Schützen & Erhalten - page 18

Fachbereiche
Sachverständige
Schützen & Erhalten · Juni 2010 · Seite 18
Anmerkung:
Das Verbot der Streitverkündung
gegen den gerichtlichen Sachverständigen wäh-
rend seiner Tätigkeit für das Gericht ist bekannt
und richtig. Zweifelhaft erscheint diese Anwen-
dung auf den Zeugen. Auch ein sachverständiger
Zeuge bleibt Zeuge. Dies sieht man bereits an
seiner Vergütung nach dem JVEG. Gegenüber ei-
nem Zeugen ist die Streitverkündung grundsätz-
lich ohne weiteres zulässig. Der Zeuge bekundet
Tatsachen; daran ändert sich auch nichts, wenn
dies aus dem Blickwinkel eines Sachverständi-
genauges geschieht. Wird der sachverständige
Zeuge zum Sachverständigen, dann ist die Streit-
verkündung zu Recht ausgeschlossen.
Wenn der Sachverständige aber als Zeuge
gehört wird, ist es nicht richtig nachvollzieh-
bar, weshalb auch ihm gegenüber die Streitver-
kündung ausgeschlossen sein soll. Auch hier ist
wieder anzumerken, dass die Abgrenzung zwi-
schen dem Sachverständigen und dem sachver-
ständigen Zeugen durchaus sehr schwierig sein
kann; es sollte aber nicht vermischt werden. Ein
Zeuge ist Zeuge und ein Sachverständiger ist
Sachverständiger. Beides ist mit unterschiedli-
chen Rechtsfolgen verbunden. Entscheidend ist
aber, wie sich das Gericht entscheidet. Hört es
den Sachverständigen aus einer früheren Begut-
achtung als Sachverständigen oder hört es ihn
als sachverständigen Zeugen. Im letzteren Fall
bleibt der Sachverständige Zeuge.
VI. Bauteilöffnung
Immer noch nicht abschließend geklärt ist
die Frage, ob der Sachverständige vom Gericht
angewiesen werden kann, die Bauteile, die er
zu begutachten hat, vorher selbst zu öffnen
bzw. öffnen zu lassen und anschließend wieder
zu verschließen.
Das OLG Celle in DS 2005, S. 167 und das
OLG Jena in DS 2008, S. 29 bejahen dieses An-
weisungsrecht gegenüber dem Sachverständigen.
Das OLG Frankfurt in OLG Report 2004, S. 145
sieht keine gesetzliche Grundlage für die Anwei-
sung auf Bauteilöffnung nach § 404 a ZPO. Das
erscheint überzeugend. Der 2. Deutsche Bauge-
richtstag in Hamm hat im Juni 2008 mit deutli-
cher Mehrheit der anwesenden Richter, Rechts-
anwälte und Sachverständigen beschlossen, dass
der Sachverständige nicht verpflichtet sein soll-
te, selbst Eingriffe, wie die Bauteilöffnungen an
Sachen Dritter vorzunehmen.
Anzumerken
bleibt im Übrigen, dass die
Bauteilöffnung eine versicherungsrechtliche Pro-
blematik für den Bausachverständigen mit sich
bringt. Es entspricht nicht dem üblichen Versi-
chertenbild des Sachverständigen, dass dieser mit
Hammer und Meißel eine Bauteilöffnung selbst
herstellt oder herstellen lässt, um überhaupt die
Begutachtung vornehmen zu können.
Die Bauteilöffnung sollte von derjenigen Par-
tei ausgeführt werden, die die Darlegungs- und
Beweislast trägt; und zwar mit allen Risiken, die
eine Bauteilöffnung mit sich bringt; wie z.B. das
Verschließen einer geöffneten Fassade, was nicht
mehr einwandfrei möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend möchte ich Sie auf zwei neue Veröffentli-
chungen zur Sachverständigenthematik hinweisen und Ihnen wegen der hohen fachlichen
Qualität zur weiteren Lektüre sowie als Nachschlagewerke dringend empfehlen. Meiner
Ansicht nach sollten beide Bücher in keiner Sachverständigenbibliothek fehlen.
Buchvorstellungen zur
Sachverständigenthematik
„Sachverständigenfragen“ von
Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Volze
Das Buch „Sachverständigenfragen“ ist mit
zahlreichen Aktualisierungen in dritter Aufla-
ge erschienen. Der Autor befasst sich darin mit
wesentlichen Fragen aus dem Sachverständigen-
recht, dem die gerichtliche und die außergericht-
liche Arbeit des Sachverständigen zugrunde lie-
gen. Im Rahmen dieser Tätigkeit muss sich der
Sachverständige mit seiner Beauftragung, seiner
Honorierung, der Haftung, dem Versicherungs-
schutz und der Zusammenarbeit mit anderen
Kollegen beschäftigen. Hinzu kommt, dass der
Sachverständige sich einwandfrei gegenüber sei-
nen Auftraggebern, den Gerichtsparteien und dem
Gericht verhalten muss, will er eine ordnungsge-
mäße Arbeit abliefern. Dazu gibt das Buch, auch
als Nachschlagewerk und Einstieg in spezielle
Fragestellungen wertvolle Hinweise.
Aus dem Inhalt: Aktuelle Rechtsprobleme,
überwiegend anhand der Rechtsprechung aus
dem Bereich des Sachverständigenwesens – Haf-
tungsfragen – Versicherungsrechtliche Probleme
– Sozietätsausgestaltung zwischen Sachverstän-
digen – Fragen aus dem Sachverständigenver-
fahren – Entschädigungs- und Honorarprobleme
– wettbewerbswidriges Verhalten – Befangenheit
des Sachverständigen.
Das Buch ist zum Preis von 34,00
zu beziehen über:
©Peter Lang GmbH Internationaler Verlag der Wissenschaf-
ten, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-58940-3
„Die Vergütung des Sachverständigen“
von Rechtsanwalt Andreas Weglage
Der Kommentar „Die Vergütung des Sachver-
ständigen“ ist mit zahlreichen Aktualisierungen
in zweiter Auflage erschienen. Auf der Grund-
lage der Gesetzgebung zum JVEG, beantwortet
dieser Kommentar die Fragen und Probleme der
Vergütung von Sachverständigen. Der Autor er-
läutert in gelungener Weise klar und übersicht-
lich die wesentlichen Merkmale der Struktur
und der Inhalte der Vergütungsregeln nach Tä-
tigkeitsgruppen. Es ist für alle angesprochenen
Zielgruppen wie Gerichts- und Privatgutachter,
Bau- und Immobiliensachverständige, Archi-
tekten und Ingenieure, Makler und Kaufleute
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Ge-
richt, Rechtsanwälte und Kostenbeamte der Ge-
schäftsstellen sowie Lehrkräfte und Studierende
ein wichtiges, die tägliche Praxis begleitendes
Nachschlagewerk.
Aus dem Inhalt: Teil 1 – Die Vergütung des
Sachverständigen für außergerichtliche Tätigkei-
ten nach dem BGB; Teil 2 – Die Vergütung des
Sachverständigen für gerichtliche Tätigkeiten;
Anhang: Musterrechnung, Auszug BGB, JVEG
Das Buch ist zum Preis von 36,95
zu beziehen über:
©Vieweg + Teubner Verlag | Springer Fachmedien Wiesba-
den GmbH 2010, ISBN 978-3-8348-0659-8
1...,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 19,20,21,22,23,24,25,26,27,28,...40
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