Schützen & Erhalten - page 12

Schützen & Erhalten · Dezember 2002 · Seite 12
Eine neue Behörde „Bundesinstitut für Risikobewertung“ (BfR)
arbeitet seit 1. 11. 2002
„Im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft
(Bundesministerium)
wird ein „Bundesinstitut
für Risikobewertung“
(Bundesinstitut) als bun-
desunmittelbare rechtsfä-
hige Anstalt des öffentli-
chen Rechts errichtet“
... so der § 1 laut Artikel 1 des
Gesetzes vom 06.08.02, BGBl.
l S. 3082.
Das BfR und das ebenfalls
neu gegründete Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit (BVL) überneh-
men die bislang vom Bundes-
institut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veteri-
närmedizin (BgVV) wahrgenom-
men Aufgaben. Das BgVV wird
aufgelöst.
Laut einer Pressemitteilung
hat das BfR folgende Aufgaben:
Das Institut wurde im Zuge der
Neuorganisation des gesund-
heitlichen Verbraucherschutzes
mit dem Ziel errichtet, Risiko-
bewertung und Risikokommuni-
kation klar vom Risikomanage-
ment zu trennen. Das Institut
arbeitet im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft. Mit seinen rund
500 Mitarbeitern wird das BfR
auf der Grundlage international
anerkannter wissenschaftlicher
Bewertungskriterien auf den
Gebieten des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes und der Le-
bensmittelsicherheit Risiken
analysieren, Handlungsoptionen
für das Risikomanagement
erarbeiten und diesen Prozess
im Rahmen der Risikokommu-
nikation gegenüber allen Betei-
ligten transparent und nachvoll-
ziehbar gestalten. Bewertungs-
ergebnisse werden, unter
Wahrung der Vertraulichkeit
geschützter Daten, grundsätz-
lich öffentlich zugänglich ge-
macht.
Demnach erfolgt eine bis-
her vom BgVV vorgenommene
gesundheitliche Bewertung von
Holzschutzmittel zukünftig vom
BfR.
Die Behörde ist zu erreichen
unter:
Bundesinstitut für
Risikobewertung
Thielallee 88–92
14195 Berlin
Tel.: (0 30) 8 41 20
Fax: (0 18 88) 4 12 49 70
e-Mail: pressestelle@
bfr.bund.de
Neues Holzschutzmittel in pastöser Form
Seit dem 16.05.02 wurde
vom Deutschen Institut
für Bautechnik ein auf
Borsalz basierendes pa-
stöses Holzschutzmittel
für den vorbeugenden
Schutz (Iv, P) zugelassen.
Hierbei handelt es sich
um KORASIT Borpaste GS
10 von der Fa. Kurt Ober-
meier GmbH & Co. KG.
Dieses Mittel darf laut Zulas-
sungsbescheid für nicht verbau-
te Hölzer (Anwendung durch
Zimmererbetriebe für spezielle
Gefahrenbereiche) sowie für
bereits verbautes Holz (z.B.
Balkenköpfe oder Schwellen)
eingesetzt werden. Dabei kann
es in Bohrlöcher eingegeben
oder flächig auf die Holzober-
fläche gespachtelt werden.
Bohrlochtränkung:
Bohrlöcher sind in einem
gemäß Zulassungsbescheid vor-
gegebenen Raster herzustellen
(siehe untere Tabelle und ne-
benstehendes Bild). Bevor die
Paste mittels Spritzpistole ein-
gebracht wird, müssen die Bohr-
löcher bei einer Holzfeuchte von
u < 20 % vorher mit Wasser
gefüllt werden. Anschließend
sind die Bohrlöcher z.B. mit
Kunststoff- oder Holzdübel zu
verschließen.
Bohrloch-
Volumen
Bohrlochabstand
Reihenabstand
Randabstand
durchmesser
je Zentimeter
untereinander
rechtwinklig zur
Bohrlochtiefe
in Faserrichtung
Faserrichtung
[mm]
[ml]
„A“ [cm]
„Re“ [cm]
„Ra“ [cm]
8,0
0,5
15
(
8
3
9,0
0,6
20
(
8
3
10,0
0,8
20
(
8
3
11,0
1,0
25
(
8
3
12,0
1,1
25
(
8
3
DIE FACHBEREICHE
Holzschutz
Die Einbringmenge für
GK 1 und 2 beträgt,
2,0 l Borpaste/m³
Holz.
Spachtelung:
Grundsätzlich ist vor Beginn
eines Spachtelauftrages die
Holzoberfläche gut vorzunässen,
damit eine ausreichende Ein-
dringtiefe erreicht wird. Selbst-
verständlich sind Holzoberflä-
chen, insbesondere bei Arbeiten
im Bestand, von Schmutz und
Staub zu befreien. Die Auf-
wandsmenge für GK 1 und 2 be-
trägt 200 ml Borpaste/m² Holz.
Neben dem Hinweis, dass
das Mittel für Fische und Fisch-
nährtiere giftig ist und daher
nicht in Gewässer gelangen darf,
gilt dies auch für die behan-
delten Holzbauteile.
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