Schützen & Erhalten - page 28

Es schreibt für Sie:
Hans-Axel
Kabrede
geboren am 26.10.42
– 1957 bis 1960: Maurer-
lehre – Geselle
– 1964: Staatlich geprüfter
Hoch- und Tiefbautechni-
ker
– 1969: Maurermeister
– seit 1965: im Bauten-
schutz tätig
– bis 1979: technischer Lei-
ter (ISOBA)
– bis 1984: technischer
Leiter (Renesco)
– bis 1989: technischer
Leiter (IPA)
– bis 1995: technischer Lei-
ter (Woellner Ombran
GmbH, Ludwigshafen)
– bis heute: technischer Ge-
schäftsführer (Woellner
Ombran GmbH, Ludwigsha-
fen)
– seit 1996: 2. Vorsitzender
Forum BauwerksErhaltung
– seit 1999: 1. Vorsitzender
WtA-D
Weitere Fragen an:
Hans-Axel Kabrede
In der Grafschaft 3
46414 Rhede
Telefon: 0 28 72 - 36 47
Telefax: 0 28 72 - 60 19
email:
DIE FACHBEREICHE
Bauten- und Gewässerschutz
Für Sie gelesen – DIN 18195
KMB – Sicherheit oder Chaos?
Mehr Sicherheit bei Ab-
dichtungen mit kunst-
stoffmodifizierten Bitu-
mendickbeschichtungen
(KMB) durch die DIN
18195 oder ist das Chaos
noch größer geworden?
Diese Frage zu beantworten
ist sehr schwierig und der
Sichtweise des jeweiligen Be-
trachters überlassen. Um sich
jedoch ein Urteil zu bilden,
sollten zunächst die gravieren-
den Änderungen der DIN 18
195 in Sachen (KMB) genauer
in Augenschein genommen
werden. Hierzu im Einzelnen:
b. 13 neue Begriffe wurden
zugefügt und erläutert
c.
Der Abschnitt 4 „Grund-
sätze, Zuordnung der Ab-
dichtungsarten“ wurde
völlig verändert. In einer
Übersichtstabelle wurde
dargestellt wie die An-
wendungen der Teile 4
bis 7 von DIN 18195 in
Bezug auf die Wasserbe-
anspruchung eines Bau-
werks nunmehr gesehen
werden.
DIN 181 95-9 sowie für Schutz-
schichten und Schutzmaßnah-
men nach DIN 18195-10.
Die DIN 18195 „Bauwerks-
abdichtungen“ gilt
nicht
für
– die Abdichtung von
nicht genutzten und
von extensiv begrünten
Dachflächen
– die Abdichtung von Fahr-
bahnen, die zu öffentli-
chen Schienenwegen oder
Straßen gehören, zum
Beispiel Fahrbahntafeln,
– die Abdichtung von De-
ponien, Erdbauwerken
und Tunnel die bergmän-
nisch erstellt wurden.
nachträgliche Abdichtun-
gen in der Bau-
werkserhaltung
oder in der
Baudenkmal-
Pflege, es sei
denn, es kön-
nen hierfür Ver-
fahren ange-
wendet werden,
die in dieser Norm
beschrieben werden.
– Bauteile, die so wasserun-
durchlässig sind, dass die
Dauerhaftigkeit des Bau-
teils und die Nutzbarkeit
des Bauwerks ohne weite-
re Abdichtung im Sinne
dieser Norm gegeben
sind. In diesem Sinne
gilt sie auch nicht für
Konstruktionen aus WU-
Beton.
Änderungen 18195
Teil 1
Die Definitionen der Last-
fälle haben sich in so weit ge-
ändert, dass
– Teil 4 nun wie folgt lautet:
Abdichtungen gegen
Bo-
denfeuchte
(Kapillarwasser,
Haftwasser) und nichtstau-
endes Sickerwasser an Bo-
denplatten und Wänden, Be-
messung und Ausführung.
– Teil 5 nun wie folgt lautet:
Abdichtungen gegen
nicht-
drückendes Wasser auf Dek-
kenflächen und in Nassräu-
men,
Bemessung und Aus-
führung
– Teil 6 nun wie folgt lautet:
Abdichtungen gegen von
außen drückendes Wasser
und
aufstauendes Sickerwas-
ser,
Bemessung und Ausfüh-
rung
Weitere Änderungen:
a.
Der Anwendungsbereich
wurde präziser dargestellt
Anwendungsbereich:
Der Anwendungsbereich
dieser Norm gilt für Abdichtun-
gen von nicht wasserdichten
Bauwerken oder Bauteilen ge-
gen
– Bodenfeuchte nach DIN
18195-4,
– nichtdrückendes Wasser
nach DIN 181 95-5, – von
außen drückendes Wasser
nach DIN 18195-6 und –
von innen drückendes
Wasser nach DIN 18195-7
mit Bitumenbahnen und
-massen, Kunststoff- und
Elastomer-Dichtungsbah-
nen, Metallbändem, As-
phaltmastix,
kunststoff-
modifizierte Bitumendick-
beschichtungen
und den
für ihren Einbau erforder-
lichen Werkstoffen nach
DIN 18195-2.
Sie gilt ferner für Abdich-
tungen unter intensiv begrün-
ten Dachflächen, für das Her-
stellen der Abdichtungen über
Bewegungsfugen nach DIN
18195-8, für Durchdringungen,
Übergänge und Abschlüsse nach
Schützen & Erhalten · Dezember 2000 · Seite 20
Grundsätze, Zuordnung
der Abdichtungsarten
Ein interessanter Aspekt der
DIN ist die gemeinsame Arbeit
aller Beteiligten. Sie wendet
sich daher nicht nur an den
Abdichtungsfachmann, sondern
auch an diejenigen, die für die
Gesamtplanung und Ausführung
des jeweiligen Bauwerke ver-
antwortlich zeichnen.
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