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Wittelsbacher

Luftaufnahmen

Christian Link

Anton-Heinle-Straße 9

86316 Friedberg

Tel. (0821) 44838-02

Fax (0821) 44838-08

Mobil (0152) 28910571

E-Mail:

info@wittelsbacher-luftaufnahmen.de

Web:

www.wittelsbacher-luftaufnahmen.de

Fachbereiche

Sachverständige

scheidet darüber, ob er die Ruckmeldung

für sich annimmt und gegebenenfalls

Veränderungen in der Zukunft vornimmt;

– ein vom Feedbackempfanger als negativ

empfundenes Feedback sollte nicht als

Ausdruck mangelnder Wertschätzung auf-

gefasst werden; der Feedbackgeber bringt

Wertschätzung zum Ausdruck, indem er sich

der Mühe unterzieht, den Feedbackbogen

auszufüllen und abzusenden;

– ein Feedback begründet kein irgendwie

geartetes Ranking von Sachverständigen;

– es gibt keine Abschrift des ausgefüllten

Feedbackbogens, die Daten werden nicht

gespeichert, allein der Sachverständige

hat also das Feedback erhalten.“

Ein Beispiel für den Feedbackbogen ist in der

zuvor behandelten Unterlage abgebildet.

II. Checkliste für die Übernahme

eines Gerichtsauftrages

Die Checkliste für die Übernahme eines Ge-

richtsauftrages wurde im August 2015 durch

den Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW

veröffentlicht und kann von der zu Beginn er-

wähnten Internetseite der Justiz NRW herunter-

geladen werden. Sie enthält wichtige Eckpunkte,

die im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung

zu berücksichtigen sind und das ein oder andere

Mal von den Sachverständigen vergessen wer-

den, was dann durchaus zu ungewollten Nach-

teilen führen kann.

Gegliedert ist sie in die Abschnitte:

I. Bestatigung des Eingangs des Auftrags

und des Empfangs der Akten

II. Weitergehende Ruckmeldung zwei Wochen

nach Zugang der Gerichtsakten

III. Das mundliche Gutachten/Die mundliche

Erlauterung des schriftlichen Gutachtens

IV. Der Ortstermin

V. Das schriftliche Gutachten

VI. Nach Abschluss des Gutachtens

Als wichtige Gedanken- und Erinnerungsstütze

wird die Nutzung dieser Checkliste jedem Sach-

verständigen empfohlen.

Verbraucherrichtlinie – was bedeutet das für den

Sachverständigen?

Seit dem 13. 06. 2014 ist das Gesetz zur

Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in

Kraft.

Dieses hat Auswirkungen auf das Schutzrecht

der Verbraucher, welches sich wesentlich ver-

schärft. Es enthält Hinweise zu umfangreichen

Informationspflichten gegenüber den Verbrau-

chern. Weiterhin wird darin das Widerrufsrecht

für außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-

senen Verträgen über Dienstleistungen gere-

gelt. Letzteres betrifft auch Verträge in Zusam-

menhang mit der privatgutachterlichen Sach-

verständigentätigkeit. Der geschätzte Kollege

Josef Magiera hat hierzu einen Vortrag gehört,

in dem insbesondere auf die spezielle Situation

der Sachverständigen eingegangen wird. Herr

Magiera stellt dankenswerterweise die Infor-

mationen zu diesem Vortrag den Mitgliedern

des Fachbereichs Sachverständige des DHBV

im geschützten Mitgliederbereich auf der Seite

www.dhbv.de

in der PDF-Datei „Verbraucherricht-

linie“ zur Einsicht zur Verfügung.

Ergänzend zum Thema „Verbraucherrichtli-

nie“ hat uns der Kollege Michael Grübel noch

ein aktuelles Urteil hierzu übermittelt. Dieses

Urteil finden Sie ebenfalls im geschützten Mit-

gliederbereich auf der DHBV-Webseite.

Wittelsbacher Luftaufnahmen

Profi für HD-Luftaufnahmen von oben

Die Fa. Wittelsbacher Luftaufnahmen lie-

fert HD-Fotos und -Videos aus der Vogel-

perspektive. Mithilfe eines Profi-Quad-

copter (umgangssprachlich Drohne) und

einer HD-fähigen Kamera bis 14 MP Auflö-

sung lassen sich Bauphasen oder Schäden

an Dach und Fassade exakt dokumentieren.

Für Sachverständige ist der Einsatz einer Droh-

ne vor allem dann interessant, wenn ein Bau-

schaden aufgrund seiner Lage nur sehr schwer

oder mit großem Aufwand zugänglich ist. Man

benötigt weder Hubsteiger, Kran oder Gerüst

für die Begehung. Die Drohne fliegt bis zu

einem Meter an das Objekt heran und filmt

oder fotografiert sämtliche erforderlichen De-

tails. Mitunter erhält man dadurch sogar In-

formationen, an die im Vorfeld noch gar nicht

gedacht wurden.

Das Objekt wird entweder gemeinsam mit

dem Sachverständigen oder entsprechend

dessen Vorgaben beflogen. Nach Begutach-

tung der vorhandenen Rohdaten (Bilder und

Videos) wird festgelegt, in welchem Umfang

eine Nachbearbeitung erforderlich ist und ge-

wünscht wird.

Ist der Sachverständige vor Ort live dabei,

hat dies den Vorteil, dass er Aufnahmen, Posi-

tionen und Details mitbestimmen kann. Er sieht

auf dem Tablet live die Aufnahmen und hat die

Möglichkeit, direkt auf das Foto- und Filmmaterial

einzugreifen. Aus den vorhandenen Rohdaten er-

gibt sich dann im Nachhinein die Möglichkeit,

Ausschnitte zu begutachten, besonders auf-

schlussreich ist dies, wenn dabei Details ent-

deckt werden, die bei der Schadensaufnahme

nicht ersichtlich waren.

Sollte ein Sachverständiger sich für den Ein-

satz einer Drohne entschließen, ist es wichtig

zu beachten, dass der Dienstleister über das

folgende Leistungsspektrum verfügt:

– Kurzfristiger Einsatz

– Erstellung in HD-Video- und Fotoqualität

– Einzelfotos in 14 MP Qualität

– Detailausschnitte aus Videos extrahierbar

– auch im Nachhinein möglich

– Aufstiegsgenehmigung in dem

betreffenden Bundesland

– Zulassung für gewerbliche Luftaufnahmen

– Mitglied der DFS (Deutsche Flugsicherung)

– Alle Versicherungen vorhanden

A

llen Sachverständigen und Mit­

gliedern des DHBV und ihren

Familien sowie den Lesern

von „Schützen & Erhalten“

wünschen wir ein frohes

Weihnachtsfest, erholsame

Feiertage und ein von

Gesundheit, Erfolg

und Zufriedenheit

geprägtes Jahr 2016.

Georg Brückner

und Michael Diehl

Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 18