Schützen & Erhalten - page 21

Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 21
„Wird bei dem Sachverständigen zu einzelnen
Punkten seines Gutachtens eine weitere Stellung-
nahme erbeten, weil das Gutachten insoweit un-
zureichend sei, ist dieser zusätzliche Zeitaufwand
nur dann nicht zu bezahlen, wenn dies grob un-
billig wäre, also der Sachverständige schuldhaft
seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist
oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden
Leistungen vorsätzlich oder fahrlässig herbeige-
führt hat.“
Schlussfolgernd gibt RA Bleutge auf der
Grundlage der zuvor gemachten Ausführungen
nachfolgende Empfehlung an die Sachverstän-
digen: „Der Sachverständige sollte bei nach-
träglich erbetenen Stellungnahmen zum Inhalt
des Gutachtens immer bei Gericht nachfragen,
ob es sich bei der Aufforderung zur Stellung-
nahme um einen neuen Auftrag handelt, für
den eine Vergütung beansprucht werden kann.
Er muss diese Anfrage schon deshalb stellen,
weil er nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO immer
zur Prüfung verpflichtet ist, ob der im Beweis-
beschluss genannte Kostenvorschuss ausreicht,
auch noch eine zusätzliche Leistung, nämlich
die später erbetene Stellungnahme, abzude-
cken. Verneint das Gericht das Vorliegen eines
neuen Auftrags, braucht der Sachverständige
die erbetene Stellungnahme nicht abzugeben.
Handelt es sich allerdings um Fragen, die Feh-
ler im Gutachten aufzeigen, die auch der Sach-
verständige als Fehler erkennt, muss er sein
Gutachten kostenlos nachbessern. Auf keinen
Fall sollte der Sachverständige spätere Fragen
einer Prozesspartei oder eines Prozessvertreters
beantworten; solche Fragen sind nur im Termin
bei der mündlichen Erörterung des Gutachtens
zu beantworten.“
Ratschläge
erwünscht
Die Brücke wird in einer Frei-
zeitanlage genutzt. Sie liegt
auf 2Lärchenstämmen auf.
Diese sind ca. 13m lang.
Die zu überbrückende Höhe
liegt bei ca. 4m. Was kann
man aus Ihrer Sicht tun und
welche Maßnahmeempfeh-
lungen/Ratschläge würden
Sie dem Betreiber geben?
Ich würde mich sehr über
die Zusendung Ihrer Mei-
nungen unter
freuen.
Allen Sachverständigen
und natürlich auch al-
len anderen Mitgliedern
des DHBV und Ihren Fa-
milien sowie den Lesern
von Schützen & Erhalten
wünschen wir ein Frohes
Weihnachtsfest, erholsa-
me Feiertage und ein von
Gesundheit, Erfolg und
Zufriedenheit geprägtes
Jahr 2009.
Georg Brückner und
Michael Diehl
Fachbereiche
Sachverständige
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