Schützen & Erhalten - page 20

DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite II
Es schreibt für Sie
RA Albrecht W.
Omankowsky
Rechtsberatung für
DHBV-Mitglieder
Jeden Montag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Weitere Fragen an:
Albrecht W. Omankowsky
Apostelstraße 9–11
50667 Köln
Tel.:
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Fax:
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DHBV INTERN – INFORMATIONEN NUR FÜR DHBV-MITGLIEDER
Rechtsberatung
Umwandlung einer Personen-
gesellschaft in eine GmbH
– Warnung vor Musterverträgen –
Letzte Meldung:
ZVK unterliegt vor
Bundesarbeitsgericht
– ZVK und ein Ende? –
Im Rahmen der Rechtsbera-
tung stellte ein Mitglieds-
betrieb des DHBV folgende
Frage:
„Wir haben ins Auge gefasst,
unsere Personenfirma in eine
GmbH umzuwandeln. Um unnö-
tig hohe Anwaltskosten, Notarko-
sten und Steuerberaterkosten zu
sparen, möchten wir möglichst gut
auf die bevorstehenden Verträge
vorbereitet sein.
Gibt es eventuell einen „klas-
sischen“ Gesellschaftsvertrag, den
man nur noch auf die eigenen
Bedürfnisse abstimmen muss?
Können Sie uns gegebenenfalls
einen Musterentwurf zuschicken?“
Antwort:
Im Hinblick auf die von Ih-
nen in Betracht gezogene Grün-
dung einer GmbH können wir nur
davon abraten, einen Musterver-
trag zu verwenden. Die individu-
ellen Konstellationen machen es
praktisch unmöglich, ein Muster
zu entwickeln, das allen Gegeben-
heiten Rechnung trägt. Ein Ver-
tragsmuster hat in der Regel den
Nachteil, dass es den Blick auf die
Besonderheiten verstellt, viele
Punkte schematisch regelt und
andere, durchaus sehr wichtige
Punkte nur unzureichend abhan-
delt, oder gar nicht vorsieht.
Bei der Gestaltung und Aus-
arbeitung des Vertrages muss ver-
sucht werden, mögliche zukünf-
tige Streitfälle aufzudecken und
interessengerechte Regelungen zu
finden.
Dies bedeutet unbedingte
Sorgfalt und ernsthaftes Zuende-
denken der Alterantiven.
Insbesondere entstehen die
häufigsten Streitfälle dadurch,
dass Musterverträge ohne Hilfe von
Rechtsanwälten, das heißt, ohne
die entsprechende Sachkenntnis,
abgeändert werden.
Unseres Erachtens empfiehlt es
sich eher, im Vorfeld Kosten für
eine gute Beratungsleistung auf-
zubringen, um spätere Streitfäl-
le und daraus entstehende erheb-
lich höhere Kosten zu vermeiden.
(Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Omankowsky, Köln)
Durch Urteil vom 15. 11.
2000 hat das Bundesar-
beitsgericht die Revision
der Zusatzversorgungskasse
des Baugewerbes gegen ein
Urteil des Landesarbeitsge-
richtes Berlin – über das
hier bereits in einer der vor-
hergehenden Ausgaben be-
richtet wurde – zurückge-
wiesen.
Damit liegt nunmehr eine
höchstrichterliche Entscheidung
zur Schwammsanierung vor. Da-
nach sind Hausschwammbekämp-
fungsarbeiten in und am Mauer-
werk nicht als baugewerbliche
Tätigkeiten anzusehen und damit
keine Bautrocknungsarbeiten.
Firmen, die ihren betrieblichen
Schwerpunkt in diesem Bereich
haben, sind daher der ZVK nicht
zur Auskunftserteilung verpflich-
tet. Mehr zu den Einzelheiten die-
ser Entscheidung in der nächsten
Ausgabe von „S&E“.
Urlaubsanspruch
bei Krankheit
Ein Mitgliedsbetrieb des
DHBV wollte wissen, ob er
einem Arbeitnehmer, der
über ein Jahr lang krank
war, den vollen Urlaubsan-
spruch gewähren muss.
Antwort:
Der Urlaubsanspruch ist unab-
hängig von der Arbeitsfähigkeit
oder Arbeitsunfähigkeit des Ar-
beitnehmers. Er entsteht deshalb
auch dann, wenn der Arbeitneh-
mer ein Jahr lang aus Krankheits-
gründen nicht arbeiten kann. Auch
in diesem Fall hat der Arbeitneh-
mer den vollen Urlaubsanspruch.
Gemäß dem Bundesurlaubsge-
setz kann dieser Urlaubsanspruch
bis zum 31. 3. des Folgejahres
übertragen werden.
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