Schützen & Erhalten - page 16

Schützen & Erhalten · September 2000 · Seite 16
Es schreibt für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
geboren am 26.10.42
– 1957 bis 1960: Maurer-
lehre – Geselle
– 1964: Staatlich geprüfter
Hoch- und Tiefbautechni-
ker
– 1969: Maurermeister
– seit 1965: im Bauten-
schutz tätig
– bis 1979: technischer Lei-
ter (ISOBA)
– bis 1984: technischer Lei-
ter (Renesco)
– bis 1989: technischer Lei-
ter (IPA)
– bis 1995: technischer Lei-
ter (Woellner Ombran
GmbH, Ludwigshafen)
– bis heute: technischer Ge-
schäftsführer (Woellner
Ombran GmbH, Ludwigs-
hafen)
– seit 1996: 2. Vorsitzender
Forum BauwerksErhaltung
– seit 1999: 1. Vorsitzender
WtA-D
Weitere Fragen an:
Hans-Axel Kabrede
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: 0 28 72 - 36 47
Telefax: 0 28 72 - 60 19
email:
DIE FACHBEREICHE
Bauten- und Gewässerschutz
Bundesgerichtshof trifft positive Entscheidung in
Sachen Bitumendickbeschichtung
Seit längerer Zeit werden
an verschiedenen Ober-
landesgerichten Prozesse
geführt, die sich mit der
Frage beschäftigen „Ist
eine Bauwerksabdichtung
aus kunststoffmodifizier-
ten Bitumendickbeschich-
tungen Regel der Tech-
nik“. Unser Autor Hans-
Axel Kabrede berichtet
über eine Entscheidung
des Bundesgerichtshofes.
Das Ober-
landesgericht
Schleswig hatte
sich in einem
Prozess mit der
Frage zu be-
schäftigten, ob
eine Abdichtung
der Kelleraußen-
wände mit
kunststoffmodi-
fizierten Bitu-
mendickbe-
schichtungen bei
bindigem Boden
und dem Lastfall
nichtdrückendes Wasser den Re-
geln der Technik entspricht. Die
Richter haben in ihrer Entschei-
dung dargelegt, dass diese Aus-
führungsart der Abdichtung den
Regeln der Technik entspricht.
Der Fall ging nun an den
Bundesgerichtshof, dieser ent-
schied jedoch mit Beschluss
vom 17.02.2000 den Fall nicht
anzunehmen und führte dazu
aus: „Die technische Frage, ob
die am Bauwerk des Klägers vor-
genommene Dickbeschichtung
den anerkannten Regeln der
Technik entspricht, ist vom Be-
rufungsgericht in revisionsrecht-
lich nicht angreifbarer Weise
beantwortet worden. Die vom
sachverständig beratenen Be-
rufungsgericht vorgenommene
Beweiswürdigung ist in der Re-
vision nur eingeschränkt über-
prüfbar.“
Mit dieser Begründung hat
der Bundesgerichtshof Abdich-
tungen aus kunststoff-modifi-
zierten Bitumendickbeschich-
tungen beim Lastfall nichtdrü-
ckendes Wasser eindeutig als
anerkannte Regel der Technik
ausgewiesen.
Der Nichtannahmebeschluss
des Bundesgerichtshofes ist so
zu lesen und wird von den höch-
sten Baurechtlern hierdurch un-
terstützt.
Dieser Beschluss
bedeutet nun für
die Praxis:
Bei Streitig-
keiten, die auf
Grund der vor
beschriebenen
Ausführungsart
entstehen, soll-
te unmittelbar
auf diese Ent-
scheidung hin-
gewiesen wer-
den. Wichtig ist
für den Archi-
tekten, Planer
oder Ausführen-
den, dass ihnen
bei einer
Abdichtung von Kelleraußen-
wänden mit kunststoffmodi-
fizierter Bitumendickbeschich-
tung, hinsichtlich eines Ver-
säumnisses im Bezug auf die
anerkannten Regeln der Tech-
nik keine Vorwürfe mehr ge-
macht werden können.
Für Sie gelesen!
Betonsanierung
Ach, was muß man oft von bösen
Bautenschützern hör’n und lesen!
Ungebildet sind sie! Unverfroren,
zieh´n sie jedem Kunden das Fell über die Ohren!
Sie verwechseln „Alkalität“ mit „Hydrophobierung“
und „Chloridbelastung“ mit „Karbonatisierung“;
nicht zu fassen was sie so zusammendrechseln,
und reklamationsbedingt ständig die Produkthersteller wechseln.
Nein, oh nein, was sind wir froh,
Mitglieder im DHBV sind Gott sei Dank nicht so!
Ihre Ausbildung ist des Kunden Schutz!
Sie strahlen immer erst ab den Schmutz.
Dies’ geschieht gründlich und ohne Eile,
bis entfernt sind Rost und alle losen Teile.
Sie möchten auch darauf verweisen,
daß sie zweimal bepinseln die Bewehrungseisen.
Nach Haftgrund und Mörtel wird Spachtel aufgeschmiert
und schon ist der Ausbruch „reprofiliert“
Dann halten sie feucht. Da sind sie nicht bang,
denn Nachbehandlung muß sein – tagelang
Auch die Hydrophobierung vergessen sie nicht,
so wird die Betonoberfläche Regenwasserdicht.
Und dann kommt die Farbe. Die gibt dem Bauherrn Kraft!
Weil sie Prestige, Licht und Freunde schafft.
Denn Farbe schützt, daß weiß ein jeder,
das Bauwerk vor Witterung, Zerfall und Nachbarngezeter.
Der Bauherr lächelt, das Herz wird ihm leicht
und dann wird ihm die Rechnung überreicht.
Statt zu prozessieren zahlt er in bar,
denn DHBV-Firmen arbeiten immer korrekt,
das ist jedem Bauherrn klar.
– frei nach Wilhelm Busch –
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