Schützen & Erhalten - page 10

Berufsschulen:
Aufgrund der anfangs zu erwar-
tenden eher geringen Zahl der Aus-
zubildenden ist davon auszugehen,
dass nur wenige Berufsschulstand-
orte für die Ausbildung in Form von
Landesfachklassen eingerichtet
werden. Auch hier wird dann ent-
sprechend der überbetrieblichen
Ausbildung im Blockunterricht mit
Internatsunterbringung ausgebildet
werden. Die hierfür anfallenden
Kosten (Fahrt und Übernachtung)
sind von dem Auszubildenden selbst
zu tragen. Dieser hat allerdings die
Möglichkeit, wenn die Entfernung
zum Schulstandort mehr als 150 km
beträgt, Landesmittel zur Unterstüt-
zung zu beantragen.
Die Standorte der Berufsschu-
len finden Sie sobald eine Entschei-
dung getroffen wurde auf unserer
Homepage unter
.
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütungen
im Holz- und Bautenschutz richten
sich wie auch die Löhne für die
gewerblichen und angestellten
Mitarbeiter des Betriebes nach
den Tariflöhnen Bau. Aktuell
sind dies im 1. Jahr: 554,–
(West)
490,–
(Ost), im 2. Jahr: 860,–
(West), 684,–
(Ost), im 3. Jahr:
1.086,–
(West), 864,–
(Ost).
Kostenrückerstattung durch die
SOKA Bau:
Als Mitglied der SOKA Bau ha-
ben Unternehmer im Holz- und Bau-
tenschutz erstmals die Möglichkeit
So werden dem Betrieb im er-
sten Lehrjahr 10 Monate Ausbil-
dungsvergütung rückerstattet, im
zweiten Jahr 6 Monate und im drit-
ten Jahr 1 Monat. Ebenso werden
Abb. 4
Abb. 5
und im Osten einer Rückerstattung
von ca. 15.100,–
, Abb. 6 und 7.
Wenn Sie ausbilden möchten,
dann machen Sie bitte folgendes:
– Melden Sie sich als Ausbil-
dungsbetrieb bei ihrer Hand-
werkskammer und fordern dort
die notwendigen Unterlagen
an.
– Falls sie noch einen Auszubil-
denden suchen, melden sie Ih-
ren freien Ausbildungsplatz
dem zuständigen Arbeitsamt.
– Melden Sie uns, Ihrer DHBV-
Bundesgeschäftsstelle, dass
Sie einem Ausbildungsplatz
anbieten. Sie bekommen per
Post alle wichtigen und aktu-
ellen Informationen bezüglich
Ausbildungsvergütung, Über-
betriebliche Ausbildung,
Schulstandorte, Kostenerstat-
tung, Urlaubsansprüche etc.
Falls Fragen offen geblieben sind
oder sich neue Fragen ergeben
haben, scheuen Sie sich nicht an-
zurufen. Wir, der Fachverband des
Holz- und Bautenschutzgewerbes
beraten Sie gerne. Telefon (0 22 34)
4 84 55, Fax (0 22 34) 4 93 14,
E-Mail:
.
Immer
Aktuell in Sachen Ausbildung:
.
die von Ihnen seit Jahren einge-
zahlten Umlagekosten für die Aus-
bildung auch für Ihren Betrieb gel-
tend zu machen. Entsprechend ist
die Ausbildung allein schon aus fi-
nanzieller Hinsicht hoch interessant.
die Kosten, die im Rahmen der über-
betrieblichen Ausbildung entstehen,
von der SOKA Bau getragen. Zusam-
mengenommen entspricht dies im
Westen pro Ausbildungsplatz einer
Rückerstattung von ca. 17.400,–
Abb. 6
Abb. 7
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,...32
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