Schützen & Erhalten - page 7

Hausschwammbekämpfung im profanen
Wohnungsbau
Sachverständige und Juristen mit unterschiedlichen Meinungen
Fachbereiche
Holzschutz
In zurückliegenden Zeitschriften war das
Thema Bekämpfung des Echten Haus-
schwamms immer wieder Anlass darüber
zu berichten. Ob es sich um
– Regelsanierungen nach der neuen
DIN 68800/4 (Heft 2009/4),
– Möglichkeiten der thermischen
Schwammbekämpfung (Heft 2009/2),
– Nachbarschaftsprobleme bei
Schwammbefall (Heft 2008/3),
– Gefährlichkeit des Echten Haus-
schwamms (Heft 2008/4),
– Sonderverfahren in der Denkmal-
pflege (Heft 2011/4) oder
– Gewährleistungsprobleme bei
Schwammbekämpfungsmaßnahmen
(Heft 2006/1)
handelt, der Pilz ist immer wieder für
Schlagzeilen gut.
Nicht selten kommen diese Schlagzeilen von Ju-
risten, die für manche Fachkollegen eine neue
Sichtweise eröffnet und für andere eine Selbst-
verständlichkeit darstellen. Im konkreten Fall
handelt es sich um ein Landgerichtsurteil zu
einer sparsamen Schwammbekämpfung – auch
manchmal „sanfte Sanierung“ genannt.
Was ist die Ausgangssituation?
In einem großen Mehrfamilienhaus kam es
an den Balkenköpfen in der Dachgeschossdecke
zur Ansiedlung verschiedener Nassfäulepilze und
dem Echten Hausschwamm. Diese Pilze haben
vorrangig Holzbauteile mit Kontakt zum Außen-
mauerwerk bewachsen und geschädigt. Ein vi-
taler Befall konnte an keiner Stelle nachgewie-
sen werden. Vermutlich sind diese Schäden sehr
alt bzw. stammen noch aus den Kriegsjahren.
Was war der Streitgegenstand?
Die Klägerin forderte in diesem Mehrfamili-
enhaus eine Schwammbekämpfung an den Bal-
kenköpfen einer Holzbalkendecke entsprechend
den Regeln der DIN 68800 Teil 4. Dies bedeu-
tet Rückschnitt mit Sicherheitsbereich (1,0 m)
und demzufolge ein sehr großer Eingriff in die
Bausubstanz.
Die Beklagten wollten dies nicht, sondern
bestanden auf eine sog. schonende Sanierung
die von der Regelsanierung abweicht. Diese Mei-
nung wurde dadurch begründet, dass es sich um
eine sehr alte Schädigung handelte und keine
Pilzaktivität nachgewiesen wurde. Diesen Sach-
verhalt bestätigten auch verschiedene Holz-
schutzgutachter.
Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter
Holzschutz
An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
E-Mail:
Schützen & Erhalten · September 2012 · Seite 7
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