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zu Querschnittsschwächungen, deren Brisanz

der Planer bzw. Zimmermann eigenständig be-

werten kann (Bild 6), so ist die Entscheidung

über Ersatzmaßnahmen leicht zu treffen. Ist

eine Bewertung aufgrund der Schadintensität

unter Berücksichtigung der Lasten nicht ganz

eindeutig, so muss ein Tragwerksplaner einge-

bunden werden.

Die noch immer vorliegende Diskrepanz zwi-

schen Notwendigkeit und Realisierung einer Vor-

untersuchung bzw. Bebeilung war Anlass, dieses

Thema noch einmal aufzugreifen. Bereits vor über

10 Jahren, nachzulesen in der S&E „Mensch und

Hausbock – zwei ebenbürtige Holzzerstörer? Vom

Sinn und Unsinn der Bebeilung“ aus Heft 1 von

2005

(http://www.schuetzenunderhalten.de/

archiv/2003-2005/), wurde darüber berichtet.

Grundsätzlich hat sich an den Aussagen von da-

mals kaum etwas geändert. Lediglich die Norm

wurde aktualisiert und betrachtet die Formen

der Voruntersuchung aus einem deutlich sen-

sibleren Blickwinkel. Fach- und Sachkunde sind

mehr denn je gefragt.

Bilderquelle:

Bilder 1 bis 6 Ing.-Büro E. Flohr GmbH, Dessau.

Bild 4: Ohne Hilfsmittel können vom Hausbock

zerstörte Holzschichten abgenommen werden. Das

Splintholz ist komplett zerstört.

Bild 5: Eichensplintholz mit massiver Schädigung

durch den Gew. Nagekäfer, fällt fast von alleine ab.

Bild 6: Ein Sparren wird von 18×12 auf 6 cm Durch-

messer reduziert. Das entspricht einer Querschnitts-

schwächung um ca. 85%.

Es schreibt für Sie:

Dipl.-Ing.

Ekkehard Flohr

Fachbereichsleiter

Holzschutz

An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau

Telefon: (0340) 6611884

Telefax: (0340) 6611885

E-Mail:

flohr@dhbv.de

Fachbereiche

Holzschutz

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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 8