S&E Glossary

Fachbereiche Holzschutz stanz schon lange vor der makroskopisch sicht- baren Fäulnis eintritt und dass die Verteilung sehr unregelmäßig vorliegt (Bilder 6 und 7). Verschiedene Untersuchungen haben ge- zeigt, dass bereits bei sehr geringen Massever- lusten (etwa 2 bis 6%) ein rapider Festigkeits- bzw. Schlagbiegefestigkeitsverlust (etwa 50 bis 80%) eintritt. Da diese Zusammenhänge und Mechanis- men bekannt sind, können in einer Norm nur unkonkrete Formulierungen hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeit bei pilzbefallenem Holz gewählt werden. Im Punkt 8.3.2 wird da- her nur von „stark geschädigten Hölzern ohne ausreichenden Restquerschnitt“ oder „die Trag- fähigkeit nicht unzulässig beeinträchtigt“ ge- sprochen. Keiner kann an dieser Stelle genau sagen, was „stark geschädigt“ oder „unzulässig beeinträchtigt“ bedeutet. Um es mit den Worten von Prof. Hubert Willeitner (Obmann Arbeitsaus- schuss Holzschutz) zu sagen: „Die Natur lässt sich nicht normen“. Für die Praxis bedeutet dies, dass Gutachter und Sanierungsfirmen eine ausreichende Sachkun- de und viel Erfahrung besitzen müssen, um den jeweiligen Schadensfall einschätzen zu können. Hier ist Einschätzen im eigentlichen Wortsinn zu verstehen. Im Zweifelsfall sind Holzbauteile zu verstärken bzw. zu ersetzen. Bildnachweis: Bilder 1 bis 7 Ing.-Büro E. Flohr GmbH Querschnitt eines Holzbauteils mit verhältnismäßig geringer sicht- barer Braunfäule. CT-Aufnahme vom im Bild 6 dargestellten Holzquerschnitt mit Bereich geringer Dichte. 6 7 Schützen & Erhalten · März 2014 · Seite 9

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