Schützen & Erhalten - page 11

Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 11
Eine mögliche Bekämpfungs-
form vor Ort stellt die Begasung
dar. Diese Technologie stößt
jedoch schnell an ökonomische
und sicherheitstechnische Gren-
zen.
Befallenes bewegliches Mo-
biliar oder kleinformatige Holz-
gegenstände können in statio-
DIE FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
nären Begasungs- oder Klima-
kammern behandelt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht
darin, kleinere Gegenstände
(z. B. Bilderrahmen oder Sou-
venirs) mehrere Wochen in
eine Tiefkühltruhe zu legen,
um die Insektenlarven abzutö-
ten.
Bilder 1 und 2: Die etwa
3 bis 7 Millimeter langen,
sehr schlanken Käfer fal-
len durch die rotbraune
Färbung auf. Auf der Flü-
geldecke besitzen sie eine
sehr feine Punktierung.
(Bildnachweis:
Bild 1 und 3 Grosser,
„Pflanzliche und tierische
Bau- und Werkholzschäd-
linge“, Bild 2 Internet)
Bild 3: Unter der Lupe erkennt man
am letzten Hinterleibssegment das
Stigma als gelblich ovalen Fleck.
<
Stigma
Meldepflicht aktualisiert
Gegenüber der letzten Veröffentlichung im Heft 1/2-2000
der S & E wurde die Meldepflicht aus der LBO Nordrhein-
Westfahlen herausgenommen (dort bereits in einer Fuß-
note angekündigt). Weiterhin sind Erscheinungsdaten der
LBO bzw. deren Änderungen aktualisiert worden.
Meldepflicht bei Befall durch den Echten Hausschwamm, Haus-
bockkäfer und Termiten gemäß Bauordnung der Bundesländer
Stand 06/2000
Bundesland
Meldepfl.
LBO Fassung
§, Abs.
Zuständige
bzw. Änderung
Behörde
vom...
Baden-Württemberg
nein
15.12.97
Bayern
nein
24.07.98
Berlin
nein
12.06.99
Brandenburg
nein
25.03.98
Bremen
nein
27.03.95
Hamburg
ja
*1)
11.06.97
16 (3)
Bauaufsichts-
behörde
Hessen
ja
28.12.98
16 (2)
Untere Bauauf-
sichtsbehörde
Mecklenburg-Vorpom.
nein
06.05.98
Niedersachsen
nein
06.10.97
Nordrhein-Westfalen
nein
01.03.00
Rheinland-Pfalz
nein
24.11.98
Saarland
ja
08.07.98
17 (2)
Bauaufsichts-
behörde
Sachsen
ja
*2)
13.03.99
16 (2)
Bauaufsichts-
behörde
Sachsen-Anhalt
nein
23.06.94
Schleswig-Holstein
nein
10.01.00
Thüringen
ja
03.06.94
16 (2)
Untere Bauauf-
sichtsbehörde
*1)
Einschließlich der Unterrichtung, dass ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung
beauftragt wurde.
*2)
Einbeziehung eines Fachunternehmens auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung und der Bau-
aufsichtsbehörde die Beauftragung und den Abschluss der Arbeiten schriftl. mitteilen.
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