Schützen & Erhalten - page 11

ten, Vermeidung von unnöti-
gen Nassprozessen, kein Ein-
bau von organischem Bau-
schutt in nicht genutzte Hohl-
räume)
– Richtige Detailplanung (Ein-
bau luftumspülter Balken-
köpfe, Festlegung von Dämm-
maßnahmen, Vermeidung von
Kondensatbildung)
Die geschilderten Beispiele zeigen,
dass das Gelingen von Holzschutz-
und Schwammbekämpfungsarbei-
ten auch von der Sorgfalt anderer
am Bau Beteiligter beeinflusst
werden kann. Die Holzschutzfirmen
haben dann schon längst die Bau-
stelle verlassen. Deshalb sollten sie
sich die vereinbarte Beschaffen-
heit sowie die Erfüllung der aner-
kannten Regeln der Technik durch
eine (Teil)Abnahme bestätigen las-
sen. Denn „die Leistung ist zur Zeit
der Abnahme frei von Sachmän-
geln, wenn sie die vereinbarte Be-
schaffenheit hat und den anerkann-
ten Regeln der Technik entspricht“
[VOB Teil B, §13(1)]. Um sich zu-
sätzlich vor Reklamationen auf-
grund chaotischer Baustellenzu-
stände und dem Pfusch anderer
Gewerke zu schützen, kann der
Auftragnehmer (Holzschutzfirma)
einige Verhaltensregeln für nach-
folgende Gewerke schriftlich for-
mulieren (siehe o. g. Artikel in S&E
2006/1).
Sachkundiges Personal und die
Berücksichtigung der Regelwerke
(DIN 68800/4 und WTA-Merkblatt
1-2-05/D bzw. E 1-1-06/D) ist die
Grundvoraussetzung eines sach-
mängelfreien Werkes. In diesem
Sinne wünsche ich allen Holz-
schutzfirmen ein angenehmes
2008.
– Bildnachweis: Bilder 1 bis 12 Ing.- Büro
E. Flohr GmbH
FACHBEREICHE
Holzschutz
Bild 10:
Einige Zentimeter
Wasser auf dem
Dachboden
mussten beseitigt
werden.
Bild 12: Decken-
unterseite vom
Bild 11. Die
Balkenkopfum-
wicklung mit
Folie verhindert
nur eins – das
rasche Austrock-
nen der Balken-
köpfe.
Bild 11:
Wassermassen
im Bereich der
Traufe können
Schwammsperr-
mittel aus dem
Mauerwerk spü-
len und sorgen
für eine monate-
lange Durch-
feuchtung.
Schützen & Erhalten · Dezember 2007 · Seite 11
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