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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 74

DIE EX-PRESS

Berufsinformation des DSV e.V. |

Wissenswertes

Tatortreinigung, ein Überblick

Leichenwohnungen gehören mit Sicherheit

zu den unangenehmsten Arbeiten im Ar-

beitspensum eines Schädlingsbekämpfers.

Im ungünstigsten Fall bekommt man im

Hochsommer den Anruf, dass jemand in

seiner Wohnung gefunden wurde, dort aber

bereits mehrere Wochen gelegen hat. Nun

ist nicht nur Schnelligkeit gefragt, sondern

auch eine robuste Psyche. Oft möchten die

Kunden vorher über die Kosten informiert

werden, ohne Besichtigung des Tatortes ist

dies aber nicht möglich. Eine kurzfristige

Besichtigung, sowie ein entsprechendes

Angebot sind unvermeidbar.

Vor Ort sollte sich immer ein Bild von der Lage

gemacht werden. Je nach Sachlage und Zustand

der Wohnung können Aufwand und die nötigen

Maßnahmen stark variieren. Zu den unange-

nehmsten Vorkommnissen bei einem Leichen-

fund gehört mit Sicherheit der Austritt von Lei-

chenflüssigkeit. Auch Reste von Urin oder Fä-

kalien können am Tatort verbleiben. Nicht nur

der Geruch ist hier besonders unangenehm, auch

das Entfernen jener „Hinterlassenschaften“ ge-

staltet sich mitunter aufwendig. Gerade wenn

der Verstorbene länger am Fundort lag und die

Flüssigkeiten längst in Teppich oder gar Parkett

eingezogen sind, hilft kein Desinfektionsmittel

der Welt mehr. In so einem Fall müssen Teppich

oder Parkett herausgerissen und entsorgt werden.

Das sollte im Vorab mit den Hinterbliebenen oder

dem Vermieter geklärt werden, auch um spätere

Missverständnisse zu vermeiden, wenn der doch

so wertvolle Teppich auf einmal entsorgt wurde.

In diesem Zug kann zudem eine Entrümpelung

mit angeboten werden. Nicht immer möglich,

aber in einem gewissen Maß, recht sinnvoll ist

in diesem Zug eine Bestandsaufnahme vor Ort,

zusammen mit den Eigentümern. Es gibt durch-

aus Fälle in denen man des Diebstahls bezichtigt

wird, da angeblich die alte Ming-Vase im Neben-

zimmer nicht mehr vorhanden ist.

Der eigentliche Einsatz sollte als letzter Ta-

geseinsatz terminiert werden. Es kann für einen

Mitarbeiter recht undankbar sein, nach einer

Tatorteinigung noch weitere Stunden anstren-

gende Kunden abklappern zu müssen. Nicht nur

der Ekelfaktor, vor allem die psychische Bela-

stung sollte nicht unterschätzt werden und kann

je nach Mitarbeiter und Auftrag durchaus enorm

sein. Immerhin handelt es sich oft um tragische

Fälle, vereinsamter Personen, die offensichtlich

kein glückliches Leben geführt haben. Solche

Situationen unverblümt vor Augen geführt zu

bekommen, kann durchaus an die Nieren gehen.

Um dem Ekelfaktor vorzubeugen helfen, zu-

mindest bezogen auf den Verwesungsgeruch, ei-

nige Tricks. Neben Masken mit Aktivkohlefilter,

kann beispielsweise auch der Einsatz von Minz-

öl Erleichterung schaffen. Dieses kann entweder

direkt unter die Nase oder im Innenbereich von

Atemschutzmasken aufgetragen werden. Eine

Reinigung der Masken nach Beendigung der Ar-

beit sollte selbstverständlich sein. Alternativ

dazu lässt sich auch ein Ozongerät einsetzen,

welches für etwa 30 Minuten die Luft „säubert“.

Zwar wirkt diese Behandlung nicht nachhaltig,

für den Zeitraum während des Einsatzes sollte

es in milderen Fällen allerdings reichen. Die nö-

tige Zeit muss eingeplant und im Angebot ein-

gerechnet sein.

In jedem Fall muss Arbeitsschutzkleidung

in Form von Einwegschutzanzügen, inklusive

Schuhe, getragen werden. Je nach Einsatz und

Desinfektionsmittel gehört auch eine Schutzbrille

(zusätzlich zum bereits erwähnten Atemschutz)

dazu. Da sich starker Verwesungsgeruch auch in

getragener Kleidung festsetzt, ist der Unterneh-

mer verantwortlich, seinen Mitarbeitern eine

Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung zur Ver-

fügung zu stellen und die Arbeitskleidung (sofern

Matratzen, Stoffe und andere Gegenstände die so mit Körperflüssigkeiten vollgesogen sind, lassen sich nur noch entsorgen.