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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V. |

Aktuelles

Quergelesen: UBA-Positionspapier zur Nachhaltig-

keit bei der Anwendung von Bioziden

Das Umweltbundesamt legt

ein Papier „Biozide“* der

Öffentlichkeit vor, in dem es

um den Schutz der Umwelt bei

der Anwendung von Bioziden

geht. Das Titelblatt bildet ein

Sprühgerät ab. Hintergrund ist

der europäischen Rechtsrah-

men mit der Verordnung (EG)

528/2012 (Biozidverordnung)

und der Richtlinie 2009/128/

EG (Pflanzenschutzrahmen-

richtlinie) zur nachhaltigen

Anwendung von Pestiziden.

In Artikel 18 der Biozid-

verordnung wird das Thema

Nachhaltigkeit aufgegriffen.

In der Rahmenrichtlinie ist der

Geltungsbereich insgesamt im

Grundsatz so angelegt, dass

auch Biozide zu einem spä-

teren Zeitpunkt eingeschlossen

werden können.

Das 20-seitige Positionspapier erör-

tert den Handlungsbedarf und leitet

daraus Maßnahmen und Vorschläge

ab. Das Umweltbundesamt fokussiert

sich auf den Umweltschutz. Die Vor-

gaben aus der Zulassung von Biozi-

den werden für die erörterten Schutz-

ziele als nicht ausreichend gesehen.

Laut Umweltbundesamt soll mit

dem Papier erreicht werden, dass

der EU Kommission die Schlussfol-

gerungen mitgeteilt werden, in der

Hoffnung, dass sie in den anste-

henden Bericht der EU Kommission

nach Artikel 18 der Verordnung (EU)

528/2012 einfließen.

Das Umweltbundesamt kommt

zu Forderungen, die regulatorische

Maßnahmen einschließen, um einen

nachhaltig umweltgerechten Ein-

satz von Bioziden zu fördern, hie-

runter fallen:

a. Verpflichtende „Gute fachliche

Praxis“ und Einbeziehung von

alternativen Methoden

b. Verpflichtende Aus- und

Weiterbildung

c. Auflagen für den Verkauf

d. Geräte zur Ausbringung von

Bioziden

e. Verbot oder Beschränkung

bestimmter Anwendungen

(z. B. Luftausbringung)

f. Beschränkung der Anwendung

von Bioziden in sensiblen

Gebieten

g. Schaffung von unabhängigen

Beratungsdiensten

Ein nachhaltig umweltgerechter Ein-

satz von Bioziden sollte bereits vor

dem Inkrafttreten einer EU-Gesetzge-

bung (und dann zusätzlich geltend)

gefördert werden. Das Umweltbun-

desamt schlägt unter anderem vor,

eine Verordnung gemäß § 17 (3)

Satz 2 ChemG zur Definition einer

verpflichtenden guten fachlichen

Praxis für Biozide zu schaffen.

Vorgesehen ist ein stufenweisen

Ansatz: Im ersten Schritt sollte man

sich insbesondere auf Anwendungen

konzentrieren, die direkt in der Um-

welt angewendet werden oder die

direkte Emissionen in die Umwelt

verursachen. Eine eins zu eins Über-

nahme der Maßnahmen im Pflanzen-

schutz wird nicht als angemessen be-

trachtet. Etwa bei Rodentiziden oder

Insektiziden könnten aber durchaus

Erkenntnisse aus dem Pflanzenschutz

genutzt werden.

Als Problemlösung kommen,

hier exemplarisch herausgegriffen,

„Gute fachliche Praxen“ zur Spra-

che, die aufzeigen, wie nachhaltig

zum Schutz der Umwelt (Präventi-

on, Alternativen, Berücksichtigung

von Schwellenwerten, Anwendungen

mit geringstem Risiko) mit den Bi-

oziden umgegangen werden sollte.

Sie sollten rechtlich bindend sein,

da aus der Erfahrung heraus solche

Handlungsweisungen sonst nicht

befolgt werden würden. Diese Do-

kumente sollten Produktart- oder

anwendungsspezifisch sein.

Es handelt sich zunächst um ein

Positionspapier. Die Forderungen

erstrecken sich den Angaben nach

nicht alleinig auf die Schädlingsbe-

kämpfung. Es geht um alle Bereiche,

die nun von der Biozidzulassung

(Desinfektion, Holzschutz etc.) er-

fasst werden. Berufliche Verwender

von Bioziden hätten unterschied-

liche durch die Berufsausbildung

erlangte Sachkenntnisse. Diese un-

terschiedliche Ausgangslage wird er-

kannt. Dies ist beim Lesen im Blick

zu behalten.

Nachhaltige Anwendung von Bioziden −

Im Blickpunkt: Potentielle langfristige,

auch kumulative Risiken für Luft und

Boden, sensible Bereiche und Ökosys­

teme.

Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 66

* Umweltbundesamt: „Biozide – Vorschlag

für einen europäischen Ansatz für eine

nachhaltig umweltgerechte Verwendung“,

Juni 2015.