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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 26

Fachbereiche

Schimmelpilze

Verharmlosende Bewer-

bung ist unzulässig (auch

auf der Vorderseite)

Auch Nennung von Wirk-

stoffen, die NICHT ver-

wendet wurden, kann als

Verharmlosung gewertet

werden

Bild 5: Dieses eindeutig als

Biozidprodukt ausgelobte Mittel ist nicht verkehrsfähig.

Hier steht jetzt Blödsinn,

beide Richtlinien sind

seit 2015 aufgehoben und

durch CLP ersetzt

Wirkstoffe und Konzentra-

tion müssen in jedem Fall

angegeben werden!

Hier oben stimmt noch al-

les, es wird eindeutig eine

biozide Wirkung ausgelobt

Anwendungshinweise sind

gegeben

Eindeutig durch den Ver-

weis: Biozide sicher ver-

wenden der BP-V unter-

liegend!

Sicherheitshinweise und

Gefährdung für Mensch

und Umwelt fehlen gänz-

lich

Biozidprodukt

in der Anmel-

dung

Beispiele

Wie muss es denn nun aussehen? Wie erkenne ich ein verkehrsfähiges Biozid? Hier ein paar Bei-

spiele aus dem Baumarkt aber auch für die professionelle Schimmelbeseitigung.

Gut gelöst – ein Baumarktprodukt

Überraschenderweise ist für dieses DIY-Produkt die Kennzeichnung vorbildlich. Neben allen

stofflichen Angaben sind auch die Gefahrenhinweise durch Piktogramme dargestellt.

Wirkstoffe

und ihre Konzen-

trationen

weitere Inhalts-

stoffe,

N-Nummer mit

dem Hinweis,

dass es sich um

eine Anmeldung

handelt

UBA-Nr. nach Re-

zeptur-Datenbank

Hinweis auf Gefahrstoffe für Mensch und

Umwelt

Art der Anwen-

dung, verwend-

bare Geräte

Verdünnungen,

Einwirkzeiten

Entsorgung

Sicherheitshin-

weise

Bild 3: Hier erkennt auch der Laie, dass es sich um

einen Gefahrstoff handelt.

Sicherheitshin-

weise? Fehlan-

zeige!

Biozide Wirkstoffe

sind zwar ange-

geben, aber die

Konzentration

fehlt

Zulassungsnum-

mer fehlt

Leere Symbole???

Hinweis auf Ge-

fahrstoffe für

Mensch und Um-

welt fehlt

Bild 4: So geht es gar nicht, was soll denn das?

Art der Anwen-

dung, verwend-

bare Geräte

Verdünnungen,

Einwirkzeiten

Entsorgung fehlt

Ist das Produkt nur notifiziert oder zuge-

lassen?

Bis wann?

Für welche Produktgruppe?

Richtig etikettiert?

Sicherheitsdatenblatt?

Notfalls eigenständig anfordern?

Sind Arbeitsplatzgrenzwerte oder tech-

nische Kontrollwerte einzuhalten?

Wie ist das zu überprüfen? Messgeräte?

PSA?

Substitutionsprüfung – was kann ich statt-

dessen machen oder was muss ich sowieso

machen, Biozideinsatz hin oder her?

So. Und wer möchte jetzt noch wissen, ob das

Zeug wirkt oder nicht?

Literatur:

VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN

PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die

Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von

Biozidprodukten.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN

PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008

über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von

Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der

Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Ände-

rung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, konsolidierte

Fassung vom 01.04.2016.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN

PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europä-

ischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie

1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr.

793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der

Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie

der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und

2000/21/EG der Kommission.

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoff-

verordnung - GefStoffV), „Gefahrstoffverordnung vom 26.

November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch

Artikel 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S.

49) geändert worden ist“.

TRGS 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen,

Zubereitungen und Erzeugnissen, Oktober 2011.

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Mai 2008.

TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Juni 2016.

Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und an-

erkannten Desinfektionsmittel und -verfahren; Bundes-

gesundheitsbl. 2013, 56:1706–1728, Springer Medizin

Verlag 2013.

Nachtrag zur Liste der vom Robert Koch-Institut geprüf-

ten und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren

(16. Ausgabe); Bundesgesundheitsbl s00103-016-2354-

3, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016.

Constanze Messal: Professionelle Sanierung von Schim-

melschäden − auch die BG Bau hat was Neues! Schützen

& Erhalten 2/2016, S. 18-22.

Ein Profi-Produkt – professionell daneben!

Bei diesem Produkt bin ich mir wirklich nicht sicher, ob ich veräppelt werden soll. Falls jetzt je-

mand denkt, es handelt sich hierbei um einen allseits bekannten Hersteller, nein – ist es nicht.

Geht gar nicht – ein Baumarktprodukt

In diesem Fall ist zwar der Wirkstoff erkennbar, jedoch fehlen sämtliche weitere Angaben.

Die Piktogramme darf sich der geneigte Anwender selber ausmalen.