Schützen & Erhalten - page 27

Dämm- oder Isoliermaterial verwen-
det, ist sicherzustellen, dass das
Material keine Chloride enthält.
(10,11)
Im Lebensmittelbereich ist es ja
quasi dauerfeucht, also muss ver-
mieden werden, dass die verbauten
Materialien korrosive Stoffe frei-
setzen oder aber selbst korrodiert
werden, denn Korrosion begünstigt
wiederum mikrobielle Missstände!
Wie bewerte ich nun einen
Schimmelpilzschaden in der Lebens-
mittelindustrie? Zunächst einmal
kommt es hierbei nicht darauf an,
ob ein Schimmelpilzschaden bereits
besteht, sichtbar ist und welche Ka-
tegorie angewendet werden muss.
Vielmehr ist festzustellen, ob die
baulichen Gegebenheiten und Ma-
terialien den gesetzlichen Anforde-
rungen (dargestellt in den oben ge-
nannten DIN-Normen sowie in den
EHEDG-Guidelines) entsprechen. Tun
sie das nicht, besteht auch ohne
erkennbaren Schimmelpilzbefall
ein Mangel. Des Weiteren sind die
Innenraumluftwerte aufgrund der
Lüftungskonzepte und der Unter-
druckhaltung nahezu unabhängig
von der Außenluft. Innerhalb der
Hygienerisikobewertung müssen
die Lebensmittelhersteller eigene
Grenzwerte für die Innenraumhygie-
ne festlegen. Das kann also einfach
abgeprüft und verglichen werden.
Was einen Unterschied darstellt, ist
wie man den Schaden (auf Auftrag-
geberseite) bemerkt. Üblicherweise
werden mikrobielle Auffälligkeiten
im Produkt festgestellt oder man
stolpert bei Routineuntersuchungen
über erhöhte Keimzahlen. Dann
wird gesucht. Finden sich hierbei
sog. produktassoziierte Keime in
der Überzahl, kann mangelnde Ma-
schinenhygiene ein Problem sein.
Werden typische Außenluftkeime
festgestellt, kann sowohl eine Un-
dichtigkeit die Ursache sein aber
auch falsche Lagerung oder man-
gelnde Eingangskontrolle kommen
als Infektionsherd in Frage. Natür-
lich treten auch im Lebensmittelbe-
reich massiv verschimmelte Bauteile
und Wände auf.
Hilfreich sind bei der Bewer-
tung des Baukörpers die Doku-
mente der European Hygienic En-
gineering and Design Group, kurz
EHEDG. Es gibt hierbei insgesamt
32 Dokumente (Docs, Guidelines)
auf Deutsch und jeden konstruk-
tiven Bereich betreffend mit kla-
ren Materialvorgaben und Ansprü-
chen, die zu erfüllen sind. Doc 8
stellt einen allumfassenden sehr
übersichtlichen Katalog
(10)
dar, der
bei einer Bewertung der Bausub-
stanz herangezogen werden kann
und wie eine Checkliste abzuarbei-
ten ist. Die Dokumente gelten als
anerkannte Regel der Technik und
sind in ihrer Anwendung vor Gericht
erfolgreich einsetzbar.
Wo man den Kollegen aus dem
Lebensmittelbereich ab und zu mal
auf die Füße treten muss, ist deren
doch sehr hemdsärmeliger Umgang
mit Desinfektionsmitteln. Desinfek-
tion gehört hier zum Tagesgeschäft
und wird entsprechend großzügig
durchgeführt. Gern unter der Prä-
misse, dass mikrobielle Befälle nicht
entfernt werden müssen, denn „ste-
riler Dreck ist steril“! Dieser Spruch
kommt oftmals gemeinsam mit
einem wohlwollenden Schulterklop-
fen, insbesondere, wenn das Produkt
noch mal durch den Backofen muss.
Natürlich antwortet der sachkundi-
ge Schimmelpilzbekämpfer: „Nein,
auch steriler Dreck ist Dreck!“ Das
Schulterklopfen überlasse ich je-
dem selbst!
Zusammenfassung
Die hier beschriebenen Son-
derfälle der Sanierung bei Schim-
melpilzschäden sind durchaus an-
spruchsvoll, aber auch für kleinere
Holz- und Bautenschutzfirmen er-
folgreich umsetzbar. Nicht immer
geht es hierbei um komplette Kern-
sanierungen, auch kleine Schäden
müssen behoben werden. Dabei sind
entsprechende Sorgfalt und hand-
werkliches Können gefragt. Wich-
tig ist zu erkennen, welche Unter-
schiede es im Vergleich zu Schim-
melpilzschäden in Wohnräumen
gibt, welche Ansprechpartner und
Befindlichkeiten zu berücksichtigen
und welche Anforderungen beim
Wiederaufbau einzuhalten sind.
Gemeinsamkeiten aller
Sonderfälle sind:
– Beteiligte in unterschied-
lichen Behörden, die Zustän-
digkeiten sind von Bundes-
land zu Bundesland verschie-
den, das muss recherchiert
werden!
– Bei der Bewertung des eigent-
lichen Schimmelpilzschadens
sind unterschiedliche Rechts-
ordnungen zu berücksichti-
gen, das fängt bei den gän-
gigen Leitfäden an und hört
beim Beamtenrecht auf.
Fachbereiche
Schimmelpilze
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Schützen & Erhalten · Juni 2014 · Seite 27
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