Schützen & Erhalten - page 13

menachweise an Schulungs- und Weiterbildungs-
maßnahmen (z.B. DHBV-Akademie) ggf. unter
Benennung von überprüfbaren Referenzobjekten
nachweisen.“
Objektbezogene Voruntersuchungen
und Sanierungsziel sind Grundlage des Instand-
setzungskonzeptes. Folgende Parameter sind fest-
zulegen wie Verfahrenstechnik, die zu verwen-
denden Baustoffe und Lage des Sperrhorizonts.
Diese Art der nachträglichen Horizontalab-
dichtung grenzt ab, und „kann nur als Bestand-
teil eines Sanierungskonzeptes des Fachplaners
betrachtet werden.“
Flankierende Maßnahmen sind zu planen:
– Entfeuchtung /Bauteiltrocknung
– Salzreduktion
– Beheizung, Raumlüftung oder Klima­
tisierung
– Vertikalabdichtung / -en im Außen- /
Innenbereich
– Einbindungen an vorhandene Abdich-
tungen
– Bauwerksdränungen
– Sanierputzsysteme
– Wärmedämmungen
– Spritzwasserschutz
– Ggf. Mauerwerksverfestigungen und
Verstärkungen
Der Bautenschützer
„übernimmt neben der üb-
lichen Ausführungsverantwortung auch die Pla-
nungsverantwortung, wenn auf eine unabhängige
Fachplanung verzichtet werden soll.“
Im Merkblatt
E-4-7 wird explizit darauf hingewiesen, dass nur
Firmen des Bauhauptgewerbes Mechanische HZ-
Sperren ausführen dürfen.
Bitte blättern Sie um.
Fachbereiche
Bautenschutz
Bild 2: Bauteilöffnung.
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