Schützen & Erhalten - page 3

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Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 3
EDITORIAL
Willkommen in der 2. Liga
Jahre lang hatte der DHBV
versucht, dem Holz- und
Bautenschützer einen
Platz im Konzert der Gro-
ßen zu erobern, sprich
eine Anerkennung als
Vollhandwerk und damit
den Aufstieg in die 1. Liga
jener alt ehrwürdiger
Handwerksberufe, die nun
um die Zukunft ihrer
Zunftschranken zittern.
Der DHBV hat es bekannt-
lich nicht geschafft, in die
Beletage das Handwerks aufzu-
steigen. Stattdessen war er Jahr-
zehnte auf sich alleine gestellt,
wenn es darum ging, Qualität
zu schaffen, wo augenschein-
lich keine Qualität erforderlich
war. Denn um welche Tätigkei-
ten es sich bei handwerksähn-
lichen Gewerben handelt, hat
das Bundesverwaltungsgericht
schon vor Jahren höchst rich-
terlich definiert: Es sind Arbeits-
vorgänge die „wegen ihres ge-
ringen Schwierigkeitsgrades
keine qualifizierten Kenntnisse
und Fertigkeiten erfordern“ und
daher „in kurzer Zeit erlernbar
sind.“ Warum also Ausbildung,
handelt es sich doch hier um
ein Metier, das keiner gesonder-
ten Kenntnisse bedarf.
Es ist müßig, an dieser Stelle
auszuführen, wie anspruchsvoll
und facettenreich der Holz- und
Bautenschutz tatsächlich ist und
wie viel Erfahrung und Fachwis-
sen es erfordert, gerade auf dem
Gebiet der Instandsetzung tä-
tig zu sein.
Mit dieser Diskreditierung als
Freibrief hat sich das handwerks-
ähnliche Gewerbe jedenfalls zu
einem Markt entwickelt, auf dem
nicht nur hoch qualifizierte
Fachleute mit unqualifizierten
Scharlatanen und Glücksrittern
konkurrieren müssen, sondern
auf dem gleichsam jedem vor
Augen geführt wird, dass die
Handwerksordnung seit langem
den tatsächlichen Gegebenhei-
ten des Wirtschaftslebens nicht
mehr Rechnung trägt. Wie an-
ders ist die Flut von Existenz-
gründungen im handwerksähn-
lichem Gewerbe zu verstehen.
Laut Schätzungen der Hand-
werkskammern gibt es bis
zu 25.000 Holz- und Bauten-
schutzbetriebe. Darunter zahl-
reiche Dachdecker-, Maler- oder
Stuckateurgesellen, die sich
unter dem Deckmantel des Holz-
und Bautenschützers selbststän-
dig machen, um die Handwerks-
ordnung zu umgehen und da-
mit ohne Meistertitel Tätigkei-
ten auszuüben, die in erster
Linie ihrem erlernten Berufsbild
entsprechen. Damit handeln sie
illegal, denn legal wäre das Aus-
üben von Tätigkeiten des Holz-
und Bautenschutzes, wofür sie
aber wiederum in keiner Weise
qualifiziert sind.
Im Vordergrund steht also
nicht das Können, sondern das
Dürfen. Entsprechend stellt das
Bundesverfassungsgericht in
seiner Entscheidung vom 31.
März 2000 fest: „Die Handwerks-
ordnung enthält empfindliche
Eingriffe in die Freiheit selbst-
ständiger Berufsausübung.“
Es ist also nicht allein das
zusammenwachsende Europa,
das die Handwerksordnung ins
Wanken bringt, es ist vor allem
der Druck aus den eigenen Rei-
hen all jener zahlreichen Hand-
werksgesellen, die sich nicht
mehr der Meisterordnung und
der engen Abgrenzung der Tä-
tigkeitsbereiche unterwerfen
wollen.
Zwar ist nach dem massiven
Protest der gesamten Hand-
werksorganisationen die Forde-
rung des Bundesministeriums für
Wirtschaft nach einer erneuten
Novellierung der Handwerksord-
nung erst einmal wieder auf Eis
gelegt worden, aber die Be-
schlüsse des „Bund-Länder-Aus-
schusses Handwerksrecht“ spre-
chen eine deutliche Sprache.
Entstanden ist ein Katalog voller
Ausnahmegenehmigungen zur
Führung eines Handwerksbetrie-
bes ohne Meister. Und das ganz
nach dem Motto „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“
obliegt die Entscheidung, eine
derartige Genehmigung zu er-
teilen, im Ermessensspielraum
der jeweiligen regionalen Hand-
werkskammern oder Behörden.
Dies wird dazu führen, dass der
„Glückliche“ in Zukunft Alles
und der „Unglückliche“ auch
weiterhin Wenig darf.
Der Wohnort und damit die
Toleranz der zuständigen Behör-
de spielt nunmehr im verstärk-
tem Maße Schicksal. Ob dies den
stetigen Abstieg des Meisterbrie-
fes als Marktschranke aufzuhal-
ten vermag, ist demnach mehr
als zu bezweifeln.
Herzlichst
Ihr
DHBV-Seminarreihe „Bautenschutz und Bauwerkserhaltung in Europa“
Fortbildungskurs 2001 in London
(28.10.–1. 11. 2001)
In diesem Jahr setzt der
DHBV seine Seminarreihe
„Bautenschutz und Bau-
werkserhaltung in Euro-
pa“ mit einem Besuch der
Weltmetropole London
fort.
Wie in den vorangegange-
nen Seminaren ist auch dies-
mal die Teilnehmerzahl auf 30
Personen begrenzt. Über die
Teilnahme entscheidet der Ein-
gang der Anmeldung.
Die Anmeldeunterlagen und
das Seminarprogramm können
telefonisch bei der Bundesge-
schäftsstelle angefordert wer-
den. Anmeldeschluß: 30. April
2001.
Leistungen:
Hin- und Rück-
flug ab Frankfurt, Köln oder
Berlin. Übernachtung mit Früh-
stück im 3*-Hotel im Stadtzen-
trum, alle Abendessen, Trans-
fers, Rundfahrten, Besichtigun-
gen, Führungen und Seminare
gemäß Programm.
Reisekosten:
DM 1690,– ab
Köln, DM 1740,– ab Frankfurt
und DM 1790,– ab Berlin. Preise
inkl. Reiserücktrittkostenversi-
cherung. Einzelzimmerzuschlag
DM 260,–.
IN EIGENER SACHE
Neue DIN 18195
Im August 2000 erschien die
Neufassung der Teile 1–6 der
DIN 18 195 – Bauwerksabdich-
tungen. Auf Initiative der Deut-
schen Bauchemie konnte ein
preisgünstiger Sonderdruck die-
ser Normteile erstellt werden.
Wir bieten unseren Mitgliedern
den neuen Normtext mit einer
Erläuterung der wichtigsten
Neuerungen für DM 10,– zzgl.
MwSt. und Versand an. Bestel-
ladresse: DHBV-Bundesge-
schäftsstelle (Anschrift s.o.).
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