Schützen & Erhalten - page 25

Schützen & Erhalten · Juni 2012 · Seite 25
Es schreibt
für Sie:
Dipl. Ing.
Norbert Becker
Fachbereichs-
leiter
Schimmelpilze
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51469 Bergisch Gladbach
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Telefax (02202) 863854
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Fachbereiche
Schimmelpilze
Flach- und Pultdächern ist die Ursachensuche
häufig etwas komplexer. Eine Vielzahl von Un-
tersuchungen, Methoden und Messstrategien sind
hier möglich, um die Ursache für eine Kondens-
wasserbildung zu untersuchen. Ist ein Schimmel-
pilzbefall an der Holzkonstruktion vorhanden, so
bedarf es – wie alle Regelwerke bekunden – des
Ausbaues der befallenen Materialien. Das bedeu-
tet nicht, dass komplette Dachstühle ausgebaut
werden müssen! Auch nicht wenn das BGH-Urteil
vom 29.07.2006 (VII ZR 274-
04) dies suggeriert. Dem BGH
ging es nicht um die zu erwar-
tende Gesundheitsgefährdung,
sondern vielmehr um den juris-
tischen Sachverhalt, dass ein
schimmelpilzbefallener Dach-
stuhl vorhanden war und nicht
bestellt wurde. Hier heißt es
in der Urteilsbegründung u.a.:
„Für den Kläger stellte sich
der Schimmelbefall, wegen der
für die künftigen Bewohner be-
fürchteten Gesundheitsgefähr-
dung, als Mangel dar. Schimmelpilze besitzen
Schadstoff-Charakter. Nachdem vom SV vorge-
schlagenen Nachbesserungsarbeiten, wäre jedoch
nicht zu erwarten gewesen, das schädliche Par-
tikel in die im Dachgeschoss ausgebauten Wohn-
räume eindringen würden. Es wäre allenfalls ein
Restrisiko von max. 10% verblieben, das es noch
zu einer Gesundheitsgefährdung hätte kommen
können. Danach lasse sich nicht feststellen, dass
die von den Beklagten angebotene Sanierung, un-
geeignet und nicht zuzumuten gewesen wäre.“
Des Weiteren wird ausgeführt:
„1. Der von der
Beklagten zu
2)
errichtete Dachstuhl war mangel-
haft, weil er unstreitig vollständig von Schimmel-
pilzbefall befallen war. Das vertraglich geschul-
dete Werk war ein Dachstuhl ohne Pilzbefall. Die
Frage einer Gesundheitsgefährdung kann in die-
sem Zusammenhang dahinstehen, weil sie unbe-
achtlich ist. Der verschimmelte Dachstuhl wäre
selbst dann mangelhaft gewesen, wenn von ihm
keinerlei Gefahren für die Bewohner des Hauses
gedroht hätten.“
Das heißt, dass für die Urteilsfindung des
BGH (neuer Dachstuhl) nicht eine eventuell vor-
handene Gesundheitsgefährdung im Vordergrund
stand, sondern das vertraglich ein schimmelpilz-
freier Dachstuhl geschuldet war. Hier spielten
ausschließlich juristische Aspekte eine Rolle,
weniger die Bewertung des Sachverständigen.
Grundsätzlich ist der Autor der Auffassung, dass
schimmelpilzbefallene Dachstühle fachgerecht
saniert werden können, ohne den Dachstuhl im
Gesamten zu erneuern.
Der Autor ist auch der Auffassung, dass es
grundsätzlich möglich ist schimmelpilzbefallene
Holzoberflächen abzutragen (0,1–0,3mm), um
die Schimmelpilzbelastung in der Raumatmo-
sphäre dauerhaft auf eine normale mikrobielle
Hintergrundkonzentration zu reduzieren. Um die
Oberfläche der befallenen Holzkonstruktion von
Schimmelpilzen zu befreien, gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Hier sind einmal Hobel- oder Fräs-
geräte zu nennen, die grundsätzlich an Absaug-
modulen angeschlossen sein müssen. Aber auch
das Trockeneisstrahlen erscheint hier als eine
interessante Variante, wobei wissenschaftliche
Untersuchungen hier noch fehlen. Als problema-
tisch zu erachten, ist die Tatsache, dass man mit
Hobel- oder Fräsgeräten nicht in jede Ecke und
zwischen jeden Knotenpunkt kommt, um die Be-
fallsflächen abzutragen. Hierbei handelt es sich
um eine handwerklich sehr anspruchsvolle und
anstrengende Arbeit, schon
deshalb, weil die persönliche
Schutzausrüstung zusätzliche
Erschwernisse darstellt und so-
mit die Sanierer schneller an
die körperliche Belastungsgren-
ze führt. Grundsätzlich ist in
schimmelpilzbefallenen Dach-
stühlen vor dem Abtragen der
Oberfläche darauf zu achten,
dass die Befallsflächen mit
einem Sporenbinder versehen
werden. Weiche Materialien,
wie Latex oder Silikone, eignen
sich zwar zum Sporen binden, setzen jedoch häu-
fig den holzbearbeitenden Maschinen zu. Auch
bei Trockeneisstrahlen verhindern die weichen
Sporenbinder einen ausreichenden Abtrag der
Oberflächen. Die zurzeit besten Erfahrungen mit
dem Sporenbinden vor dem Abtrag wurden mit
„Wasserglas“ bzw. „Kieselsäure“ gemacht. Hier
ist die Einflussnahme auf die jeweilige Abtra-
gungsart sehr gering bzw. nicht zu erkennen.
Das Aufbringen von Sporenbinder vor der
Bearbeitung der Befallsflächen hat den Vorteil,
dass er die Partikel derart vergrößert, sodass
sie nicht lungengängig sind und nur schwer in
der Luft getragen werden können. Dies führt zu
einer Reduzierung einer möglichen Kontamina-
Schimmelpilze und holzzerstörende Pilze in der
Dachkonstruktion.
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