Schützen & Erhalten - page 22

Fachbereiche
Sachverständige
dem Hausschwamm langfristig die Feuchtigkeit
entzogen und er muss in der Wand dann nicht
weiter berücksichtigt werden. Hier wird an die
Ergebnisse von Frau Dr. Theden (Das Absterben
Holz zerstörender Pilze in trockenem Holz, Mat.
Org. 7, S. 1–10, 1972) erinnert, die festgestellt
hat, dass der Schwamm nach 2 Jahren Trocken-
heit bei 20°C nicht mehr auswächst.
Baubegleitung
Bei all diesen verschiedenen Varianten, die
auch untereinander kombiniert werden können,
ist es noch notwendig, dass eine regelmäßige
Kontrolle nach der Sanierung und eine Kontrol-
le bei der Durchführung vorgenommen werden.
Selten ist es möglich, ein Gebäude vor einer Sa-
nierung so gründlich zu untersuchen, dass ein
vollständiger Überblick über alle Details ent-
steht. Deshalb sollte der Sachverständige direkt
vor Durchführung der angepassten Sanierung
die Baustelle besichtigen und noch einmal das
Verfahren mit dem Anwender durchsprechen.
Wichtig ist auch bei einer grundlegenden
Sanierung des Gebäudes, dass z.B. Architekten
und Gebäudetechniker über das Verfahren infor-
miert werden, damit nicht unbedingt dort, wo
das stärkste Hausschwammvorkommen in der
Wand ist, Anschlussrohre, Wasserleitungen etc.
verlegt werden. Die Gefahr einer Leckage bei
den modernen Verbindungstechniken ist nicht
zu unterschätzen, bleibt sie doch häufig erst
einmal unerkannt und führt unter Umständen
zu einem umfangreichen Wiederaufleben des
Schwamms (ist bei undichten Heizungsleitungen
schon vorgekommen!).
Daraus resultiert, dass diese angepasste
Hausschwammsanierung in den gesamten Bau-
ablauf hineinpasst bzw. passen muss. Nach einer
solchen Sanierung sollte das Gebäude mindestens
drei Jahre besichtigt werden. Bekannt ist, dass
nach einer misslungenen Hausschwammsanie-
rung etwa zwei Jahre danach der Hausschwamm
wieder in vollem Umfang am Wachsen ist. Mit
einer gewissen Sicherheit sind nach drei Jahren
ohne besondere Merkmale erst einmal die Haupt-
gefährdungen durch Hausschwamm beseitigt.
Dann kann alle 2–3  Jahre das Gebäude noch
einmal besichtigt werden. Bei kleinen Bauvor-
haben hört sich das sehr aufwendig an und wird
sich auch wirtschaftlich nicht darstellen lassen.
Bei großen Gebäuden ist der Kostenfaktor der
Kontrolle eher gering im Verhältnis zu der Sanie-
rungssumme und dort sind die Bauherren viel öf-
ter bereit, längerfristige Kontrollen einzuräumen.
Werden grundsätzlich solche Kontrollen vor-
her nicht besprochen oder von den anderen Ver-
antwortlichen abgelehnt, sollte auf solche ange-
passte Sanierungen verzichtet werden.
Erfolgskontrolle gemäß DIN 68800
Teil 4
Die neue DIN 68 800 Teil 4 gibt vor, dass
jede Sanierung anschließend kontrolliert wer-
den soll. Hier stellt sich die Frage, wie eine
Hausschwammsanierung kontrolliert werden
kann.
Beim chemischen Verfahren ohne zusätz-
liche Trocknung ist dem Verfasser keine Metho-
de bekannt, die mit vertretbarem Aufwand eine
Aussage zulässt, dass die Wand z. B. mit der
ausreichenden Menge Schwammsperrmittel im-
prägniert ist. Ansonsten lässt sich bei der che-
mischen Methode die Trocknung der Wand mes-
sen (Gravimetrie) und kontrollieren. Nimmt die
Feuchtigkeit wieder zu oder erst gar nicht ab,
war die Maßnahme nicht ausreichend und wenig
erfolgversprechend.
Bei der Hitzebehandlung werden häufig in
geschützten Vorrichtungen Pilzgeflechte einge-
bracht und erhitzt. Das ist aber nicht repräsen-
tativ. Außerdem hat diese Methode den Nachteil,
dass erst einmal im Labor geprüft werden muss,
ob das Schwammgeflecht wieder auswächst. Das
dauert einige Tage. In dieser Zeit kann die Bau-
stelle letztendlich nicht geräumt werden und un-
ter praktischen Gesichtspunkten müssten dann
auch die bei der Wärmebehandlung erreichten
Temperaturen eingehalten werden.
Der Verfasser verwendet hier Datenlogger
mit Bimetallthermometer und misst die Tempe-
ratur möglichst im geografischen Mittelpunkt
des Bauteils. Wenn in einer feuchten Wand die
Temperatur steigt, trocknet die Wand. Nach Ab-
schluss der Arbeiten ist es dann möglich, mit
einem langsam drehenden dicken Steinbohrer
Bohrmehl aus tieferen Schichten zu fördern und
mittels Gravimetrie oder CM-Messgerät den Was-
sergehalt vor Ort direkt zu messen.
Zurzeit laufen Versuche, mit eingebauten
Elektroden und Wechselstrom Feuchtigkeitsge-
halte in der Wand zu bestimmen. Es gibt auch
eine Messanordnung, bei der in die Wand Holz-
proben eingelegt werden und deren Feuchtig-
keitsgehalt über die Darr-Methode bestimmt wird.
Sinn dieser Maßnahme ist, dem Verarbeiter
nach Erreichen der Zielwerte zu bestätigen, dass
er seine Arbeiten sachgerecht ausgeführt hat
und die Sanierung erfolgversprechend ist. Inso-
fern ist bei solchen Maßnahmen auch immer das
Gutachten zu berücksichtigen. Ein Holzschutz-
gutachten muss so aufgebaut sein, dass daraus
erkennbar ist, welche einzelnen Maßnahmen
für die Sanierung berücksichtigt werden müs-
sen. Somit muss auch die Erfolgskontrolle, die
in der DIN gefordert wird, auf dieses Gutachten
abgestimmt werden.
Inwieweit unter Berücksichtigung der VOB
auf angepasste Sanierungen eingegangen wer-
den kann, weil ja der Text der DIN in der VOB
als verbindlich anerkannt wird, muss an anderer
Stelle entschieden werden. Bei den bisher vom
Verfasser durchgeführten Sanierungen, die auch
nur durch den Verfasser kontrolliert wurden, war
die VOB kein Thema.
Da bei den angepassten Sanierungen der
Verfasser häufig auch während der Bauausfüh-
rung zur Verfügung stand, konnten eventuelle
Abweichungen unverzüglich während der Sa-
nierung durch entsprechende Maßnahmen auf-
gefangen werden.
Anwendung angepasster Verfahren
Das ist auf den ersten Blick ein heikles The-
ma, bei genauer Betrachtung ist es allerdings
gar kein Thema. Alle am Bau Entscheidungen
treffenden Personen müssen an einen Tisch. Da
die Trocknung das Hauptthema ist, sollte auch
der Holz- und Bautenschutzbetrieb mit einge-
schaltet werden. Gemeinsam wird überlegt, wie
effizient die Feuchtigkeit beseitigt werden kann
und ob das auch von Dauer ist. Sind diese tech-
nischen Probleme geklärt, wird berechnet, was
das System kostet und was die klassische Sa-
nierung kostet. Aus dem Holzschutzgutachten
sind die Risiken abzulesen. Jetzt ist klar, wo das
Risiko an dem zu sanierenden Gebäude bei den
unterschiedlichen Verfahren bestehen könnte.
Dieses Besprechungsergebnis wird dem Bau-
herrn zur Entscheidung vorgelegt oder er wird
gleich in die Diskussion mit eingebunden. Das
Ganze wird schriftlich formuliert und der Bau-
herr trifft die Entscheidung. Damit sind dann die
Wege geebnet für das ausgewählte Verfahren.
Zu beachten ist, dass bei Beauftragung des
Holz- und Bautenschutzbetriebes auf der Basis
VOB die DIN automatisch mit vereinbart ist. Da-
her bietet es sich an, dass der Verarbeiter auf
der Basis BGB beauftragt wird, das Gutachten
zu erfüllen (DIN 68800 Teil 4, Abs. 4.5). Damit
haftet dann der Sachverständige für den Sanie-
rungsvorschlag und der Verarbeiter erfüllt nicht
die Norm, sondern das Gutachten!
Das ist aber ein anderes Thema und kann hier
nicht komplett aufgedröselt werden. Wichtig ist
auch, dass der Sachverständige mit in die Haf-
tung eingebunden wird, denn auf seiner Arbeit
und Einschätzung (DIN 68800 Teil 4 Abs. 4.4)
beruht der Weg der alternativen Sanierung. Es
geht also nur gemeinsam.
Schlussbemerkung
Diese Aufstellung ist als persönlicher Erfah-
rungsbericht des Verfassers zu verstehen. Es gibt
mit Sicherheit je nach Objekt eine Vielzahl wei-
terer Varianten, die hier nicht in den Beschrei-
bungen aufgeführt sind. Diese Ausarbeitung rich-
tet sich an Sachkundige für die Festlegung der
Sanierung, der Ausführende hat rechtlich auch
andere Punkte zu berücksichtigen. Es ist hoffent-
lich deutlich geworden, dass zur Auswahl eines
Schwammsanierungsverfahrens genügend Erfah-
rung im Umgang mit dem Hausschwamm vorliegen
muss. Somit sind die Beschreibungen der Verfah-
ren hier auch nur als Anhaltspunkte zu sehen.
Es wird dringend davor gewarnt, eine Alter-
native zum Regelverfahren einfach nur durch
Messwerte zu untermauern. Genauso wichtig
ist die Festlegung der Parameter für die spätere
Nutzung. Für die unterschiedlichen Kennwerte
bei den verschiedenen Mauerwerksarten stehen
zurzeit nur persönliche Erfahrungen und Mes-
sungen zur Verfügung. Hier sollte mehr Trans-
parenz geschaffen werden. Vielleicht kann das ja
auch in dem zukünftig neu zu erstellenden WTA-
Merkblatt Hausschwamm berücksichtigt werden.
Schützen & Erhalten · September 2014 · Seite 22
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