Schützen & Erhalten - page 15

Es schreibt für Sie:
Dipl.-Ing.
Ekkehard Flohr
Fachbereichsleiter
Holzschutz
An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau
Telefon: (0340) 6611884
Telefax: (0340) 6611885
E-Mail:
Verformungen und Versagen von
Holzverbindungen
Kommt es zu Formveränderungen im Dach-
stuhl, kann dies zum Versagen von Holzverbin-
dungen führen. Dann zeigen gebrochene Stre-
ben (Bild 5) oder herausgezogene Zapfen (Bild
6) an, nach welcher Richtung sich der Dachstuhl
in Längsachse geneigt hat. Wenn der Holzschutz-
fachmann diese Schäden richtig deutet, kann er
gezielt nach den oftmals verborgenen Schadur-
sachen suchen.
Beispielsweise können Setzungen infol-
ge Pilzschäden im Bereich der Balkenköpfe zu
Erscheinungen führen, die auf dem Bild 7 zu
erkennen sind. Der Dreiecksverbund zwischen
liegender Stuhlsäule, Kopfband und Kehlbalken
wird verschoben.
Auch durch nachträglichen Um- und Ausbau
von Dachstühlen werden oft Einzelbauteile durch
Überbeanspruchung zerstört. In Unkenntnis der
Funktion eines Kopfbandes wurde dieses ausge-
klinkt (Bild 8). Die Druckkräfte konnten nicht
mehr aufgenommen werden. Es kam zum Bruch
vom Kopfband und die Stützweite der Mittelpfet-
te wurde vergrößert. Sichtbare Durchbiegung der
Mittelpfette war die Folge.
Resümee
Holzschutzmaßnahmen sind nicht losgelöst
als Einzelmaßnahme zu betrachten. Bei der Be-
urteilung deren Sinnhaftigkeit sollte man inter-
disziplinär vorgehen. Neben den im vorliegenden
Beitrag angesprochenen konstruktiv-statischen
Belangen sind auch Umweltschutz-, Nutzungs-
und Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksich-
tigen. Eine fundierte Ausbildung im Holzschutz
ist die Grundlage einer solchen ganzheitlichen
Betrachtung.
Bildquelle: Ing-Büro E. Flohr GmbH
Die Zukunft der bauaufsichtlichen Zulassungen
von Holzschutzmitteln
In einem Rundschreiben hat das Deutsche
Institut für Bauwesen (DIBt) im November
2012 interessierte Kreise (z.B. Hersteller,
Fachverbände) darüber informiert, dass
die bauaufsichtlichen Zulassungen für
Holzschutzmittel zukünftig durch andere
Zulassungen ersetzt werden.
Bei diesen anderen Zulassungen handelt es
sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Zulas-
sungen nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-
Zulassungen). Diese Biozid-Zulassungen werden
durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und sind dann
der Produktart 8 zugeordnet.
Hintergrund dieser Verfahrensweise ist die
Änderung der Musterliste der Technischen Bau-
bestimmungen vom September 2012. In der An-
lage 5.2/1 wird der o.g. Sachverhalt beschrie-
ben. Unter Berücksichtigung der Einspruchsfrist
darf die Musterliste frühestens am 15. 04. 2013
von den einzelnen Ländern umgesetzt werden.
Den Ländern ist es wiederum frei gestellt, die
Musterliste mit mehr oder weniger großen Ab-
weichungen zu übernehmen.
Für die praktische Tätigkeit und dem damit
verbundenen Einsatz von Holzschutzmitteln
ändert sich in der nahen Zukunft erst einmal
nichts. Die bisher zugelassenen Holzschutzmit-
tel behalten bis zum Vorliegen einer Biozid-Zu-
lassung ihre Gültigkeit. Zu gegebener Zeit wird
darüber informiert, wenn entsprechende BAuA-
Zulassungen vorliegen.
Fachbereiche
Holzschutz
Bild 8: Erst nachträglich
eingebaute Stützen
haben den Bruch der
Mittelpfette verhindert.
Bild 6: Ein herausgelöster
Strebenzapfen lässt sich mittels
Rödeldraht nicht mehr
reparieren.
Bild 7: Das Kopfband
hat sich im Bereich der
Blattverbindung gelöst.
Schützen & Erhalten · Dezember 2012 · Seite 15
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