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Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 26
Zusammenfassung
Nachträgliche chemische Querschnittsab-
dichtungen werden als kostengünstige und bau-
werksschonende Alternative zu nachträglichen
mechanischen Horizontalsperren seit etwa 50
Jahren ausgeführt. Obgleich keine Zweifel be-
stehen, dass es sich hierbei um eine probate
Verfahrenstechnik handelt, sind immer wieder
Misserfolge zu verzeichnen. Auf Grund dieser
Unsicherheiten werden vermehrt qualtätsprüfen-
de Maßnahmen bei Gutachtern, Sachverständi-
gen oder Baustoffprüflaboren eingefordert. Ein
erster Schritt in diese Richtung ist mit dem im
August 2004 veröffentlichten WTA-Merkblatt
4-4-04/D „Mauerwerksinjektion gegen kapil-
lare Feuchtigkeit“ getan. Allerdings wird mit
der Zertifizierung von Injektionsstoffen nur die
prinzipielle Wirksamkeit nachgewiesen. Ob sich
eine entsprechende Abdichtung auch am Objekt
ausbildet, lässt sich somit nicht klären und kann
auf Grund der vielen Einflussfaktoren auch bei
erfolgreicher Zertifizierung nicht einfach unter-
stellt werden.
Dies berücksichtigend ist nach WTA die Er-
folgskontrolle am Bauwerk durch vergleichende
Feuchtigkeitsmessungen vorzunehmen, was al-
lerdings voraussetzt, dass bereits eine deutliche
Trocknung des Mauerwerks stattgefunden hat.
Bei derartigen Trocknungen handelt es sich um
einen mehrjährigen Prozess, wodurch eine zeit-
nahe Erfolgskontrolle nicht möglich ist. Dies ist
weder im Interesse des Bauherrn noch im Sinne
seriöser Bautenschützer. Aus diesem Grund wurde
im Rahmen der Arbeitsgruppe „Injektionsmittel“
ein Vorschlag für eine zeitnah durchzuführende
Kontrollmethode erarbeitet. Das Verfahren er-
möglicht eine Abschätzung der zum Zeitpunkt
der Beprobung bereits erreichten Sperrwirkung
sowie der maximal erzielbaren Sperrwirkung.
1. Einleitung
Um den vertikalen Feuchtigkeitsaufstieg im
Mauerwerk zu unterbinden, sind Querschnitts-
abdichtungen unerlässlich. Je nach Nutzungsan-
forderungen und Gebäudealter befindet sich die
Abdichtungsebene auf Niveau der Bodenplatte,
auf dem ersten Stein, unmittelbar unter oder bis
zu 30cm über der Erdgeschossdecke. Auch Mehr-
fachanordnungen von waagrechten Sperrschich-
ten unterschiedlicher Höhenlage wurden in der
Vergangenheit ausgeführt.
[1][2]
Bei historischen
Gebäuden jedoch, insbesondere die vor 1850
errichteten, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass eine horizontale Abdichtung fehlt.
Die in der Vergangenheit zur Unterbrechung
des kapillaren Feuchteaufstiegs eingesetzten Ma-
terialien sind mannigfaltig. Verwendung fanden
unter anderem Glastafeln, Blei-, Schiefer und
Asphaltplatten, Zement-, Teer- Asphalt- und
Pechölmörtel, Klinker und glasierte Ziegel, in
Bitumen oder Teer eingebettete Blei-, Kupfer-
und Aluminiumfolien sowie Teer- und Bitumen-
pappen. Darüber hinaus wurden Rezepturen aus
Talg bzw. Leinöl und Kalk oder geschmolzenem
Schwefel und Glaspulver eingesetzt, deren Wirk-
samkeit durchaus in Frage gestellt werden darf.
[3]
Auch von Imprägnierungen der Ziegel mit Seife
und Alaun wird berichtet.
[4]
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik
werden zur Abdichtung des Wandquerschnitts vor-
wiegend Kunststoff- oder Bitumenbahnen sowie
flexible Dichtungsschlämmen verarbeitet.
Gegenüber einer nachträglichen chemischen
Querschnittsabdichtung ist bei den mechanischen
Verfahren mit einem erhöhten Eingriff in Statik
und Bausubstanz sowie dem Einsatz von spezi-
eller und somit kostenintensiver Maschinentech-
nik zu rechnen, weshalb in der Baustellenpraxis
vermehrt chemische Querschnittsabdichtungen
zur Anwendung gelangen. Das Ziel einer nach-
träglichen chemischen Querschnittsabdichtung
besteht darin, den kapillaren Feuchtetransport
derart einzuschränken, dass oberhalb der Hori-
zontalsperre die Ausgleichsfeuchte des Mauer-
werks erreicht werden kann.
2. Nachträgliche chemische
Querschnittsabdichtungen
Nachträgliche chemische Querschnittsab-
dichtungen sind gemäß WTA-Merkblatt 4-4-04/D,
ÖNORM B 3355-2 bzw. den produktspezifischen
Anforderungen der Hersteller auszuführen. Im
Allgemeinen sind ein- oder zweireihige, waag-
rechte bzw. gegenüber der Horizontalen um bis
zu 45° nach unten geneigte Bohrlochketten er-
forderlich. Bei einreihiger Ausführung beträgt
der axiale Bohrlochabstand zwischen 10 und
12,5 cm. Bei zwei übereinander liegenden In-
jektionsebenen wird mit einem Bohrlochabstand
von 20cm gearbeitet, wobei allerdings die Bohr-
lochketten horizontal um 10 cm gegeneinander
verschoben werden. Der vertikale Abstand der
Injektionsebenen darf 8 cm nicht überschrei-
ten. Der Bohrlochdurchmesser beträgt je nach
Verfahrensvariante zwischen 14 bis 30mm. Die
Bohrlochtiefe begrenzt sich auf eine Restwand-
dicke von ca. 5 cm. Die Injektion erfolgt in Ab-
hängigkeit der Eigenschaften des Injektions-
stoffs drucklos oder im Druckverfahren (s. Abb.
1 u. 2). Injiziert werden unterschiedlichste ein-
oder mehrkomponentige flüssige, thermisch zu
verflüssigende oder pastöse Dichtstoffformulie-
rungen wie z. B.:
– Alkalisilikat/Alkalimethylsilikonat,
– Epoxydharz,
– Paraffin,
– Polyacrylatgel,
– Polyurethanharz,
– Siliconat,
– Siliconmikroemulsion,
– Siloxan.
In Abhängigkeit der verwendeten Ingredienzi-
en ergibt sich die abdichtende Wirkung durch
ein Verengen, Verstopfen oder Hydrophobieren
Praxis
Überprüfung der Wirksamkeit nachträglicher
Querschnittsabdichtungen
Vorschlag für eine praxistaugliche Versuchsanordnung
Abb. 1: Auszug aus dem WTA-Merkblatt 4-4-04/D, schematische Darstellung des
Bohrbildes bei druckloser Injektion.
Abb. 2: Bohrbild zur Druckinjektion (Auszug WTA 4-4-04/D).
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