S&E Glossary

Schützen & Erhalten · März 2001 · Seite 9 QUALIFIKATION Die Qualität überwachen Wer sind die Sachverständigen? Es sind keine selbst ernann- ten „Fachleute“, die hier ein- gesetzt werden. Das FBE versi- chert sich der zertifizierten Ex- perten aus zweien seiner Mitgliedsverbände, um einen Pool von Sachverständigen ein- setzen zu können: – DPÜ: Deutsches Institut für Prüfung und Überwa- chung – DHBV: Deutscher Holz- und Bautenschutzverband Beide Verbände verfügen bereits über ein bestehendes Zertifizierungssystem, das der Ernennung als Sachverständiger für diese Fachgebiete voraus- geht. Außerdem müssen die an TÜBAU ® Interessierten von ei- nem Zertifizierungsausschuss des FBE akzeptiert werden. Sie werden nur eingesetzt für maximal drei Fachgebiete. Und dies aus gutem Grund: Die Spezialisierung in den verschie- densten Sparten der Bauwerks- erhaltung nimmt immer mehr zu. Hier ist kein Platz mehr für Universal-Experten, die sich als so genannte „Sachverständige für Bauschäden“ noch an viele Stellen tummeln. Auch aus diesem Grunde ist das FBE sicher, eine große Ak- zeptanz im Bauwesen zu errei- chen: Praxiserfahrene Ansprech- partner für Bauherrn und Fach- betrieb stehen zur Verfügung. Diese drei Partner sind nun wesentlich besser als bisher in der Lage, eine fehlerfreie Bau- stelle auf höchstem Qualitäts- niveau zu garantieren. Ihr Weg zum zertifi- zierten Fachbetrieb In Abb. 2 sind die einzelnen Schritte ver- deutlicht, die zur Zerti- fizierung führen und den Er- werb eines Firmenstempels. Antrag auf Zertifizierung Sie erhalten vom FBE ein Antragsformular, das Sie an die Geschäftsstelle des FBE zurücksenden. Diese wählt den für Sie in Frage kommenden Sachverständigen aus, der sowohl vom Fachgebiet her der Richtige ist als auch möglichst kurze Wege zu Ihnen und Ihren Baustellen hat, um Sie umfassend betreuen zu können. Die Terminierung der Firmenprüfung, die Festlegung des weiteren Ablaufes bis hin zur Übergabe des Zerti- fikates liegt dann bei Ihrem Betreuer. Über die genauen Inhalte der Firmenüberprüfung informiert Sie das FBE natürlich im Vorfeld. Entspre- chende Anforderungsprofile liegen vor, die Sie auf Wunsch kurzfristig zugesandt bekommen. Prüfungsgebühren Sie können hier nicht allgemein gültig angegeben werden, da sie fairerweise gestaffelt sind: Zum einen nach der Zahl der von Ihnen abgedeckten Tätigkeits- felder, zum anderen nach der Anzahl Ihrer Mitarbei- ter. Ein Beispiel: Als Fachbetrieb mit weniger als 9 Mit- arbeitern und Zertifizierung in einem einzelnen Tätig- keitsgebiet liegt die Prüfungsgebühr bei DM 1.250,00. Dazu kommt die Kontrolle einer Baustelle, die zur Fir- menzertifizierung obligatorisch ist mit DM 1.200,00. Wiederholungsprüfungen finden alle 3 Jahre statt, dann werden 80% der Prüfungsgebühren berechnet. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle des FBE genügt, und Sie erfahren sofort die für Sie gültigen Gebühren. Diese Preise gelten nur für Firmen des FBE, DHBV oder angeschlossener Verbände. Für alle anderen gilt ein Aufschlag von 10%! Nach erfolgreichem Abschluss der Firmenprüfung und der Objektkontrolle erhalten Sie das Zertifikat, das in Abb. 3 zu sehen ist. Dies berechtigt zum Erhalt des DHBV-Firmenstem- pels für die jeweiligen Fachgebiete. Ihre Ansprechpartnerin Als zentrale Verwaltungsstelle für TÜBAU ® steht die Geschäftsstelle des FBE zur Verfügung. Sie stellt auch die Ver- bindung zwischen den Baumaßnahmen und den Sachverständigen her. Natür- lich werden alle Anfragen, nähere In- formationen sowie die Vereinbarung von Terminen für erste Beratungsgespräche eben- falls direkt von der Geschäftsstelle bearbeitet. Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen mit jeder Auskunft zum Qualitätssicherungs- system gerne zur Verfügung. Telefon: 067 24/96124.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=