Schützen & Erhalten - page 21

Schützen & Erhalten · Dezember 2009 · Seite 21
„Praxisorientierte Untersuchungen zur
Bekämpfung des Echten Hausschwamms
(Serpula lacrymans) nach DIN-Vorschrift
und alternativen thermischen Verfahren“
Pkt. 1.1, Seite 5
„Ziel des vom Deutschen Institut für Bau-
technik (DIBt) geförderten Forschungsvorhabens
war es, gemeinsam mit Vertretern aus amtlichen
Prüfanstalten, Schwammsachverständigen und
Firmenvertretern Richtlinien bzw. allgemein gül-
tige Standards für den kontrollierten Einsatz des
Heißluftverfahrens sowie gegebenenfalls auch
sonstiger thermischer Verfahren zu erarbeiten,
um letztendlich einen Leitfaden für die sach- und
fachgerechte Durchführung thermischer Verfah-
ren zu erstellen.“
Warum wurden keine Firmen einbezogen, die
Mikrowellentechnik für definierte Einsatzzwecke
entwickelt haben und zum Zeitpunkt der Versu-
che bereits eine Technologie zur Bekämpfung
Holz zerstörender Pilze und Insekten in der Pra-
xis erprobt und international zum Patent ange-
meldet hatten?
Pkt. 1.3.1, Seite 10
„Von den in Tabelle 2 genannten thermi-
schen Verfahren bietet sich für die Behandlung
historischer Bausubstanz, die bei strikter Ein-
haltung der zur Zeit gültigen Holzschutznorm
DIN 68800-4 nur unter erheblichen Substanz-
verlusten saniert werden könnte oder gar nicht
zu retten wäre, vor allem das Heißluftverfahren
an. Die Mikrowellen- und Hochfrequenztechnik
erlauben lediglich eine kleinflächige Behandlung
befallener Holzbauteile. Für eine Mauerwerksbe-
handlung scheiden sie nach bisherigen Kennt-
nissen gänzlich aus, da sie nicht zuverlässig
wirksam sind (vgl. auch. Kapitel 3).“
Bei der Erhaltung von historischer Bausub-
stanz geht es in der Regel darum, unmittelbar an
den Rückschnitt angrenzende Bereiche zu behan-
deln. Das sind bei Teilen von Holzkonstruktionen
wie Deckenbalken, Pfetten, Stiele, Fachwerkteilen
u.ä.
überschaubare Längen, selbst wenn mehrere
Holzteile betroffen sind.
Diese können mittels Mikrowellentechnik je
nach Einbausituation in ökonomisch vertretba-
ren Zeitaufwand behandelt werden. (Beispiel:
DB 30x26, zweiseitig zugänglich ca. 30min/m
bei Einsatz von 6 Mikrowellenantennen bis Kern-
temperatur 95° C)
Da die Wirksamkeit des Mikrowellenverfahrens
für eine Mauerwerksbehandlung von bestimmten
Voraussetzungen abhängt, soll an späterer Stelle
darauf eingegangen werden.
Pkt. 3, S. 49
„Die Mikrowellentechnik beruht darauf,
dass durch die Einwirkung der Mikrowellen als
elektromagnetische Wellen Wassermoleküle in
Schwingungen gebracht werden und dabei Wär-
me erzeugt wird.“
Betrachtet man diese Aussage, so wird sug-
geriert, dass Holz nur in Abhängigkeit bestimm-
ter Feuchten auf bestimmte letale Temperaturen
durch das Mikrowellenverfahren erwärmt wer-
den kann.
Dabei ist bekannt, dass beim Holz nach [1]
bis zu 5 Phänomene für die Erwärmung des Holzes
durch elektromagnetische Wellen verantwortlich
sind, d.h. man kann auch darrtrockenes Holz auf
beliebige Temperaturen mittels Mikrowellentech-
nologie erwärmen.
Bei anderen Stoffen, z.B. verschiedene Kunst-
stoffe, spielen ebenfalls Polarisationsvorgänge
(ohne dass Wassermoleküle vorhanden sind) eine
Rolle, um z. B. diese Stoffe zu verschweißen.
Pkt. 3, S. 49
„Bereits der Bekämpfung holzzerstörender
Insekten sind in der praktischen Anwendung
in mehrfacher Hinsicht deutliche Grenzen ge-
setzt. So erlaubt die Mikrowellentechnik ledig-
lich eine kleinflächige Behandlung befallener
Holzbauteile. Die Behandlungsfläche entspricht
der jeweiligen Strahlungs-Austrittsöffnung der
Antenne. Somit ist die Mikrowellentechnik aus
wirtschaftlichen Gründen kaum großflächig oder
großräumig anwendbar, und ihre Anwendung
bleibt auf Sonderfälle, wie zur Behandlung von
Treppenteilen, Türrahmen, Möbeln und der glei-
chen beschränkt.“
Die Vertreter der Mikrowellentechnologie ha-
ben nie den Anspruch erhoben, z. B. einen kom-
pletten Dachstuhl mit dieser Technologie von In-
sekten oder Pilzen zu befreien, sondern immer
auf eine Alternative bei partiellen Schädigungen
hingewiesen. Dabei ist die Aussage „kleinflächig“
in Abhängigkeit der Anzahl der eingesetzten Mi-
krowellengeräte zu relativieren.
Da die Mikrowellentechnologie eine auf Grund
der Wellenlänge von 2,45GHz bestimmte Mindest-
dicke des Holzes voraussetzt, liegen ihre „Stär-
ken“ im Massivholzbereich und nicht bei Türrah-
men oder Möbeln.
Pkt. 3, S. 49
„Metallteile heizen sich rascher auf als Holz,
so dass unerkannt im Holz befindliche Metalle
zu Verkohlungen der umgebenden Holzsubstanz
führen. Zu berücksichtigen sind auch gesundheit-
liche Risiken, da die Strahlung weit über die zu
behandelnden Flächen hinaus wirkt“.
Es ist hier grundsätzlich festzuhalten, dass
Metalle nicht von Mikrowellen penetriert werden
sondern reflektiert werden. Richtig ist, dass Metal-
le im Mikrowellenfeld als „Feldverstärker“ wirken
können. Dies ist abhängig von Dimension, Lage zur
Strahlungsrichtung und Frequenz und Leistungs-
stufe. Hier wird aber nicht über geschlossene Sys-
teme (Mikrowellenherde, Labormikrowellen oder
Küchenmikrowellen) gesprochen, sondern über
offene Mikrowellensysteme und dabei ist nach
unserer jahrelangen Erfahrung die Gefahr einer
Verkohlung als äußerst gering einzuschätzen.
Was die gesundheitlichen Risiken anbetrifft,
so schreibt der Gesetzgeber Grenzwerte vor, die
einzuhalten sind, wenn sich Personen oder Tie-
re in diesem Bereich aufhalten. Bei Überschrei-
tung dieser sind entsprechende Maßnahmen zu
treffen.
Wenn hier allgemein davon gesprochen wird,
dass die Strahlung weit über die zu behandeln-
den Flächen, was schon nicht stimmt, weil Vo-
lumina erwärmt werden, hinaus geht, so ist das
schlichtweg falsch. Inwieweit Strahlung in den
freien Raum geht, hängt von vielen Faktoren ab
wie z. B. Antennengröße, ein- oder mehrseitige
gleichzeitige Behandlung, Reflektionsmöglichkei-
ten etc. Wenn z.B. Parkett behandelt wird, welches
auf einer Stahlbetondecke oder einer historischen
dicken Steindecke verlegt wurde, so misst man im
darunter liegenden Raum keine Strahlung mehr
im Grenzwertbereich von 5 mW/qcm.
Pkt. 3, Seite 49/50
„Noch sehr viel engere Grenzen als bei der
Insektenbekämpfung sind der Mikrowellentech-
nik bei der Bekämpfung holzzerstörender Pilze
gesetzt. Insbesondere fehlt jeglicher Nachweis
dafür, dass mit den bislang zur Verfügung ste-
henden Mikrowellensystemen im Mauerwerk, in
Putzträgern, im Putz und der gleichen Pilzmyzel
zuverlässig abgetötet werden kann.“
Nach Lesen des ersten Satzes geht man ei-
gentlich davon aus, dass es mit der Bekämpfung
von
Pilzen
im Holz weiter geht. Es ist aber der
mineralische Bereich.
Wer die Mikrowellentechnologie verstanden
hat, weiss, dass die Erwärmung von minerali-
scher Bausubstanz mittels Mikrowellen wesentlich
abhängt vom Grad der Durchfeuchtung und der
Feuchteverteilung. Natürlich hängt eine homoge-
ne Durchwärmung auch von der zu behandelnden
Materialstärke ab.
Da die zur Verfügung stehende Mikrowellen-
leistung begrenzt ist und die Eindringtiefe mit
zunehmender Feuchte abnimmt, kann es durch-
aus passieren, dass man nur mit mehreren „Auf-
heizzyklen“ bei einseitiger Erwärmung sein Ziel
erreicht.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man
eine Wand, die von Echtem Hausschwamm durch-
wachsen ist, aber ansonsten im Bereich der Aus-
gleichsfeuchte liegt, mittels Mikrowellentech-
nolgie schwerlich auf Letaltemperaturen dieses
Gebäudezerstörers aufheizen kann, welches bei
geringer Dimension mittels Infrarottechnologie
aber machbar ist.
Bitte blättern Sie um >>
Meinungen
Stellungnahme zum Abschlussbericht
zum Forschungsprojekt E-1998/14 veröffentlicht vom Frauenhofer IRB-Verlag 2008
Die unter der
Rubrik „Meinungen“
erschienenen Artikel sind
ungekürzt und geben aus-
schließlich die Meinung
des Verfassers wieder.
Die Redaktion
1...,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20 22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,...32
Powered by FlippingBook