Schützen & Erhalten - page 29

Schützen & Erhalten · Dezember 2001 · Seite 21
Teil B
Der Teil B regelt zunächst
die Verarbeitung der Bitumen-
dickbeschichtung hinsichtlich
der Witterungsverhältnisse,
Mischzeiten und Mischwerkzeu-
ge, Arbeitsgänge, Verstär-
kungseinlagen und Mindest-
trockenschichtdicken.
Die Anordnung der Abdich-
tung ist lastfallabhängig. Di-
verse Abbildungen zeigen die
Abdichtungsführung mit De-
tailskizzen von Wand/Sohlen-
und Sockelanschlüssen, Rohr-
durchführungen, Fugenabdich-
tungen und Anschlüsse gemäß
Teil 4 bei Boden-feuchte /
nichtstauendes Sickerwasser
und Teil 6 aufstauendes Sicker-
wasser.
Die Richtlinie beschreibt
ausführlich erforderliche
Schutzmaßnahmen und Schutz-
schichten die beispielsweise
die Abdichtungen dauerhaft
oder vorübergehend während
der Bauzeit schützen. Schutz-
schichten müssen in Anlehnung
an die DIN 4095 mit der Ab-
dichtung verträglich sein, dau-
erhaft vor schädigenden Ein-
flüssen statischer, dynamischer
und thermischer Art schützen.
Sie dürfen erst nach völliger
Durchtrocknung angebracht
werden und keine Punkt- oder
Linienlasten auf die Abdich-
tung übertragen.
In der Qualitätssicherung,
in der ein Parameter die Eigen-
überwachung ist, wird be-
schrieben wie Schichtdicken
während der Ausführung gemes-
sen und dokumen-tiert werden.
Ebenso ist eine spezielle Prü-
fung beschrieben um den Zeit-
punkt Durch-trocknung der
Bitumendickbeschichtung zu
bestimmen.
Anhang 1
Der Anhang 1 beschreibt
Abdichtungen mit KMB außer-
halb der DIN 18195. Dieser
Anhang spiegelt in seinen Aus-
führungen die tägliche Baupra-
xis wieder und ist daher be-
sonders zu beachten.
Folgende Abdichtungsarten
werden hier behandelt:
– Hinweise zu Abdichtun-
gen mit KMB gegen von
außen drückendes Wasser
– Hinweise zu Abdichtun-
gen von erdberührten
Deckenflächen mit KMB
– Hinweise zu Anschlüssen
mit MKB außerhalb der
DIN 18195
Bevor sich die Richtlinie mit
der Abdichtungstechnik be-
fasst, gilt ein besonderer Hin-
weis den vertragsrechtlichen
Vereinbarungen zwischen Auf-
tragnehmer und Auftraggeber.
Dieser Passus sollte von jedem
Ausführenden sorgfältig gele-
sen und inhaltlich umgesetzt
werden.
Bei drückendem Wasser im
Sinne des Anhanges 1 wird die
Eintauchtiefe des Gebäudes auf
3,00 m begrenzt. Bei höheren
Eintauchtiefen sind Sondermaß-
nahmen zu treffen. Abdichtun-
gen von erdberührten Decken-
flächen mit hoher Bean-
spruchung sowie Druckwasser-
belastung bis 3,00 m können
ebenfalls mit KMB ausgeführt
werden.
Im Gegensatz zur Ausfüh-
rung nach DIN 18 195 können
waagerechte Abdichtungen
unter Wänden mit minerali-
schen oder flexiblen Dichtungs-
schlämmen ausgeführt werden
Bei Anschlüssen von Ab-
dichtungen aus KMB an was-
serundurchlässige Bauteile aus
Beton beträgt die
An-
schlussbreite sowohl bei auf-
stauendem Sickerwasser als
auch bei drückendem Wasser 15
cm. Die Anschlussbreite auf
Metall- Kunststoff- oder Faser-
zementbauteile beträgt im Re-
gelfall 10 cm.
Anhang 2
Im Anhang 2 sind die zi-
tierten und mitgeltenden Ge-
setze, Normen Regelwerke und
Merkblätter aufgelistet.
Anhang 3
Das Formblatt „Dokumenta-
tion“ im Anhang 3 beschreibt
DIE FACHBEREICHE
Bauten- und Gewässerschutz
Die RiLi KMB kann ab sofort in der
DHBV-Geschäftsstelle bestellt werden:
Deutscher Holz- und Bautenschutzverband
Hans-Willy-Mertens-Str. 2 · 50858 Köln
Telefon: 02234-48455
die Möglichkeit der Eigenüber-
wachung. Das Formblatt liegt
einer kopierfähigen Vorlage vor.
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann ge-
sagt werden, dass die Richtli-
nie KMB zumindest in den Tei-
len, welche die DIN 18 195
betreffen quasi als Kommentar
zur DIN 18195 fungiert. Eine
Vielzahl von Abbildungen ge-
ben Auskunft über Abdich-
tungsführung und Detaillösun-
gen, die für Planer und Aus-
führende sehr hilfreich sind.
Im Anhang 1 sind die Maß-
nahmen beschrieben, die Ab-
dichtungen aus KMB außerhalb
der DIN betreffen jedoch der
heutigen Baupraxis entspre-
chen. Hier sei nochmals dar-
auf hingewiesen, dass die ver-
tragsrechtlichen Belange unbe-
dingte
Berücksichtigung
finden.
Anzeigenschluss für die nächste
Ausgabe der Zeitschrift „Schützen & Erhalten“
ist am 18. Januar 2002.
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