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Schützen & Erhalten · Juni 2008 · Seite 30 Neues vom DHBV-Arbeitskreis „Thermische Holzschädlingsbekämpfung“ 1) Der Prozess gegen die Fa. Desowag wegen der Schäden durch Einsatz von Holz- schutzmittel erstreckte sich von 1984 bis 1996. Er endete mit einer Zahlung des Geschäftsführers von 100.000 DM an die Staatskasse und den Beitrag von 4 Millionen DM für die Einrichtung eines „Lehrstuhls für Toxikologie in Innenräumen“ an der Universität Gießen. Der Prozess führte zu einer nachhaltigen Schädigung des Images des chemischen Holzschutzes. neue Version alte Version 1 Betonung der ökologischen und ökonomi- schen Aspekte fehlte 2 starke Betonung ausreichender Planungen und Voruntersuchungen wie z.B. + Prüfung auf Vitalität des Befalls + Prüfung der räuml. Befallsausdehnung + Prüfung der Holzquerschnittsminderung + Planung der Behandlungsbereiche + Planung des Geräteeinsatzes + Abarbeitung eines Prüfungskataloges war nur ansatz- weise vorhanden 3 Ausdrückliche Einbeziehung auch statio- närer Anlagen fehlte 4 Ausführliche Behandlung der Gerätschaf- ten war nur ansatz- weise vorhanden 5 Ausführliche Behandlung der anzu- wendenden Temperaturen und der Hitze- empfindlichkeiten von Bauteilen war nur ansatz- weise vorhanden 6 Genaue Hinweise zur Auswahl und Zahl der Messstellen war nur ansatz- weise vorhanden 7 „Hinweise zur Wärmeverteilung, Heißluft- strömung und der Messtechnik“ war nur ansatz- weise vorhanden 8 Klarere Festlegungen der Kontrollen und der Dokumentation war nur ansatz- weise vorhanden 9 Aufnahme des feuchtegeregelten Warmluftverfahrens fehlte Arbeitskreis Heißluft Die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Themenberei- ches thermischer Holzschäd- lingsbekämpfung zeigen sich in den letzten Jahren gerade in der zunehmenden Würdigung dieser Verfahrenstechnik in den entsprechenden Normie- rungen und Merkblättern. Hierbei sei z. B. das neu erschei- nende WTA-Merkblatt 1-87 mit dem Titel „Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken“ genannt, an dem Mitglieder des DHBV Arbeitskreises wesentlich mitgewirkt haben. Dieses Merkblatt ist nun nach Erscheinen des Gelbdruckes abschließend bear- beitet worden und wird in nächster Zeit (bis Ende 2008) als Weißdruck erscheinen. Die wesentlichen Ände- rungen zeigen sich natürlich nicht nur in dem erheblich erweiterten Umfang von vormals 4 auf nunmehr 16 Seiten, sondern vor allem in folgenden inhaltlichen Punkten: Um die Tiefe der Veränderun- gen verständlich zu machen, sei hier zu einigen Punkten im Detail eingegangen. Zu 1: Seit Erstellung des „alten“ Merkblattes vor fast 20 Jahren haben sich, wohl auch in Folge des spektakulären „Holzschutzmit- tel-Prozesses“ 1) , die Entscheidun- gen bei der Auswahl geeigneter Bekämpfungsverfahren massiv geändert. Hierbei haben gerade die thermischen Verfahren der Holzschädlingsbekämpfung in den letzten Jahren einen verstärkten Zuspruch erfahren. Immer wieder ist zu erleben wie gerade im Bereich der privaten Auftraggeber die Anfragen mit dem Satz ergänzt werden: „Aber bitte keine Chemie.“ Das verstärkte Bewusstsein über die Bedeutung ökologischer Kriterien bei der Auswahl von Dienstleistungen und Wareneinkäufen hat hier einen we- sentlichen Wandel auch im Bereich des Holzschutzes verursacht. (Dies zeigt sich auch durch die zuneh- mende Bedeutung der Wirkstoffe mit langsamer oder gar verzögerter Wirksamkeit in der chemischen Holzschädlingsbekämpfung.) Der klare Hinweis des Merk- blattes auf die herausragende ökologische Bedeutung der Thermi- schen Verfahren, und damit auf die anzustrebende Bevorzugung bei der Auswahl der Verfahrenstechnik, war hier schon seit langem überfällig. Zu 2: Die im neuen Merkblatt erarbei- tete starke Betonung ausreichender Planung und Vorbereitung entspringt weniger einem Misstrauen gegenüber dem Heißluftverfahren, sondern viel- mehr dem Bestreben die Qualität der Holzschädlingsbekämpfung sicherzu- stellen sowie nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Es ist kein unausgesprochenes Geheimnis, dass gerade im schwer zu prüfenden Holz- schädlingsbekämpfungsbereich seit vielen Jahrzehnten z.T. unsinnige bzw. unnötige holzschutztechnische Sanierungen vorgenommen wurden. In den Zeiten des zunehmenden und anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwungs sind, oft ohne nähere Prüfung der Notwenigkeit oder Eig- nung der Verfahrenstechniken, kos- tenintensive „holzschutztechnische Sanierungen“ beauftragt wurden. Gerade die in großem Umfang durch- geführten chemischen Behandlungen in kirchlichen und staatlichen Gebäu- den zeigen, nicht zuletzt durch die verbliebenen kritischen persistenten chemischen Wirkstoffe, die heiklen Aspekte schlecht geplanter Maßnah- men. Daher sollte es gerade den An- wendern des Heissluftverfahrens eine Aufgabe sein, diese unschöne Praxis zu beenden und gut durchdachte ob- jektbezogene holzschutztechnische Sanierungsstrategien zu erarbeiten. Damit wird eine unkontrollierbare Ausbreitung chemischer Wirkstoffe reduziert, den Auftraggebern eine wirtschaftlich sinnvolle und ziel- führende Lösung angeboten sowie langfristig das beschädigte Image der Holzschutzbranche schrittweise repariert. Es erschien auch an der Zeit fol- gende, sich unverrückbar haltende, alte Formulierung unter Punkt 3.5.3 des Merkblattes auf die rechten Füße zu stellen: „Liegt außer Hausbockkäferbefall kein Befall durch sonstige holzzerstö- rende Insekten vor und ist das heiß- luftbehandelte Holz vor mehr als 60 Jahren eingebaut worden, kann auf eine nachfolgende Schutzbehandlung verzichtet werde, da mit zunehmenden Holzalter die Befallswahrscheinlichkeit herabgesetzt ist.“ Aus dieser Formulierung wurde die folgende, selbst in Fachkreisen weit verbreitete stark verfälschte und verkürzte Aussage: Holz das älter als 60 Jahre alt ist, wird nicht mehr von Holzschäd- lingen befallen und braucht daher nicht behandelt werden! Abgesehen davon, dass die Aussage – sich nur auf die Larven des Hausbockkäfers bezieht, – ein begleitender Befall z.B. durch die Larven des Gewöhnli- chen Nagekäfer ausgeschlossen sein soll, – es sich um eine „kann“ Regelung handelt, – die 60 Jahre nur eine vage Grenze sein sollen und – sich dies nur auf die „Befalls- wahrscheinlichkeit“ bezieht muss diese Formulierung, nicht nur wegen ihrer inzwischen etablierter „Fehlinterpretationen“, insgesamt doch sehr kritisch gewertet werden. – So wird von Praktikern immer wieder einhellig von deutlichen Fraßgeräuschen und Larvenfun- den auch in deutlich älteren Hölzern berichtet. – Diverse Untersuchungen belegen klar die Entwicklungsfähigkeit von Hausbocklarven in älteren Hölzern, da der verminderte Lutz Parisek

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