 
          IPA B
        
        
          AUCHEMISCHE
        
        
          P
        
        
          ROD
        
        
          . G
        
        
          MB
        
        
          H
        
        
          W
        
        
          ERK
        
        
          , V
        
        
          ERKAUF
        
        
          , A
        
        
          NWENDUNGSTECHNIK
        
        
          D-82544 E
        
        
          GLING
        
        
          R
        
        
          IEDHOF
        
        
          5
        
        
          T
        
        
          EL
        
        
          .: 08171/7031 F
        
        
          AX
        
        
          : 08171/7088
        
        
          INFO@IPA.
        
        
          DE
        
        
          WWW
        
        
          .IPA.
        
        
          DE
        
        
          
            - B
          
        
        
          
            AUTENSCHUTZSYSTEME
          
        
        
          
            ZUR
          
        
        
          
            A
          
        
        
          
            BDICHTUNG UND
          
        
        
          
            S
          
        
        
          
            ANIE
          
        
        
          
            -
          
        
        
          
            RUNG GEPRÜFT
          
        
        
          
            Z
          
        
        
          
            .
          
        
        
          
            B
          
        
        
          
            .
          
        
        
          
            NACH
          
        
        
          
            WTA
          
        
        
          
            - F
          
        
        
          
            LÜSSIGKUNSTSTOFFE
          
        
        
          
            AUF
          
        
        
          
            P
          
        
        
          
            U
          
        
        
          
            -
          
        
        
          
            UND
          
        
        
          
            E
          
        
        
          
            P
          
        
        
          
            B
          
        
        
          
            ASIS
          
        
        
          
            ZUR
          
        
        
          
            I
          
        
        
          
            NJEKTION UND
          
        
        
          
            B
          
        
        
          
            ESCHICHTUNG
          
        
        
          
            Z
          
        
        
          
            .B.
          
        
        
          
            GEPRÜFT NACH ZTV RISS
          
        
        
          Referenz
        
        
          KurhausBadElster/Vogtland
        
        
          ®
        
        
          Systeme fürBautenschutzund
        
        
          Bausanierung
        
        
          Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 14
        
        
          
            DIE FACHBEREICHE
          
        
        
          
            Sachverständige
          
        
        
          
            Eignungsprüfungen für Bewerber zum
          
        
        
          
            ö.b.u.v. Sachverständigen im Holz- und
          
        
        
          
            Bautenschutzgewerbe
          
        
        
          
            Werden in Zukunft die Be-
          
        
        
          
            stellungen für ö.b.u.v.
          
        
        
          
            Sachverständige im Holz-
          
        
        
          
            und Bautenschutz grund-
          
        
        
          
            sätzlich in zwei Bereiche
          
        
        
          
            getrennt? Nach der HWK
          
        
        
          
            Münster hat auch die HWK
          
        
        
          
            Karlsruhe diesen Schritt
          
        
        
          
            vollzogen. Beide setzen
          
        
        
          
            damit auf einen höheren
          
        
        
          
            Standard bei Sachverstän-
          
        
        
          
            digendienstleistungen.
          
        
        
          Die überdurchschnittliche Qua-
        
        
          lifikation eines Bewerbers, die
        
        
          für die Bestellung zum ö.b.u.v.
        
        
          Sachverständigen im Holz- und
        
        
          Bautenschutz vorausgesetzt
        
        
          wird, konzentriert sich, wie aus
        
        
          der Erfahrung berichtet werden
        
        
          kann, oftmals nur auf einen der
        
        
          beiden Bereiche. Die Kenntnisse
        
        
          über den anderen Fachbereich
        
        
          reichen aber in den meisten
        
        
          Fällen nicht aus, um als  ö.b.u.v.
        
        
          Sachverständiger bestehen zu
        
        
          können. Lässt die zuständige
        
        
          Handwerksordnung aber keine
        
        
          Einzelbestellung für einen der
        
        
          beide Fachbereiche zu, führt die-
        
        
          ser Punkt häufig zu einer Ab-
        
        
          lehnung der Bestellung durch
        
        
          den prüfenden Fachverband.
        
        
          Holz- und Bautenschutz ha-
        
        
          ben als zwei eigenständige
        
        
          Fachbereiche zu gelten, die
        
        
          wohl mehrere Berührungs-
        
        
          punkte miteinander aufweisen,
        
        
          etwa wenn z.B. fäulnis-
        
        
          geschädigte Balkenkopfaufla-
        
        
          ger in feuchtem Mauerwerk zu
        
        
          finden sind. Für gewöhnlich
        
        
          aber unterscheiden sie sich
        
        
          grundliegend.
        
        
          Im Bautenschutz etwa ver-
        
        
          langt die spezielle Baustoff-
        
        
          kunde umfangreiches Wissen
        
        
          über Beton, Mauerwerk, Stahl
        
        
          und Kunststoff, das gleiche gilt
        
        
          für die komplexen Themen der
        
        
          Bauphysik und Bauchemie.
        
        
          Schließlich treten Schäden bei
        
        
          Horizontal- und Vertikalsper-
        
        
          ren, Versiegelungen und
        
        
          Beschichtungen, Balkonin-
        
        
          standhaltungen und Fugen-
        
        
          versiegelungen in solch viel-
        
        
          fältiger Form auf, dass sie nur
        
        
          von hervorragend ausgebil-
        
        
          deten Spezialisten analysiert
        
        
          und begutachtet werden kön-
        
        
          nen.
        
        
          Im Holzschutz ist es erfor-
        
        
          derlich, schädigende Einflüsse
        
        
          durch Insekten und Pilze, häufig
        
        
          einhergehend mit Feuch-
        
        
          teeinwirkung, aber auch Einflüs-
        
        
          se durch chemische Ursachen zu
        
        
          beobachten  und zu beurteilen.
        
        
          Sowohl für den  vorbeugenden
        
        
          wie auch den bekämpfenden
        
        
          Holzschutz sind umfangreiche
        
        
          Kenntnisse der Schadorganismen
        
        
          und der Baustoffkunde insbe-
        
        
          sondere auch zum Werkstoff
        
        
          Holz und zu Holzschutzmitteln
        
        
          usw. erforderlich.
        
        
          Aus Sicht des DHBV .e.V.
        
        
          sind der Holz- wie auch der
        
        
          Bautenschutz durch ihren je-
        
        
          weiligen Umfang als eigen-
        
        
          ständige Fachgebiete zu be-
        
        
          werten, die nur in Teilbereichen
        
        
          Berührungspunkte finden und
        
        
          deshalb grundsätzlich vonein-
        
        
          ander getrennt werden sollten.
        
        
          Diesen Schritt haben die
        
        
          beiden o.g. Handwerkskammern
        
        
          getan und der nötigen Entwick-
        
        
          lung Rechnung getragen. Die-
        
        
          ser erfolgte maßgeblich auf
        
        
          Grundlage der hierzu abgege-
        
        
          benen Stellungnahmen des
        
        
          DHBV e.V. Die HWK Münster for-
        
        
          muliert nun die Bestallung im
        
        
          Wortlaut „...öffentlich bestellter
        
        
          und vereidigter Sachverständiger
        
        
          für das Holz- und Bautenschutz-
        
        
          gewerbe, Teilbereich Holz-
        
        
          schutz“.
        
        
          Der DHBV e.V. wird auch
        
        
          zukünftig seinen Einfluss gel-
        
        
          tend machen, dass weitere
        
        
          Handwerkskammern dieser Ent-
        
        
          scheidung folgen werden.
        
        
          
            Es schreibt
          
        
        
          
            für Sie:
          
        
        
          
            Dipl. Holzwirt
          
        
        
          
            Georg Brückner
          
        
        
          
            Fachbereichs-
          
        
        
          
            leiter Sachver-
          
        
        
          
            ständige
          
        
        
          
            Roggenkamp 7a
          
        
        
          
            59348 Lüdinghausen
          
        
        
          
            Telefon: (0 25 91) 94 96 53
          
        
        
          
            Telefax: (0 25 91) 94 96 54
          
        
        
          
            email: