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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 6

Insektenschäden an Holzbauteilen – Vorunter­

suchung als Grundlage der Sanierung

In der mittlerweile fast vor vier Jahren

erschienen DIN68800, T. 4 sind umfang-

reiche Hinweise zur Voruntersuchung

an durch Organismen geschädigter Kon-

struktionshölzer beschrieben. Handelt

es sich um Insektenschäden, sind, mit

Blick auf die Vitalität, umfangreichere

Voruntersuchungen durchzuführen als

vergleichsweise beim Pilzbefall (Aus-

nahme Denkmalpflege). Bereits die unter

Punkt 3.8 gegebene Begriffsbestimmung

„Lebendbefall“ bezieht sich ausschließlich

auf Insekten – nicht auf Pilze. Es wird

deutlich zwischen Befall (noch lebende

Insektenlarven im Holz) und Altschaden

(durch Insektenlarven geschädigtes Holz

ohne lebende Larven) unterschieden.

Eine weitere Differenzierung der beiden Schad-

organismen findet man bezogen auf die Wer-

tigkeit der Bauhölzer. Bei einem Pilzbefall wird

nicht unterschieden, ob es sich um tragende oder

nicht tragende Hölzer handelt. Demgegenüber

findet man bei der Bewertung einer Insekten-

schädigung gleichwohl feine Differenzierungen

zwischen tragender und nichttragender Funkti-

on. Wird nämlich ein Lebendbefall an tragenden

Holzbauteilen festgestellt, so sind entsprechend

dem Punkt 4.2 der Holzschutznorm geeignete

Maßnahmen zu ergreifen. Handelt es sich um

einen Lebendbefall an nicht tragenden Bautei-

len (z. B. Deckenschalung, Paneelverkleidung),

so sind Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen

zu prüfen. Insbesondere sind ein Übergreifen der

Insekten und damit das Gefährdungspotential

gegenüber tragenden Bauteilen zu berücksichti-

gen. Eine generelle Bekämpfungsnotwendigkeit

von Insekten an nicht tragenden Holzbauteilen

fordert die Norm nicht. Es ist eine objektspezi-

fische Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung

einer Nutzen/Risiko-Abwägung notwendig.

Eine logische Fortführung dieser differen-

zierten Sichtweise findet man in einem Unter-

punkt des Insektenbekämpfungskapitels der

Norm. Im Punkt 9.2.2 wird, je nach Insektenart,

bei einem lokalen Befall eine Bekämpfung und

im übrigen Bereich ein Monitoring oder auch

kein Monitoring empfohlen. Dazu muss der Be-

reich über eine Populationsperiode (mindestens

6 Jahre) zugänglich sein.

Um eine richtige Entscheidung zu treffen,

müssen zahlreiche Faktoren im Bauwerk berück-

sichtigt werden. Dies ist unter anderem Holzart,

Holzalter, Feuchtebelastung, Klimaverhältnis,

Zugänglichkeit, Tragfähigkeitsreserve, Bauteil-

wertigkeit, Behandlungsmöglichkeit, Nutzung,

Schadensursache. Bereits im Gliederungspunkt

4.1 unter „Grundsätzliches“ findet man 4 An-

striche, die dies berücksichtigen.

Spätestens an dieser Stelle wird deutlich,

dass man zur Klärung dieser Sachverhalte Fach-

leute benötigt. Darauf weist auch die Norm im

Punkt 4.4 hin, dass zur sorgfältigen Diagnose

qualifizierte Sachverständige notwendig sind. Es

ist eben nicht für jeden sofort klar, wie man mit

den umliegenden Dachverbandshölzern verfährt,

wenn auf der Dielung das im Bild 1 dargestellte

Holzteil gefunden wird.

Auch im Vorfeld von Bekämpfungsmaß-

nahmen sind nochmals Überprüfungen hinsicht-

lich der Befallsintensität und des -ausmaßes

notwendig. An der Stelle gibt es eine deutliche

Änderung gegenüber der Vorgängernorm aus dem

Jahr 1992. Aktuell sind nämlich die Kanten im

Splintholzbereich nach eigenem Ermessen zu

überprüfen (Punkt 9.1.1 der Norm).

Fachbereiche

Holzschutz

4 Grundsätzliches

4.1

Bei der Planung sind die jeweiligen im

Objekt vorliegenden Bedingungen zu

berücksichtigen, wie

– Schadensart und -umfang;

– Bauweise und Bauzustand;

– Bauteilfeuchte;

– Befallsursache;

um hierauf die Bekämpfungsmaßnahmen

abzustimmen.

Bild 1: Lokaler Befall am Ast, eine Dachstuhlimprägnierung aufgrund dessen ist nicht notwendig.

9 Bekämpfungsmaßnahmen bei

Befall durch Holz zerstörende

Insekten (Regelsanierung)

9.1 Vorarbeiten

9.1.1

Wird Lebendbefall durch Trockenholzin-

sekten (z. B. Hausbockkäfer, Nagekäfer

oder Splintholzkäfer) festgestellt, so ist

anhand von Ausschlupflöchern dessen

Ausbreitung zu bestimmen.

Liegen Schäden durch Trockenholzin-

sekten vor, die zu einer Festigkeitsbe-

einträchtigung führen können, sind alle

Holzbauteile an den zugänglichen Kan-

ten im Splintholzbereich mit angemes-

sener Häufigkeit zu prüfen (z. B. durch

Anritzen, Anbeilen, Anbohren), so dass

Befallsintensität und -ausmaß hinläng-

lich festgestellt werden können. Holz-

werkstoffe sind nur auf Ausschlupflöcher

abzusuchen.

Darüber hinaus sind die Dielung und ge-

gebenenfalls Bekleidungen soweit auf-

zunehmen, dass an gefährdeten Stellen

die Deckenbalken oder Lagerhölzer un-

tersucht werden können. Liegt dort Be-

fall vor, so ist die Dielung weiter auf-

zunehmen. ln die Untersuchung sind

auch schwer zugängliche Bereiche (z. B.

Ausbauten, Abseiten, Dachüberstände)

einzubeziehen. Erforderlichenfalls sind

hierzu Öffnungen zu schaffen.