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Fachbereiche

Holzschutz

Aktuell zugelassene bekämpfende Holzschutzmittel

(DIBT und BAuA) sowie Borsalzstäbe

Momentan existieren für Bekämpfungs-

mittel zwei verschiedene behördliche

Beurteilungen. Einerseits handelt es sich

um Zulassungen, die das Deutsche Institut

für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin

erteilt. Dabei wird eine allgemeine bau-

aufsichtliche Zulassung bescheinigt, die

die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit

des Zulassungsgegenstandes im Sinne

der Landesbauordnung nachweist. Die in

jüngster Vergangenheit von der Behörde

vorgenommenen Ergänzungen (Abschnitt

1.2.4 der Zulassungsbescheide) weisen

darauf hin, dass es neben den Zulassungen

noch andere Registrierungs- und Zulas-

sungspflichten geben kann. Insbesondere

wird auf das Biozidgesetz verwiesen.

Zuständig für die Reglementierung nach Biozid-

gesetz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz

und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Diese

formuliert Anwendungsbestimmungen für ein

konkretes Holzschutzmittel als Biozid-Produkt

entsprechend des Biozidgesetzes.

Zukünftig werden die BAuA-Zulassungen alle

DIBt-Zulassungen ersetzen.

In der nachfolgenden Tabelle (Seite 8) sind,

basierend auf den Veröffentlichungen der Behör-

den vom 20. bzw. 22.08.2016, die Bekämpfungs-

mittel (Holzschutz- und Schwammsperrmittel)

entsprechend der Bewertung beider Instituti-

onen aufgelistet. Insgesamt gibt es 8 von der

BAuA und 12 noch vom DIBt zugelassene Be-

kämpfungsmittel.

Momentan stehen Detailinformationen hin-

sichtlich der Anwendung von Bekämpfungsmitteln

seitens der BAuA kaum zur Verfügung. In der auf

der Homepage der BAuA veröffentlichten Tabelle

sind leider keine praxistauglichen Hinweise für

die Verwendung der Bekämpfungsmittel zu er-

fahren. Lediglich für zwei Produktgruppen gibt

es weiterführende Informationen. Nach denen

ist für zwei borsalzbasierte Holzschutzmittel le-

diglich das Bohrlochdrucktränk-, Bohrlochtränk-

und Streichverfahren zugelassen.

Vergleicht man das Produkt mit der früheren

DIBt-Zulassung, so sind 50% der handwerklichen

Verfahren nicht zugelassen (Abb. 1).

Möchte man weiter Bekämpfungsmittel

(Holzschutz- und Schwammsperrmittel) hin-

sichtlich der Anwendbarkeit verschiedener

handwerklicher Verfahren beurteilen, stehen

lediglich die Technischen Merkblätter der Her-

stellerfirmen zur Verfügung. Demnach können

die Bekämpfungsmittel für weitere handwerk-

liche Verfahren eingesetzt werden. Ein Ver-

gleich früherer DIBt-Einbringverfahren zu den

aktuellen BAuA-Anwendungsmethoden zeigt

die nachfolgende Tabelle (Abb. 2) der von der

BAuA zugelassenen Holzschutzmittel.

Als ein rein vorbeugendes Holzschutzpräpa-

rat (wird erst ab einer Holzfeuchte von ca. 20%

aktiv) sind seit langer Zeit wieder Borsalzstäbe

seitens der BAuA zugelassen worden. Angebo-

ten werden diese von drei Firmen als Wolmanit®

B-Holzschutzpatronen, Adolit Borpatronen und

Es schreibt für Sie:

Dipl.-Ing.

Ekkehard Flohr

Fachbereichsleiter

Holzschutz

An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau

Telefon: (0340) 6611884

Telefax: (0340) 6611885

E-Mail:

flohr@dhbv.de Hausverbot für Pilze und Insekten: Kora sit ® TT 40 P Kora sit ® TT 40 P schützt Ihr Holz vorbeugend vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten. Das Konzentrat ist leicht in Wasser löslich und bor- und schwermetallfrei. Die Anwendung kann sowohl im Trogtränk- und Tauchverfahren als auch durch Streichen erfolgen. Mehr unter www.kora-holzschutz.de Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg-Raumland Telefon +49 27 51/524-0 www.kora-holzschutz.de Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Wir machen Holz stark.