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Schützen & Erhalten · Dezember 2009 · Seite 10
Zu den Mindestanforderungen einer erfolg-
reichen Heißluftbehandlung gehört eine ausrei-
chende letale Wärmedosis. Diese kann wahlweise
durch unterschiedliche Temperatur-Zeit-Verhält-
nisse erreicht werden (z.B. 16h bei 50° C, 8h
bei 55° C oder 2 h bei 60° C).
2.2 Inhaltliches zur DIN 68800/4
Grundsätzlich sind zur Bekämpfung Holz zer-
störender Organismen Regelsanierungen durchzu-
führen. Insbesondere kann bei der Bekämpfung
des Echten Hausschwamms entsprechend des
Gliederungspunktes 4.2 das Heißluftverfahren
als
Bestandteil der Regelsanierung
integriert
werden. Neben der Beseitigung der Feuchteursa-
che, dem Ausbau geschädigter Holzbauteile und
der chemischen Behandlung ist das darin inte-
grierte Heißluftverfahren ein Sonderverfahren.
Unter welchen Bedingungen dieses Sonderver-
fahren zum Einsatz kommt, wird im oben auf-
geführten Anhang E erläutert.
Bezüglich des Einsatzes von Holzschutzmit-
teln (Gliederungspunkt 5.2) unterscheidet die
Norm zwei Produktarten:
• Schwammsperrmittel
• Bekämpfungsmittel gegenüber Insekten (Mit-
telabhängig auch vorbeugend gegen Pilze)
Letztere Produktgruppe besitzt gegenüber Insek-
ten eine zeitversetzte Wirksamkeit. Bei dieser
zeitversetzten Wirksamkeit (nach DIN EN 14128
im Laborversuch ermittelt) unterscheidet man
drei Wirkmechanismen:
– schnelle Wirksamkeit
f
letale Dosis nach 3
Monaten
– langsame Wirksamkeit
f
letale Dosis nach
3 bis 12 Monaten
– verzögerte Wirksamkeit
f
Schlupfverhinde-
rung
Bei Angebotsabgabe bzw. bei
der Erstellung von Leistungs-
texten ist diese zeitversetzte
Wirksamkeit zu berücksichti-
gen, um mögliche, ungerecht-
fertigte, Reklamationen zu
vermeiden.
Die Schwammsperrmittel
werden eingesetzt, um Durch-
wuchssperren gegen den Ech-
ten Hausschwamm im Mauer-
werk zu errichten. Dafür sind
sie geprüft und vom DIBt zu-
gelassen. Diese Zulassung be-
zieht sich ausschließlich auf den Echten Haus-
schwamm. Nahe verwandte Hausschwammarten
wie der Wilde Hausschwamm oder entfernt ver-
wandte Fältlingshäute (Kiefern-, Sklerotien oder
Kleine Fältlingshaut) zählen nicht zum Echten
Hausschwamm und werden nicht mit chemischen
Mitteln behandelt.
Auch die in der Praxis immer wieder zu be-
obachtende chemische Behandlung gegen Nass-
fäulepilze (z. B. Brauner Kellerschwamm, Weißer
Porenschwamm, Sternsetenpilz) ist nicht gestat-
tet. Entsprechend wird im Gliederungspunkt 8.3.3
lediglich das mechanische Entfernen der ober-
flächlichen Pilzbestandteile gefordert.
Einem Hinweis aus dem WTA-Merkblatt 1-
2-05/D folgend wurde im Gliederungspunkt
8.2.2.2.2 eine ausschließliche Oberflächenbe-
handlung (Fluten oder Schäumen) von schwamm-
befallenem Mauerwerk gestattet. Dies ist mög-
lich, wenn lediglich Oberflächenbewuchs und
nachgewiesenermaßen keine Durchwachsung im
Mauerwerks vorhanden sind. Um diesen Nachweis
zu erbringen, wären äußerst gründliche Unter-
suchungen erforderlich, die in der Praxis eher
selten durchgeführt werden.
Im Gliederungspunkt 9.2.3
(auch 9.3.9) stellt sich die
Norm der Problematik der Be-
fallswahrscheinlichkeit durch
Hausbock bei hohem Holzalter.
In der bisherigen Norm wurde
von einer Zeitdauer von 60
Jahren gesprochen, bei dem
eine Befallswahrscheinlichkeit
stark abnimmt. Diesem Sach-
verhalt folgt auch die neue
Norm. Verzichtet der Fachmann
aufgrund des hohen Holzalters
auf eine vorbeugende chemi-
sche Behandlung, so muss er folgende Sachver-
halte mit ins Kalkül ziehen, die den Dachstuhl
insgesamt wieder attraktiv erscheinen lassen:
a. Einbau neuer, frischer Hölzer
b. Die Holzkonstruktion besteht aus Bauteilen,
die aus unterschiedlichen Zeiten stammen
c. Klimatische Veränderungen (z.B. beim Aus-
bau)
d. Durch Bearbeitung der Holzoberfläche wird
die „Patina“ beseitigt
Es liegt also in seiner Verantwortung, zu ent-
scheiden, ob eine nachfolgende Imprägnierung
sinnvoll ist oder nicht.
Bei der Bekämpfung der Insekten mittels
Heißluftverfahren (Regelverfahren) werden im
Gliederungspunkt 9.3 neben technischen Kenn-
daten der Aggregate auch Messregeln bei der
Temperaturüberwachung vorgegeben. So werden
für einen 200 m³ großen Dachstuhl mindestens
6 Messstellen im Holz und eine in der Raumluft
gefordert. Für je weitere 200 m³ werden zwei
zusätzliche Messstellen im Holz erforderlich. Die
Messintervalle betragen höchstens 60 min und
die Messwerte sind zu protokollieren.
Für die Sanierungspraxis kann festgehalten
werden, dass sich gegenüber der bisherigen Norm
kaum relevante Daten geändert haben. So betra-
gen die Rückschnittlängen bei pilzgeschädigten
Hölzern 0,3m und beim Echten Hausschwamm
1,0m (Ausnahme 0,5m). Der Sicherheitsbereich
bei der Behandlung im Mauerwerk sowie bei der
Entfernung von Schütt- und Dämmstoffen beträgt
1,5m. Um die letale Dosis beim Heißluftverfah-
ren zur Insektenabtötung zu erreichen, sind nach
wie vor 55° C über 60min notwendig.
Das neue Normenwerk wurde unter Berück-
sichtigung der europäischen Normen (z. B. EN
15003, EN 14128, EN 351) für den nationalen
Markt erstellt. Unter anderem wurden neue Be-
griffe (Gebrauchsklassen) eingeführt. Die Holz-
schutznorm, wie auch alle anderen Normen,
können und sollen kein Lehrbuch sein. Deren
Interpretation und Umsetzung setzt Fachwis-
sen voraus. Erläuternde Hinweise und Formulie-
rungen werden in absehbarer Zeit in Form von
Kommentaren erscheinen.
1 Bei Redaktionsschluss wurde das Erscheinen der Norm
im Beuth-Verlag mit dem 30.11.09 angekündigt.
Es schreibt
für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichs-
leiter Holz-
schutz
An der Hohen Lache 6
06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
E-Mail:
Fachbereiche
Holzschutz
Übersicht aus Vortrag Willeitner, Nov. 2006, Deutsche Bauchemie.
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