Schützen & Erhalten - page 23

Versicherungsmakler
Dipl.-Kfm. Heinz-Dieter Walther
Versicherungmakler e. K.
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Valoisstraße 13 · 26382 Wilhelmshaven
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schutzverband e.V.
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Wir denken weiter.
HDI-Gerling Generalvertretung
Karl-Josef Schneider
Feldblumenweg 7a, 50769 Köln
Telefon 0221-144-61967
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- Betriebshaftpflichtversicherung
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lungsversicherung die Weiterzahlung
Ihres Gehaltes ab.
– Die GmbH kann den Zeitpunkt
frei wählen, ab welchem Tag die
Entgeldfortzahlung abgesichert
sein soll.
– Das Tagegeld wird auf Wunsch
schon ab dem 4. Tag der voll-
ständigen Arbeitsunfähigkeit
der versicherten Person an die
Firma gezahlt.
– Das Tagegeld wird auch für
Sonn- und Feiertage gezahlt.
– Je nach Tarifvariante wird bis
max. 546. Tag der vollständi-
gen Arbeitsunfähigkeit der ver-
sicherten Person das Tagegeld
gezahlt.
Sicherheit und Steuer-
entlastung für die GmbH
Die hierzu notwendige Versiche-
rung ist eine Rückdeckungsversiche-
rung, um die GmbH vor der Belas-
tung durch Entgeldfortzahlung an
den GGF zu schützen.
Die Beiträge für die Entgeld-
fortzahlungsversicherung können
von der GmbH als Betriebsausgabe
gemäß § 4 Abs. 4 Einkommensteuer-
gesetz steuerlich in Abzug gebracht
werden, wenn folgende Vorausset-
zungen erfüllt sind:
– Die GmbH ist zur Entgeldfort-
zahlung verpflichtet (Arbeits-
vertraglich vereinbart)
– Sie werden als GGF arbeits- und
sozialversicherungsrechtlich als
abhängig beschäftigter Arbeit-
nehmer eingestuft.
Sind Sie hingegen beherrschender
GGF, gilt die Entgeldfortzahlungs-
vereinbarug als Teil der Gesamt-
vergütung. Ist diese angemessen,
werden die Beiträge vom Finanzamt
als abzugsfähige Betriebsausgaben
anerkannt.
Alles in allem eine sinnvolle
Absicherung eines sowohl Firmen
wie auch privaten Risikos!
Gerne berät Sie:
Karl Josef Schneider
HDI-Gerling Generalvertretung
Feldblumenweg 7a, 50769 Köln
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Optimierte Entgeldfortzahlung in
Höhe des Brutto-Verdienstes für
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Als Gesellschafter Geschäfts-
führer (GGF) haben Sie ein
großes Maß an Verantwortung
übernommen. Hierbei sollten
Sie sowohl an Ihre persönliche
Versorgung als auch an die
Belastung der GmbH durch
Entgeldfortzahlung denken.
Sie sind „beherrschender“ GGF –
dann gelten Sie im Arbeits- und So-
zialversicherungsrecht als selbstän-
dig und haben keinen gesetzlichen
Anspruch auf Entgeldfortzahlung
durch die GmbH.
Jedoch kann eine solche Ent-
geldfortzahlung in Ihrem Anstel-
lungsvertrag vereinbart sein.
Im Anschluss an die vertrag-
lich festgelegte Entgeldfortzahlung
erfolgt die Absicherung des Kran-
kengeldes über die gesetzliche oder
eine private Krankenversicherung.
Sie sind „nicht beherrschender“
GGF, dann gelten Sie im Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht als Arbeit-
nehmer und haben einen gesetzli-
chen Anspruch auf Entgeldfortzah-
lung durch die GmbH. Hierbei über-
nimmt die GmbH die entstehenden
Kosten der Entgeldfortzahlung bis
zum 42. Tag (6 Wochen).
Sofern Sie in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind,
erhalten Sie als Arbeitnehmer im An-
schluss an die Entgeldfortzahlung der
GmbH in 2009 einen Krankengeld-
höchstbetrag von täglich 85,75 Eur
(monatlich 2.572,50 Euro/maximal
aber 90% vom Nettogehalt. Dieser
Betrag vermindert sich jedoch um die
Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-
, und Pflegeversicherung. Selbstän-
dige haben ab Januar 2009 keinen
Anspruch auf Krankengeld.
Erfolgt die Einkommensabsi-
cherung bereits über ein priva-
tes Krankentagegeld, ist der Leis-
tungsbeginn zu überprüfen. Häufig
stimmt dieser nicht mit dem Ende
der im Anstellungsvertrag vereinbar-
ten Entgeldfortzahlung überein.
Die
Konsequenz
hieraus ist, dass
eine mögliche Versorgungslücke
dann trotz Beitragszahlung weder
von der gesetzlichen noch von ei-
ner privaten Krankenversicherung
abgedeckt wird.
Die Lösung – Die Firma ver-
sichert die Entgeldfortzah-
lung ihres Geschäftsführers
Mit einer Zahlung in Höhe des
Brutto- Verdienstes deckt die Tage-
geldleistung aus der Entgeldfortzah-
Versicherung
Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 23
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