Schützen & Erhalten - page 12

Hinweise für die Planung und
Ausführung
„Die Planung muss Festlegungen enthalten,
die so detailliert sind, dass sie eine geeignete An-
leitung für die Ausführung der Arbeiten darstellen.
Für das Verputzen muss der Planer die folgenden
Punkte berücksichtigen:
a) Beschaffenheit und Zustand des Putzgrun-
des;
b) Umgebungsbedingungen des zu verputzenden
Bauteils;
c) die Anforderungen an den Putz bzw. das Putz-
system;
d) Auswahl der Putzmörtelgruppe, der Druckfes-
tigkeitskategorie, der Kategorie der kapillaren
Wasseraufnahme und der Putzweise.“
[10]
Der Sockel als Putzgrund muss Sanierputz taug-
lich sein. Die Beurteilung des Untergrundes
stellt hohe Anforderungen an die Planung und
das Können des Fachunternehmers. Mauerwerks-
oberflächen mit Ausscheidungen/Ausblühungen,
„…die aus wasserlöslichen Salzen, insbesonde-
re Sulfaten, Chloriden oder Nitraten bestehen...“
sind ungeeignet.
„Durch das hygroskopische Ver-
halten solcher Salze wird in der Regel auch der
Feuchtegehalt des Putzgrundes erhöht.“
[11]
Glatte
Flächen, nicht oder ungleich saugende, gefrore-
ne Untergründe sind ebenfalls nicht geeignet.
Größere Unebenheiten und erhöhte Rautiefen
führen bei 1-lagiger Sanierputzverarbeitung im
Sockelbereich zu unterschiedlichem Trocknungs-
verhalten. Schwindspannungen und damit ver-
bundene Rissbildungen in der Sanierputzober-
fläche sind dann nicht auszuschließen.
„Unter
bestimmten Bedingungen (z. B. stark unebenes
Mauerwerk, hohe Untergrundversalzung, Misch-
mauerwerk) kann es notwendig sein, mehrlagig
zu arbeiten. Dabei ist unbedingt darauf zu ach-
ten, dass die erforderlichen Standzeiten zwischen
den einzelnen Putzlagen eingehalten werden, um
Hohlstellen und Risse zu vermeiden. Angaben hier-
zu machen die Hersteller.“
[12]
Der Putzgrund gilt als ausreichend trocken,
wenn die Ausgleichsfeuchte des Mauerwerks
annähernd erreicht ist.
„Bei nur oberflächlich
feuchtem Mauerwerk muss eine Standzeit
(des
Unterputzes)
bis zum Abtrocknen der Oberfläche
eingehalten werden.“
[13]
Die Standzeit beträgt
1Tag je mm Putzdicke. Bei feuchten, nasskalten
Witterungsverhältnissen ist die Standzeit ent-
sprechend zu verlängern.
Vorsicht ist geboten
bei durchfeuchteten Sockeln als Putzgrund. Die
Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk
weisen darauf hin, dass
„feuchtes Mauerwerk ei-
nen ungünstigen Einfluss auf die Festigkeitsent-
wicklung und das Schwindverhalten von Putzen
hat. Der Putz erreicht aufgrund des vorhandenen
Feuchteangebotes im Mauerwerk seine maximale
Festigkeit. Erst danach setzt die Trocknung mit der
damit verbundenen Schwindung ein. Normalerwei-
se verlaufen der Abbinde- und Trocknungsprozess
parallel und die auftretenden Spannungen werden
über Kriechvorgänge („Relaxation“) schadlos ab-
gebaut. Wenn jedoch die Festigkeitsentwicklung
beendet ist und der Putz erst danach schwindet,
bilden sich sehr leicht Risse, da das erhärtete Ge-
füge nicht mehr ausreichend verformbar ist“.
[14]
Wird diesen ausführungstechnischen Hinweisen
nicht Folge geleistet, ist mit Rissbildungsneigung
in der Sanierputzoberfläche durch erhöhte Mau-
erwerksfeuchte zu rechnen.
Prüfungen des Untergrundes
Die notwendigen Putzgrundprüfungen sind
in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedin-
gungen (ATV) Abschnitt 3.1.1 DIN 18350 Putz-
und Stuckarbeiten VOB/C festgelegt.
„Nach Ab-
schnitt 9.2.1 der DIN V 18550 sind die folgen-
den Prüfmethoden für Untergrund und Umgebung
vorzunehmen, die als gewerbeüblich angesehen
werden können:
Augenschein,
insbesondere auf
anhaftende Fremdstoffe (Schmutz, Ausblühun-
gen, Ruß, Mörtelspritzer, Betonnasen und der-
gleichen), lockere und mürbe Teile, anhaftende
Kalkausscheidungen;
Wischprobe
mit der flachen
Hand, um festzustellen, ob Staub und Schmutz
anhaften oder der Untergrund kreidet;
Kratzpro-
be
mittels eines harten Gegenstandes, um fest-
zustellen, ob Teile des Untergrunds abplatzen,
abblättern oder absanden;
Benetzungsprobe
durch Annässen mittels einer Bürste…;
Tempe-
raturmessung
.“
[15]
Allg. Putzgrundvorbereitungen
Der feuchte- und salzgeschädigte Sockelputz
„ist mindestens 80 cm über die sichtbare oder
durch Untersuchungen abgegrenzte Schadenszo-
ne hinaus zu entfernen. Mörtelreste, Schlämmen
und Anstriche auf Mauerwerk müssen vollständig
entfernt werden. Mürbe Mauerwerksfugen sind ca.
20 mm tief freizulegen. Danach ist das Mauer-
werk mechanisch zu reinigen. Der Putzgrund muss
tragfähig sein.“
[16]
Der Untergrund muss frei von
Haftungsbeeinträchtigungen, ebenflächig, frost-
frei sein und Oberflächentemperaturen oberhalb
von 5° C aufweisen.
Sockelabdichtung
Der zu verputzende Gebäudesockel ist im
Spritzwasser gefährdeten Bereich, mindestens 30
cm über Geländeoberkante, abzudichten! Beson-
deres ist in diesem Bereich darauf zu achten, dass
zwischen Spritzwasserabdichtung/Sockelverputz
und dem oberen Rand der vorhandenen erdbe-
rührten Grundmauerabdichtung keine Fehlstelle/
Fuge oder Lücke entstehen darf. Im erdberührten
Bereich wird ein ca. 20cm, und oberhalb Terrains
mindestens 30cm breiter Streifen mit Wasser ab-
weisendem Putzsystem oder Dichtungsspachtel
ebenflächig eingebaut. Ist die Untergrundvor-
bereitung nach Durchtrocknung tragfähig, wird
diese Haftzone vorzugsweise mit mineralischen
Dichtungsschlämmen abgedichtet. Die Abdich-
tung des Gebäudesockels im Spritzwasserbe-
reich ist in 2 Arbeitsgängen Fehlstellen frei als
zusammenhängende Schicht auszuführen. Die
Trockenschichtdicke beträgt mindestens 2mm.
„Die Dichtungsschlämmen können ein-, zwei- oder
mehrkomponentig sein. Nicht rissüberbrückende
(starre) mineralische Dichtungsschlämmen sind
Fachbereiche
Bautenschutz
Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 12
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