Schützen & Erhalten - page 34

DHBV INTERN – Schützen & Erhalten · Juni 2000 · Seite XII
DHBV INTERN
Arbeits- und Sozialrecht
Auslösungssätze ab 1. April 2000
Aufgrund der Vereinbarung
der Tarifvertragsparteien vom
25. März 1987 über die jährli-
che Anpassung der Auslösungs-
sätze im Baugewerbe sind die
Auslösungssätze jeweils mit
50%iger Gewichtung gemäß der
prozentualen Veränderung der
vom Statistischen Bundesamt
herausgegebenen Indizes für
Übernachtung und für Nahrungs-
mittel, Getränke und Tabakwa-
ren anzupassen. Die geltenden
Auslösungsverträge sind von der
IG Bauen-Agrar-Umwelt zum 31.
März 2000 gekündigt worden.
Ab 1. April 2000 ergeben sich
die nebenstehenden Auslösungs-
sätze:
Die unter a), c) und d) ge-
nannten Auslösungssätze gel-
ten auch in den neuen Bundes-
ländern.
Angestellte, die vor dem 1.
März 1998 eingestellt wurden
und deren Eingruppierung in die
Gruppe TH erfolgte, nach Weg-
fall der Gehaltsgruppe aber in
die Gruppe T 5 im 7. Berufs-
jahr eingruppiert sind, haben
Anspruch auf die Auslösung in
Höhe von 74,90 DM. Im übri-
gen sind alle neuen Auslösungs-
sätze mit dem Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie und der
Industriegewerkschaft Bauen-
Agrar-Umwelt abgestimmt wor-
den.
a) gewerbliche
Arbeitnehmer
Hamburg
übriges Bundesgebiet
b) gewerbliche Arbeit
nehmer
Feuerungsbau
(alte Bundesländer)
c) Angestellte
der Gehaltsgruppen
T 1 bis T 5, K 1 bis K 5
Angestellte der Gehalts-
gruppen T 6, T 7, K 6 und
K 7 sowie für Angestellte in
der Berufsgruppe T 5 im 7.
Berufsjahr, die aus der
früheren Gehaltsgruppe
TH umgruppiert sind
d) Poliere
über 7 Kalendertage
bis 7 Kalendertage
62,40 DM
74,90 DM
62,10 DM
74,60 DM
über 14 Kalendertage
bis 14 Kalendertage
75,40 DM
83,60 DM
66,40 DM
74,90 DM
66,40 DM
Neue Auslösungssätze im Baugewerbe ab 1. April 2000
bei Auswärtsbeschäftigung
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