Schützen & Erhalten - page 26

Start der elektronischen
Lohnsteuerkarte
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
hat mit Pressemitteilung vom 10. 10. 2011 über
den Start der elektronischen Lohnsteuerkarte in-
formiert, die mit dem bevorstehenden Jahres-
wechsel die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte
ersetzt. Vor kurzem erhielten ca. 41 Mio. Arbeit-
nehmer in einem Schreiben ihre „Elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM). Das neue
Verfahren soll folgende Vorteile mit sich bringen:
Zum einen kann der Arbeitgeber die relevanten
Daten wie Steuerklassen elektronisch und damit
papierlos abrufen. Zum anderen werden Arbeit-
nehmer von Behördengängen u.Ä. entlastet. Ar-
beitnehmer sollten die zugesandten Daten auf
ihre Richtigkeit kontrollieren.
Rechengrößen der
Sozialversicherung 2012
Am 5. 10. 2011 hat das Bundeskabinett die
„Verordnung über maßgebende Rechengrößen der
Sozialversicherung für 2012“ beschlossen. Maß-
geblich sollen – vorbehaltlich der Zustimmung
des Bundesrats – folgende Werte sein:
– Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemei-
nen Rentenversicherung:
– 5.600 Euro je Monat (West), bisher 5.500
Euro je Monat
– 4.800 Euro je Monat (Ost), keine Verän-
derung gegenüber dem Vorjahr
– allgemeine Bezugsgröße, z. B. für die Min-
destbeitragsbemessungsgrundlagen für
freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen
Krankenversicherung und für die Beitrags-
berechnung von sozialversicherungspflich-
tigen Selbstständigen in der gesetzlichen
Rentenversicherung:
– 2.625 Euro je Monat (West), bisher 2.555
Euro je Monat
– 2.440 Euro je Monat (Ost), keine Verän-
derung gegenüber dem Vorjahr
Beseitigung der kalten
Progression
Den Steuerzahlern ist das Problem bekannt.
Eine Gehaltserhöhung kann unter Umständen dazu
führen, dass aufgrund der steuerlichen Progressi-
onswirkung der Nettozufluss nach Gehaltserhö-
hung geringer ist, als das vorherige niedrigere
Gehalt. Um diesen Effekt zu vermeiden, wurde am
20. 10. 2011 ein Positionspapier der beteiligten
Ministerien vorgelegt, wonach die sog. „kalte Pro-
gression“ beseitigt werden soll. Geplant ist eine
Einkommensteuertarifkorrektur zum 01.01.2013.
Ziel ist es, sowohl den Grundfreibetrag als auch
die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach
Maßgabe des Anstiegs der Verbraucherpreise
zwischen 2010 bis 2012 anzuheben. Diese An-
passung der steuerlichen Belastungswerte zum
01.01.2013 wird zu Steuermindereinnahmen von
ca. 6 bis 7 Mrd. Euro führen.
(Entnommen der Pressemitteilung BMF
und BMWi vom 20.10.2011)
Steuerberatung
Abzugsfähigkeit von
Laptop-Kosten
Das FG Baden-Württemberg hatte sich mit
dem Fall zu befassen, dass ein Pilot im Rahmen
seiner Steuererklärung die Kosten für einen Lap-
top als Werbungskosten geltend gemacht hatte.
Nach Auffassung des Gerichts sind die Kosten
dann hälftig aufzuteilen, wenn das Verhältnis
der Nutzungsanteile nicht nachgewiesen wird.
Der Pilot hatte im Streitfall nicht den Nachweis
erbringen können, in welchem Umfang er den
Laptop privat und dienstlich nutzte. Daraus
leitete das Finanzgericht Baden-Württemberg
ab, dass bei einer mehr als 10-prozentigen pri-
vaten Nutzung eines für dienstliche Aufgaben
angeschafften Laptops die Kosten jedenfalls im
Verhältnis 50/50 aufzuteilen seien (Urteil vom
05. 05. 2010, 12 K 18/07).
Abfindungszahlung
nach Österreich
Zwischen dem Kläger und seinem Arbeit-
geber kam es zu einem Kündigungsprozess vor
dem Arbeitsgericht. Das Arbeitsverhältnis wur-
de aufgrund einer gemeinsam geschlossenen
Aufhebungsvereinbarung aufgehoben. In dieser
Vereinbarung wurde dem Kläger eine Abfindung
zugesagt. Obwohl die sofortige Zahlung der Ab-
findung zugesagt war, wurde diese erst später
ausgezahlt und zwar zu einem Zeitpunkt, als der
Kläger seinen Wohnsitz bereits vom Inland nach
Österreich verlegt hatte. Das Finanzamt war der
Auffassung, dass die Abfindung der deutschen
Einkommensteuer unterliege. Das Finanzgericht
München war anderer Ansicht und verneinte das
deutsche Besteuerungsrecht. Die Abfindung sei
nicht als Vergütung für eine im Inland konkret
ausgeübte Tätigkeit, sondern als Ausgleich für
den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt worden.
Deshalb liege das Besteuerungsrecht gem. Art.
15 Abs. 1 S. 1 + 2 DBA-Österreich beim Ansäs-
sigkeitsstaat in Österreich (FG München Urteil
12.11.2010, 8 K 858/08).
Steuerliche Behandlung
von Gefahrenzulagen
§ 3b EStG sieht unter den dort dargestell-
ten Voraussetzungen die Steuerbefreiung vor
für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete
Sonntagsarbeit, Feiertags-
arbeit oder Nachtarbeit ge-
zahlt werden. Diese Aufzäh-
lung ist nach dem BFH-Urteil
vom 15.09.2011 abschließend
(IV R 6/09). Es sei von Verfas-
sungs wegen nicht geboten,
die in § 3b EStG vorgesehene
Steuerbefreiung auf Gefah-
renzulagen und Zulagen im
Kampfmittelräumdienst aus-
zudehnen. Dem Gesetzgeber
komme ein weiter Beurtei-
lungs- und Gestaltungsspielraum zu, ohne dass
es dabei insbesondere darauf ankomme, ob er
die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung ge-
funden habe. Deshalb bleibe es bei der Steuer-
freiheit für die Zuschläge, wie sie in § 3b EStG
gesetzlich definiert werden.
Es schreibt
für Sie
Steuerberater
und Wirt-
schaftsprüfer
Rainer
Kuhsel
Aachener Straße 529 · 50933 Köln
Telefon (0221) 499710
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E-Mail:
Ein-Prozent-Regelung
und Werkstattwagen
Das FG München hatte sich mit der Fra-
ge zu befassen, ob und wie die private Nut-
zung eines Werkstattwagens steuerlich zu be-
handeln ist. Das Gericht stellte sich auf den
Standpunkt, dass die Besteuerung der privaten
Nutzung eines Werkstattwagens nicht in Fra-
ge kommt, wenn dieser so gut wie ausschließ-
lich nur zur Beförderung von
Gütern bestimmt ist. Im Ur-
teilsfall lebten im privaten
Haushalt des Klägers drei er-
wachsene Personen mit Füh-
rerschein. Keine der Personen
hatte ein privates Fahrzeug.
Im Betriebsvermögen existier-
ten vier Fahrzeuge. Für eines
davon setzte der Kläger eine
private Nutzungsentnahme an.
Das Finanzgericht akzeptierte
in dem Rechtsstreit mit dem
Finanzamt den Ansatz der Nutzungsentnahme
für ein weiteres Fahrzeug. Für die Nutzung
eines Werkstattwagens ließ das Finanzgericht
die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung nicht
zu (FG München Urteil vom 19.05.2010, 10 K
152/09).
Foto: Rainer Sturm · pixelio.de
Foto: Bernd Deschauer · pixelio.de
Schützen & Erhalten · Dezember 2011 · Seite 26
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