden muss und die Aqua- pol GmbH ihren Sitz in Österreich hat, was die ganze Prozessführung nicht gerade erleichtert, dient die „Geld-Zurück-Garantie“, neben ihrem wirkungsvollen Anlockeffekt, einem nicht zu ver- achtenden Nebenzweck, der dem Kirchenmann bei genauer Betrachtung die Zornesröte ins Gesicht steigen ließe, nämlich sich vor dem strafrechtli- chen Vorwurf des Betruges zu schützen. Am Ende steht für die vielen, die sich von Aquapol getäuscht sehen, immer die gleiche Fra- ge: Wie konnte mir so etwas passieren? Wo war mein gesunder Menschenverstand? Wie konnte ich mich nur so täuschen lassen? Und – hatte nicht auch Pastor Fliege dafür geworben? Friedrich Remes Das Urteil gegen die werblichen Aussagen beim Vertrieb von Aquapol-Geräten ist als pdf- Datei auf unserer Homepage unter www.dhbv. de hinterlegt. Siehe hierzu auch unter Rechtsberatung „Neues vom Zauberkästchen“, Seite 28 Die Vertreter der christlichen Religionsgemeinschaften ge- nießen eine hohe Glaubwür- digkeit in der Bevölkerung. Als moralische Instanz sind sie ein Orientierungspunkt, dem man vertraut und an dem man sich ausrichten kann. Damit besetzen die Frauen und Män- ner der Kirche eine wichtige gesellschaftliche Position, deren moralischer Vorbildfunktion sie sich selbstverständlich bewusst sind. Dies gilt ganz besonders für ihre exponierten Vertreter, die tagtäglich im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Einer dieser Vertreter ist zweifelsohne der TV-Pastor Jürgen Fliege, dessen theologischer Rat vielen Hilfe suchenden via Bildschirm Kraft und neuen Lebensmut spendet. Wie verwerflich ist es also, wenn man sich diese unbestrittene Glaubwürdigkeit eines engagierten Seelsorgers zu Nutze macht, um bei Menschen einen der natürlichsten Mechanismen außer Kraft zu setzen, der sie im allgemeinen vor dreisten Trickbetrügern schützt, nämlich den gesunden Menschenverstand. Am 30. November schrieb die Welt am Sonn- tag in einer Anzeigen-Sonderveröffentlichung der Firma Aquapol: „Wenn eine Pastorin, ein Mitglied der ka- tholischen Kolpingsfamilie und ein Yoga-Lehrer miteinander reden, könnte es um Gott und die Welt gehen. Stattdessen sprachen die Gäste von Pastor Jürgen Fliege in der Sendung „Fliege TV“ über Gemeinsamkeiten: Das Problem mit feuch- ten Mauern und die spezielle Trockenlegungs- methode der Firma Aquapol. In Zeiten knapper Kassen und schließender Gotteshäuser will der leidenschaftliche Pastor damit ein wenig „trom- meln für die Rettung unserer Kirchen“. Die kos- tengünstige Methode lässt sich aber ebenso in feuchten Wohnhäusern einsetzen, wie Yoga-Leh- rer Horst Weygand bestätigt – und das sogar mit Geld-zurück-Garantie.“ Gerade mal eine Woche zuvor, am 23. No- vember 2008, untersagte das Landgericht Mün- chen im Namen des Volkes einem Vertreiber von Aquapol-Geräten unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € oder einer ersatzweisen Ordnungshaft von sechs Monaten seine unlautere Werbung fortzusetzen. So ist der Firma unter anderem untersagt worden, bei Vertreibung des Kästchens mit Aussa- gen zu werben wie Aquapol Geräte sind geeignet zur „Gebäudetrockenlegung“ oder „Trockenlegung von feuchten Mauern“. Das gleiche Verbot gilt für irreführende Versprechen wie „nie mehr feuchte Mauern“, „das Gerät wirkt den Kräften, die das Wasser in den Poren des Mauerwerks aufsteigen lassen, entgegen“, „erfolgreiche Mauertrockenle- gung“, „Umweltfreundliche Mauertrockenlegung“, „…Die Methode funktioniert mit Raumenergie – ohne Chemie, Strom oder aufwendigen Bau- arbeiten“, sowie „Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern“. Das Urteil, dem eine Klage des Verbandes So- zialer Wettbewerb auf Initiative des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes vorausging, begründet das Landgericht München damit, dass die Firma Aquapol mit den untersagten Werbeaussagen gegen die Bestimmungen des Ge- setzes gegen unlauteren Wettbewerb verstoße, da die behaupteten Wirkungen ihrer Geräte nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden können. Ein derartiger Nachweis ergä- be sich nicht einmal aus den eigenen Behaup- tungen der Vertreiberin, denn diese räumte im Prozess selber ein, dass „zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis mit den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei“. Auch sei die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich und es sei entspre- chend auch nicht möglich nachzuweisen, dass eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Ge- räte zurückzuführen sei. Im Prozess musste die Vertreiberfirma sogar einräumen, dass eventuelle Erfolge mangels fehlender Nachweisbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden seien. Wenn sich also ein rein physikalischer Vor- gang, und nichts anderes ist der Entfeuchtungs- prozess einer Wand, in keiner Weise wissen- schaftlich nachweisen lässt, dann bewegen wir uns zweifellos im Bereich der Wunder und damit auf einem Feld, das keiner naturwissenschaft- licher Beweisführung bedarf, sondern vielmehr eines vertrauenden Glaubens. Und wenn dieser Glaube allein nicht ausreichen sollte, was ist Zauberei, Wunder oder Betrug? Aquapol im Einsatz für trockene Wände und eine höhere Lebens- qualität. Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 37

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