Schützen & Erhalten - page 21

Schützen & Erhalten · September 2002 · Seite 21
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Neue Tarifverträge
Lohngruppen
Es werden die folgenden Lohn-
gruppen festgelegt:
Lohngruppe 1
Werker/Maschinen-
werker
Tätigkeit:
– einfache Bau- und Monta-
gearbeiten nach Anweisung
– einfache Wartungs- und Pfle-
gearbeiten an Baumaschinen
und Geräten nach Anwei-
sung
Regelqualifikation:
keine
Tätigkeitsbeispiele:
– Sortieren und Lagern von
Bau- und Bauhilfsstoffen auf
der Baustelle
– Pflege und Instandhaltung
von Arbeitsmitteln
– Reinigungs- und Aufräum-
arbeiten
– Helfen beim Auf- und Ab-
rüsten von Baugerüsten und
Schalungen
– Mischen von Mörtel und
Beton
– Bedienen von einfachen Ge-
räten, z.B. Kompressor,
handgeführte Bohr- und
Schlaghämmer, Verdich-
tungsmaschinen (Rüttler),
Presslufthammer, einschließ-
lich einfacher Wartungs- und
Pflegearbeiten
– Anbringen von zugeschnit-
tenen Gipskarton- und Fa-
serplatten, einschließlich
einfacher Unterkonstruktio-
nen und Dämmmaterial, das
Anbringen von Dämmplat-
ten (Wärmedämmverbundsy-
stem) einschließlich Auftra-
gen von einfachem Armie-
rungsputz mit Einlegung des
Armierungsgewebes
– Helfen beim Einrichten, Si-
chern und Räumen von Bau-
stellen
– einfache Wartungs- und Pfle-
gearbeiten an Baumaschinen
und Geräten
– manuelle Erdarbeiten
– manuelles Graben von Rohr-
und Kabelgräben
Lohngruppe 2
Fachwerker/Maschi-
nisten/Kraftfahrer
Tätigkeit:
– fachlich begrenzte Arbeiten
(Teilleistungen eines Berufs-
bildes oder angelernte Spe-
zialtätigkeiten) nach Anwei-
sung
Regelqualifikation:
– baugewerbliche Stufenaus-
bildung in der ersten Stufe
– anerkannte Ausbildung als
Maler und Lackierer, Garten-
und Landschaftsbauer, Tisch-
ler
– anerkannte Ausbildung, de-
ren Berufsbild keine Anwen-
dung für baugewerbliche
Tätigkeit findet
– Baumaschinistenlehrgang
– anderweitig erworbene
gleichwertige Fertigkeiten
Lohngruppe 3
Facharbeiter/
Baugeräteführer/
Berufskraftfahrer
Tätigkeit:
– Facharbeiten des jeweiligen
Berufsbildes
Regelqualifikation:
– baugewerbliche Stufenaus-
bildung in der zweiten Stufe
im ersten Jahr
– baugewerbliche Stufenaus-
bildung in der ersten Stufe
und Berufserfahrung
– anerkannte Ausbildung au-
ßerhalb der baugewerblichen
Stufenausbildung
– anerkannte Ausbildung als
Maler und Lackierer, Garten-
und Landschaftsbauer, Tisch-
ler jeweils mit Berufserfah-
rung
– anerkannte Ausbildung, de-
ren Berufsbild keine Anwen-
dung für baugewerbliche
Tätigkeit findet, und Berufs-
erfahrung
– Berufsausbildung zum Bau-
geräteführer
– Prüfung als Berufskraftfah-
rer
– durch längere Berufserfah-
rung erworbene gleichwer-
tige Fertigkeiten
Lohngruppe 4
Spezialfacharbeiter/
Baumaschinenführer
Tätigkeit:
– selbständige Ausführung der
Facharbeiten des jeweiligen
Berufsbildes
Regelqualifikation:
– baugewerbliche Stufenaus-
bildung in der zweiten Stufe
ab dem zweiten Jahr der
Tätigkeit
– Prüfung als Baumaschinen-
führer
– Berufausbildung zum Bau-
geräteführer ab dem 3. Jahr
der Tätigkeit
– durch langjährige Berufser-
fahrung erworbene gleich-
wertige Fertigkeiten
Lohngruppe 5
Vorarbeiter/Bau-
maschinen-Vorarbeiter
Tätigkeit:
– Führung einer kleinen Grup-
pe von Arbeitnehmern, auch
unter eigener Mitarbeit oder
selbständige Ausführung be-
sonders schwieriger Arbei-
ten
– selbständige Ausführung
schwieriger Instandset-
zungsarbeiten an Bauma-
schinen ohne Mitarbeiter-
führung
– Bedienung und Wartung
mehrerer Baumaschinen ein-
schließlich der Störungser-
kennung
Regelqualifikation:
– baugewerbliche Stufenaus-
bildung in der zweiten Stufe
und in der Regel
mehrjäh-
rige Berufserfahrung
– Prüfung als Baumaschinen-
führer und in der Regel
mehrjährige Berufserfahrung
– durch umfassende Berufser-
fahrung erworbene gleich-
wertige Fertigkeiten
Lohngruppe 6
Werkpolier/Bauma-
schinen-Fachmeister
Tätigkeit:
– Führung und Anleitung ei-
ner Gruppe von Arbeitneh-
mern in Teilbereichen der
Bauausführung auch unter
eigener Mitarbeit
Regelqualifikation:
– Werkpolierprüfung und An-
stellung als bzw. Umgrup-
pierung zum Werkpolier
– Anstellung als bzw. Umgrup-
pierung zum Werkpolier
ohne Werkpolierprüfung
– Baumaschinen-Fachmeister-
prüfung und Anstellung als
bzw. Umgruppierung zum
Baumaschinen-Fachmeister
– Anstellung als bzw. Umgrup-
pierung zum Baumaschinen-
Fachmeister ohne Bauma-
schinen-Fachmeisterprüfung
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