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Die Ex-Press

Berufsinformation des DSV e.V.

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Wissenswertes

Perspektiven für die Schadnagerbekämpfung:

Antikoagulanzien der dritten Generation

Im März dieses Jahres wurde auf der

PestEx in London die Grundidee für

eine potentielle „dritte Generation“ an

Rodentiziden vorgestellt. Dies wäre eine

echte Neuerung. Es handelt sich zwar

weiterhin um Antikoagulanzien – für die

Zielstellung bewährte Wirkstoffe. Ihr

Wirkprinzip liegt jedoch jenseits der Vi-

tamin K-Antagonisten. Dies bietet gerade

für ein Resistenzmanagement Vorteile.

Der weite Weg vom Wirkstoff zum Bio-

zid könnte zudem bei den vorgestellten

Substanzklassen Abkürzungen nehmen.

Bedarf an neuen Wirkstoffen

Für die Praxis der Schadnagerbekämpfung

gehören Rodentizide zum „Handwerkszeug“. Die

Schadnagerprophylaxe und -bekämpfung ist prak-

tizierter Gesundheitsschutz (s. Schützen & Erhal-

ten 2/2015). In vielen Bereichen (zum Beispiel

bei der Lebensmittelherstellung oder in Kran-

kenhäusern) ist die Gesundheitsvorsorge ober-

stes Gebot. Fehlen für bestimmte Situationen

praktikable, also wirksame, wirtschaftliche und

bewährte Verfahren, droht eine Bekämpfungs-

lücke. Hinzu kommt, dass für ein Resistenzma-

nagement im Bedarfsfall auch mindestens zwei

Wirkstoffe zur Verfügung stehen sollten, die auf

unterschiedlichen Wirkmechanismen basieren,

um resistente Stämme zu eradizieren. Nur so

lässt sich das Ausbreiten der Resistenz gegen

einen Wirkstoff unterbinden, und dieser bleibt

damit länger in seiner vollen Wirksamkeit für

die Praxis erhalten.

Zulassung – der Weg vom Wirkstoff

zum Produkt

Ehe ein Biozid als Produkt eine Zulassung

erhält, muss gemäß der Biozidverordnung (Ver-

ordnung (EG) Nr. 528/2012) zunächst der Wirk-

stoff geprüft und genehmigt werden. Bei der

Wirkstoffprüfung ist eine Reihe von Daten als

Dossier bei der Europäischen Chemikalienagen-

tur, ECHA einzureichen. Auf nationaler Ebene,

in Deutschland, erteilt dann die Bundesanstalt

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA für

die Biozidprodukte Zulassungen und gegensei-

tige Anerkennungen. Dieses mehrstufige Verfah-

ren mit einer umfassenden Prüfung dient dazu,

die Anwendung von Bioziden im Hinblick auf

Risiken für Mensch, Natur und Umwelt noch si-

cherer zu machen.

Die Zulassung von Bioziden ist damit um-

fangreicher und aufwändiger geworden. Sie

gilt für Wirkstoffe 10 Jahre, bei Rodentizi-

den sind es allerdings nur 5 Jahre. Allgemein

kann jederzeit, zum Beispiel weil sich eine

neue Datenlage ergibt, ein Wirkstoff einer

Neubewertung unterzogen werden, was dann

möglicherweise zum Entzug einer Zulassung

oder zu zusätzlichen Auflagen führt. Aber

auch ein Hersteller kann ein Produkt vom

Markt nehmen oder nach dem Zulassungs-

ende keine erneute Verlängerung der Zulas-

sung beantragen. Zu denken gibt die Nen-

nung von Warfarin und Difenacoum in der

Liste der Substitutionskandidaten der Europä-

ischen Kommission (gemäß Verordnung (EG)

Nr. 1107/2009). Darin sind Substanzen aufge-

führt, auf die zwar in keinerlei Weise ein Bann

gelegt ist, die aber aufgrund ihrer Eigenschaf-

ten durch Alternativen, sollten sie irgendwann

verfügbar sein, ersetzt werden könnten.

Was bringt die Zukunft?

Foto: ©Igrik ·

fotolia.com

Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 71