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Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 23

Versicherungen als Marketinginstrument

Als Unternehmen der Bau-

wirtschaft können Sie sich

durch Qualität, Kompetenz

und Zuverlässigkeit positiv

von Ihren Mitbewerbern ab-

heben. Für private Bauherren

ist Sicherheit häufig das

entscheidende Kriterium bei

der Auftragsvergabe. Doch

die Erfahrung zeigt, dass die

Herstellung eines Bauwerks

in den seltensten Fällen ohne

Probleme realisiert werden

kann.

Eine Versicherung bietet Ihnen

Schutz vor finanziellen Belastungen.

Insbesondere eine umfassende Haft-

pflichtversicherung, die den Anfor-

derungen des DHBV e.V. entspricht,

ist für einen Bautenschutzbetrieb

unerlässlich und existenzsichernd.

Die hohe Bedeutung wird nicht zu-

letzt durch verschärfte und neue

gesetzliche Vorschriften sowie die

Tendenz zur Verbraucherfreundlich-

keit in der Rechtsprechung deutlich.

Rechtlich begründete Schadener-

satzansprüche hat der Versicherer

für den Versicherungsnehmer zu

begleichen und rechtlich nicht be-

gründete Ansprüche hat er zurück-

zuweisen und abzuwehren.

Doch ein Versicherungskonzept

ist nur dann wirklich gut, wenn es

passgenau auf Ihren Betrieb zuge-

schnitten ist. Individuelle Beratung

geht über das Angebot eines ein-

zelnen Produktes hinaus und muss

die Bedürfnisse des jeweiligen Ein-

zelfalles erfüllen. Die Absicherung

von Ansprüchen – gerade auch im

Insolvenzfall – steht immer häufiger

im Vordergrund der Auftraggeber.

Grundsätzlich gilt: Weicht die

Ausführungsleistung vom verein-

barten Bausoll ab, liegt ein Man-

gel vor. Der Bauherr kann vom

Bauunternehmer zunächst nur die

Nachbesserung verlangen, die von

einer Betriebshaftpflichtversiche-

rung nicht abgedeckt werden kann.

Die gängigste Form der Absi-

cherung über eine Bankbürgschaft

ist zu einem hohen Maß mit Ei-

genkapitalbindung verbunden und

schränkt den Liquiditätsspielraum

und die Kreditlinie der Unterneh-

men ein.

Die günstigere Alternative

stellt eine Bürgschaftsversiche-

rung dar: Sie gibt Ihrem Auftrag-

geber die Gewissheit, dass Sie die

vertraglichen Verpflichtungen er-

füllen können und dass mögliche

Gewährleistungsansprüche auch

zu einem späteren Zeitpunkt noch

befriedigt werden können. In der

Regel behält der Auftraggeber le-

diglich 5–10% der Auftragssum-

me bzw. der Schlussrechnung als

Sicherheit ein, was allerdings im

Insolvenzfall von bauausführen-

den Unternehmen als Konsequenz

zu privaten Überschuldungen füh-

ren kann.

Ein wahres Marketinginstru-

ment kann in diesem Fall eine

Baugewährleistungsversicherung

werden. Sie schließt die vorhan-

dene Deckungslücke zwischen

Haftpflicht- und Bürgschaftsversi-

cherung, indem sie Versicherungs-

schutz für Ansprüche auf Nachbes-

serung bzw. Beseitigung von nach

der Abnahme auftretenden Mängeln

für die vertraglich vereinbarten Ge-

währleistungszeiten von 5 Jahren

bietet. Hinzu kommt die Abwehr un-

begründeter Gewährleistungsansprü-

che und − was besonders wichtig ist

− im Insolvenzfall des Bauunterneh-

mers hat der Bauherr einen direkten

Anspruch gegen den Versicherer auf

Erstattung der Mängelbeseitigungs-

kosten im Rahmen des Versiche-

rungsvertrages. Damit garantiert

der Versicherer die Erfüllung von

Gewährleistungsansprüchen auch

für die Arbeiten der Subunterneh-

mer. Durch die Baubegleitung eines

Sachverständigen dokumentieren

Sie die Bauqualität und heben sich

positiv von anderen Anbietern ab,

was ihnen bei der Gewinnung neuer

Aufträge helfen kann.

Als langjähriger Partner des

DHBV e. V. hat sich die Walther

GmbH als Experte der Betriebshaft-

pflichtversicherungen etabliert. Die

umfangreichen Rahmenvereinba-

rungen übertreffen die Mindestan-

forderungen des DHBV e.V. deutlich.

Durch die individuelle Betrach-

tung des Baubetriebes erreicht die

Walther GmbH zum Teil immense

Kosteneinsparungen für die Mit-

gliedsbetriebe des DHBV e. V. und

bietet Ihnen durch den „Blick über

den Tellerrand“ echte Mehrwerte.

Es schreibt

für Sie:

Oliver Freund

Walther

Versicherungs­

makler GmbH

Borsteler Chaussee 51

22453 Hamburg

Telefon: 040 50 79 60 470

Telefax: 040 50 79 60 475

E-Mail:

info@walther-gmbh.de

Internet:

www.walther-gmbh.de

Versicherung

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