Schützen & Erhalten - page 33

Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 33
PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GMBH
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1. Grundregel
Die Abdichtung muß allseitig und hohl-
raumfrei von festen Baukörpern umschlossen
sein (Bild I.1). Die verbleibende Fließfähigkeit
der bituminösen Klebemassen und die Verfor-
mungsfähigkeit im Zusammenhang mit Tempe-
ratureinflüssen und Krafteintragungen bedingen
diese Forderung für beide Abdichtungsarten, um
ein Abrutschen der Abdichtungshaut an Wän-
den und Beschädigungen durch Eindrücken in
Hohlräume zu verhindern.
2. Grundregel
Die Abdichtung hat keinen kraftschlüssigen
Verbund parallel zu den abgedichteten Bauwerk-
steilen (reibungslos) und kann nur rechtwinklig
zu ihrer Ebene gerichtete Kräfte übertragen(Bild
1.2). Obwohl praktisch keine Reibungslosigkeit
zwischen Abdichtung und Baukörper vorliegt,
wirkt diese als Gleitebene zwischen belasteten
Flächen. Durch parallel zur Abdichtung gerich-
tete Kräfte werden Bewegungen hervorgerufen,
die nur in begrenztem Umfang durch die Ver-
formungsfähigkeit des Abdichtungsmaterials
ausgeglichen werden können.
3. Grundregel
–Die auf die Abdichtung wirkende Belas-
tung muss gleichmäßig verteilt sein oder stetig
verlaufen (Bild 1.3). Bei sprunghaftem Belas-
tungswechsel neigt die bituminöse Klebemas-
se zum Abfließen in den geringer belasteten
Abdichtungsteil.
4. Grundregel
Die druckwasserhaltende, nackte bitumi-
nöse Klebeabdichtung muss dauernd zwischen
festen Bauteilen eingepresst sein (Bild 1.4).
Trotz der bituminösen Tränkung neigen die
Einlagen zur Wasseraufnahme, in deren Folge
die Rohfilze zu quellen und zu verrotten be-
ginnen. Das verhindern auch nicht die vollde-
ckenden Anstriche. Die Wasseraufnahme wird
vermindert und damit die Zerstörung der Trä-
gerschicht verhindert, wenn die Abdichtung
einem Flächendruck von mindestens 1 N/cm
2
unterliegt. Die obere Begrenzung liegt bei
50 N/cm
2
. Der anstehende Druck des angrei-
fenden Wassers darf hierbei nicht für die Ein-
pressung in Rechnung gestellt werden. Wird
jedoch auf das quellfähige Abdichtungssystem
eine wasserdruckbeständige Lage (z.B. Metall-
bänder) vollflächig aufgeklebt, ist eine Akti-
vierung des anstehenden Wasserdruckes für die
Einpressung gegeben.
5. Grundregel
Die Temperatur an der eingebauten Abdich-
tung muss 30 K unter dem Erweichungspunkt
(Ring und Kugel) der Klebemassen bzw. Deck-
aufstrichmittel liegen, darf aber nicht höher als
40°C sein. Die Festlegung der Höchstgrenze für
die Wärmebeanspruchung erfolgt wegen des un-
günstigen Einflusses von hohen Temperaturen
auf das Fließvermögen und die Klebekraft der
bituminösen Massen.
Die fünf Grundregeln der Bauwerksabdichtung – aufgestellt für hautartige
Abdichtungen aus bituminösen Dichtungsbahnen.
Teil 1 Historischer Abriß
Die Bauwerksabdichtung ist ein kleines,
aber sehr wichtiges Fachgebiet innerhalb
der Bautechnik. Gilt es doch Bauwerke vor
dem schädigenden Angriff von Wasser zu
schützen bzw. Wasserverluste in Reservoi-
ren zu vermeiden. Schon vor 3000 Jahren
wurden in Mesopotamien Asphalte zum
Abdichten von Wasserspeichern verwendet.
Die Römer nutzten dafür die so genannten
Puzzolane – vulkanisches Tuffgestein, das
Kieselsäure und Kalkhydrat enthält. Nach
Zugabe von Wasser reagieren diese Gemi-
sche hydraulisch. Im Mittelalter wurden
auch Kupfer und Blei für die Abdichtung
eingesetzt.
Mit der Entwicklung von Bitumenbahnen Ende des
19. Jahrhunderts war man ab 1900 in der Lage
großflächige Abdichtungen – aber auch Detail-
punkte in filigranen Bauwerken – effektiv abzu-
dichten. Hatte man bis dahin die Abdichtungs-
arbeiten als handwerkliche Leistung realisiert,
stellte doch nunmehr das sichere Abdichten von
Bauwerken neben der gewerblichen Arbeit auch
eine ingenieurtechnische Leistung dar.
Es wurden die fünf Grundregeln der Bau-
werksabdichtung entwickelt (s. Kasten). Diese
sind prinzipiell immer noch gültig, müssen aber
an die jeweiligen heute zum Einsatz kommenden
Baustoffe angepasst werden.
Die Richtigkeit dieser Regeln beweisen die
Berliner U-Bahn und der alte Hamburger Elbtun-
nel, die vor dem ersten Weltkrieg gebaut und mit
Bitumenbahnen abgedichtet wurden und heute
noch dicht sind.
Im Übrigen musste nach einem Brand in der
Berliner U-Bahn Ende der achtziger Jahre ein Teil
der bituminösen Dichtung freigelegt werden. Es
waren keine Verrottungserscheinungen zu erken-
nen. Anbindungen an die alten Bitumenbahnen
konnten problemlos durchgeführt werden.
Das Abdichten von Eisenbahntunneln stellte
besonders hohe Anforderungen an die Baustoffe
und Verarbeitungstechnik. Aus diesem Grunde
richtete die Deutsche Reichsbahn in Kirchmöser
bei Berlin eine Forschungsstelle für diesen Zweck
ein. Im Ergebnis entstand die AIB (Anweisung
zur Abdichtung von Ingenieurbauwerken). Diese
Vorschrift ist in immer wieder angepasster Form
heute noch gültig – unabhängig von dem mit-
tlerweile entstandenen Normenwerk DIN 18195
Bauwerksabdichtungen.
Baustoffe für die Bauwerksabdichtung
Foto: flickr · tilo 2005
Praxis
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