Schützen & Erhalten - page 14

Schützen & Erhalten · Dezember 2002 · Seite 14
DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz – für Sie gelesen:
Zusammenführung der Betoninstand-
setzungsrichtlinien ZTV-SIB und RiLi-SIB
1.
Allgemeines
Nach schweren Geburtswe-
hen ist es nun gelungen die
Regelwerke bzw. Richtlinien ZTV-
SIB und RiLi-SIB zusammenzu-
führen. Da die Vorgaben in der
RiLI-SIB 90-92 sich in Teilbe-
reichen erheblich von der ZTV-
SIB unterscheiden, führten die
Unsicherheiten bei Planern und
Ausführenden insbesondere an
Bauvorhaben der öffentliche
Hand zu abenteuerlichen Aus-
führungen. Im Markt galt jah-
relang die ZTV-SIB als das ei-
nige Regelwerk, während die
technischen Aussagen der RiLi-
SIB massiv unterdrückt wurden.
Generell kann man jedoch sa-
gen, dass die Systeme beider
Regelwerke seit Jahren erfolg-
reich angewendet werden und
ausreichende praktische Erfah-
rungen und Langzeitsicherhei-
ten vorliegen. Dieses und die
fast analoge personelle Beset-
zung der Arbeitsgruppen war
der Hauptgrund, warum die Zu-
sammenfassung der Regelwer-
ke schlussendlich zum Erfolg
führten.
2. Änderungen
gegenüber der
RiLi-SIB 90-92
Insbesondere wurden u.a.
folgende Änderungen aufgenom-
men:
2.1 Allgemeines
– Neben der Planung und Be-
urteilung von Instandset-
zungsarbeiten wurde die
Entscheidung zur Standsi-
cherheit deutlicher beschrie-
ben und dem sachkundigem
Planer zugeordnet
– Es erfolgt ein Hinweis auf
planmäßige Inspektionen
und Wartung
– Die wissenschaftlichen und
technischen Grundsätze zu
den Instandsetzungsprinzi-
pien wurden dem heutigen
Stand angepasst.
– Die Ausführungsanweisun-
gen werden in die allgemei-
nen bauaufsichtlichen Prüf-
zeugnisse übernommen und
der europäischen Normie-
rung teilweise angepasst.
2.2 Instandsetzungsbetone/
-mörtel
– Neben PCC wurden nun auch
SPCC- und PC-Systeme als
Instandsetzungsmörtel ein-
gearbeitet
– Der standsicherheitsrelevan-
te Mörtel M3 wurde nun voll-
ständig beschrieben
– Die Beanspruchungsklassen
für die Mörtel wurden neu
festgelegt und beispielhaft
beschrieben
2.3 Oberflächenschutz-
systeme
– Die Oberflächenschutzsyste-
me OS 3, OS 6, OS 8 und
OS 12 (M 4) werden nicht
mehr in der Richtlinie ent-
halten sein. Neu aufgenom-
men wurde eine Beschich-
tung mit nicht dynamischer
Rissüberbrückfähigkeit für
mechanisch belastetet Flä-
chen unter der Bezeichnung
OS 13
– Die Schichtdickenbegriffe
wurden in ihrer Häufigkeit
reduziert, sowie verständ-
licher und praxisgerechter
beschrieben
– Unabhängig von der Rautiefe
der Unterlage wird die aus-
reichende Trockenschichtdik-
ke „über den Spitzen“ ge-
messen neu eingeführt
2.4 Füllen von Rissen und
Hohlräumen
– Hier erfolgte eine Anpassung
an den Ausführungen des
BMV und der ZTV-RISS
2.5 Anforderungen an
Betriebe, Überwachung
und Ausführung
– Die neue Vorgabe des DIBt
in Sachen Erfüllung der
Übereinstimmung der Pro-
dukte und Systeme bei der
Verarbeitung zur Erhaltung
der Standsicherheit von
Betonbauteilen (Überein-
stimmungsnachweis), die
von der Bauregelliste und
den Landesbauordungen ge-
fordert wird, wurde berück-
sichtigt
– Die Entscheidung, ob ein
Bauteil als sicherheitsrele-
vant einzustufen ist, trifft
der sachkundige Planer.
Maßnahmen der Prüfungen
Es schreibt
für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
Fachbereichs-
leiter Bauten-
und Umwelt-
schutz
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: (0 28 72) 36 47
Telefax: (0 28 72) 60 19
email:
und Überwachungen sind
beschrieben und in der Bau-
regelliste festgelegt.
– Die Qualifikation der Perso-
nal (z.B. SIVV-Schein u.ä.)
und die Baustellenüberwa-
chung sind einzuhalten
– Da die überwiegende Anzahl
von Schutz- und Instandset-
zungsarbeiten nicht sicher-
heitsrelevant einzustufen
sind, empfiehl es sich bei
sicherheitsrelevanten In-
standsetzungsmaßnahmen
einen sachkundigen Planer
zur Erstellung des Instand-
setzungsplanes, der Aus-
schreibung und Überwa-
chung hinzuzuziehen.
3. Zusammenfassung
Generell kann man sagen,
dass die Zusammenführung der
Regelwerke über den Schutz und
die Instandsetzung von Beton-
bauteilen einen guten Ansatz
bietet die Beteiligten wie Bau-
herren, Produkthersteller, Prüf-
institute, Planer und Ausführen-
de im gemeinsamen Streben
nach optimaler Qualität zusam-
menzuführen. Ein kleiner Wer-
mutstropfen liegt jedoch dar-
in, dass die Dominanz der
Produkthersteller und Prüfinsti-
tute nicht zu übersehen ist.
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