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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 77

duell und recht schwer in Relation zu bringen.

Im genannten Beispiel „Taubenkot im Dach-

stuhl“ würde sich die maximal zumutbare Trage-

dauer allein aufgrund der hohen Temperatur ver-

ringern. Wer möchte, kann aber auch die Atemzü-

ge pro Minute zählen und somit den ungefähren

Wert ermitteln. Ein Mensch atmet pro Atemzug

durchschnittlich 0,5 l Luft ein. Mit diesem Wis-

sen ließe sich der Wert im Grunde während der

Tätigkeit ermitteln. Wer es aber genau wissen

möchte, müsste für spezielle Fälle einen Arbeits-

mediziner hinzuziehen, der bei einer tätigkeits-

bezogenen Gefährdungsbeurteilung beiwohnt.

Dies wird aber kaum für jede Tätigkeit notwen-

dig, noch umsetzbar sein. Daher sollte neben

der allgemeinen Vorschrift auch das persönliche

Empfinden, sowie die Ergebnisse aus der Vorsor-

geuntersuchung berücksichtigt werden. Abhilfe

in technischer Hinsicht kann beispielsweise auch

das Cool Flow Ventil o.ä. Geräte bieten. Dieses

sorgt für einen geringeren Atemwiderstand, so-

wie einen geringeren Hitzestau. Theoretisch lie-

ße sich auch ein Isoliergerät mitführen, welches

ein Vorrat an Atemgas beinhaltet. Dieses sollte

im Alltag eines Schädlingsbekämpfers, abge-

sehen bei Begasungen, allerdings nicht nötig

sein. Filtergeräte sind aller Regel ausreichend

und bieten bei richtiger Anwendung ausreichend

Schutz im Alltag.

Abgesehen von der Tragezeit ist hier die

Kenntnis welcher Filter überhaupt eingesetzt

werden muss überaus wichtig. Generell gibt es

zwei Arten von Filtern, die in der Schädlingsbe-

kämpfung eingesetzt werden: Gas- und Partikel-

filter. Oft werden sie auch kombiniert.

Gasfilter sind farblich gekennzeichnet, um

aufzuzeigen welche Gase gefiltert werden. Diese

dürfen in engen Räumen nur bedingt eingesetzt

werden, unter anderem in Kanälen oder Bunkern.

Auf jeden Fall ist bei diesen Arbeitseinsätzen

ein Messgerät für Sauerstoff mitzuführen (ver-

gl. DGUV 213-001). Partikelfilter sind weiß ge-

kennzeichnet und sollten bei Arbeiten mit hoher

Staub-, Rauch- oder Nebelentwicklung, sowie

Mikroorganismen eingesetzt werden. Wer also

eine Wohnung von Schimmel befreit oder mod-

rige Balken aus einem Fachwerkhaus entfernt,

sollte zu einem Partikelfilter greifen.

In vielen Fällen besteht gleichzeitig die Ex-

position zu gefährlichen Gasen und schädlichen

Partikeln. Wer im Vorratsschutz ein Insektizid ver-

wendet, muss sich vor dem Aerosol schützen als

auch vor den vorhandenen Stäuben. Der Papier-

anteil im Kombifilter erhöht die Lebensdauer der

Aktivkohle, auch wenn die Stäube aus dieser Um-

gebung primär nicht gesundheitsschädlich sind.

Je nach Belastung müssen zudem verschiedene

Filterstärke eingesetzt werden. Alle Filtertypen

sind daher in Filterklassen, je nach Belastung,

von Stufe 1–3 eingeteilt. Etwas irreführend ist

dabei der Unterschied bei Gas- und Partikelfil-

terklassen. So bieten höherklassige Gasfilter,

im Gegensatz zu Partikelfiltern, keinen besse-

ren Schutz im eigentlichen Sinn. Diese haben

lediglich eine höhere Kapazität und können bei

gleicher Konzentration an Schadstoffen somit

länger getragen werden. Manche Filter erlau-

ben nur Einsätze von 15 Minuten und sollten

deshalb nur für kurzfristige Einsätze, wie beim

Ausbringen von Wespenspray genutzt werden.

Beachtet werden muss zudem die Wieder-

verwendbarkeit der Filter. Das ist bei Partikelfil-

tern recht gut an der Kennzeichnung „R“, bzw.

„NR“ auszumachen: Eine Benutzung, die über

eine Arbeitsschicht hinausgeht ist nur bei „R“-

gekennzeichneten Filtern möglich. „NR“-Filter

müssen nach einer Schicht entsorgt werden. Bei

Gasfiltern gibt es leider keine einheitliche Ge-

brauchsdauer, da dies sehr stark von den äußeren

Bedingungen abhängt. Von einer Wiederbenut-

zung wird daher abgeraten. Sollte dennoch eine

erneute Benutzung vorgesehen sein, sollten die

Filter gasdicht verpackt werden und nur gegen

dasselbe, bereits eingesetzte Gas verwendet wer-

den. Geöffnete Filter altern und sind empfind-

lich gegenüber Feuchtigkeit (auch Kondensat).

Als Anhaltspunkt für den richtigen Filterein-

satz gibt es Tabellen, die aufweisen bei welchem

Schadstoff, welcher Filter empfohlen wird. Beim

Einsatz von Pyrethrum sollte beispielsweise ein

Kombinationsfilter in der Klasse A-P2 ausreichen.

Wer hingegen mit Fomaldehyd hantiert braucht

einen Kombinationsfilter der Klasse B-P3. Im

Zweifelsfall empfiehlt es sich eine höhere Filter-

klasse zu wählen. Nachteilig ist hierbei jedoch

der höhere Atemwiderstand, den eine höhere

Filterklasse üblicherweise mit sich bringt. Wer

sich nicht sicher ist, welche Gase am Arbeitsort

in der Luft vorkommen, oder wie hoch die Ver-

unreinigung durch Partikel in der Luft ist, kann

wie beim Sauerstoffgehalt auf entsprechende

Messgeräte zurückgreifen. Allerdings sind die

Geräte sehr teuer (ab 600 Euro aufwärts) oder

lediglich auf Einzelgase spezialisiert.

Nicht vergessen darf man, dass alle Filter

auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen und

nach dessen Ablauf nicht mehr eingesetzt wer-

den sollten. Allerdings ist dieses mit gewöhnlich

fünf Jahren bei Gasfiltern, sowie zehn Jahren

bei Partikelfiltern relativ hoch. Nach Ablauf oder

Einsatz müssen die Filter nach Herstelleranga-

ben mitunter als Sondermüll entsorgt werden.

Die Angaben stehen in der Gebrauchsanweisung

oder können beim Lieferanten erfragt werden.

Der beste Filter hilft jedoch nichts, wenn die

Maske nicht richtig sitzt und somit undicht ist.

Daher gehört die Maske auch zur persönlichen

Schutzausrüstung und wird nicht verliehen oder

von anderen Personen genutzt. Ausgenommen

ist, wenn die Masken zwischen Nutzungen zer-

legt, gereinigt und desinfiziert werden.. Wer

beispielsweise Brillenträger ist, für den sind

Vollmasken in aller Regel ungeeignet. Die Bü-

gel der Brille verhindern eine komplette Abdich-

tung und schützen den Träger der Maske somit

nicht ausreichend. Da Kontaktlinsen evtl. nicht

getragen werden können, gibt es als Alternati-

ve spezielle Maskenbrillen. Diese wird unter der

Vollmaske justiert. Wie alle Schutzausrüstungen

muss diese vom Arbeitgeber bereitgestellt wer-

den. Dabei handelt es sich jedoch nur um ein

Gestell, die Brillengläser in entsprechender Di-

optrien müssen beim Optiker angefertigt wer-

den. Damit bleibt neben dem optimalen Schutz

auch der Durchblick gewährleistet.

Aber auch die besten Masken haben nur eine

begrenzte Lebensdauer und müssen regelmäßig

gewartet und gepflegt werden. Werden in Betrie-

ben die Masken selber gereinigt und desinfiziert,

muss dies durch eine befähigte Person erfolgen,

die den einwandfreien Zustand der Atemschutz-

geräte beurteilen kann. Dies kann eine Person

DIE EX-PRESS

Berufsinformation des DSV e.V. |

Wissenswertes

Tabelle 1: Tragedauerbegrenzung für Filtergeräte

Schutzausrüstung

Tragedauer

(min)

Erholungs-

dauer (min)

Einsätze pro

Arbeitsschicht

Arbeitsschich-

ten pro Woche

Filtergeräte ohne Gebläseunterstützung

Vollmaske

105

30

3

5

Halb-/Viertelmaske

120

30

3

5

Filtrierende Halbmaske ohne

Ausatemventil

75

30

3

4 (2-1-2)

Filtrierende Halbmaske

mit Ausatemventil

120

30

3

5

Filtergeräte mit Gebläseunterstützung

Vollmaske

150

30

3

5

Haube oder Helm

keine Trage-

zeitbegrenzung

keine Trage-

zeitbegrenzung

keine Trage-

zeitbegrenzung

keine Trage-

zeitbegrenzung

Filtergebläsegerät mit At-

emsschutzanzug und einge-

schränkter Ventilation

60

30

3

5

Tabelle 2: Anpassungfaktoren der Tagedauer durch Arbeitsschwere

Arbeitsschwere Kategorie Atemminutenvolumen Anpassungsfaktor

A1

≤ 20l Luft pro Minute

1,5

A2

> 20-40 l Luft pro Minute 1

A3

> 40-60 l Luft pro Minute 0,7

A4

> 60l l Luft pro Minute

Sonderplanung im Einzelfall

Tragzeitenbegrenzung beim Tragen von Atemschutz