Schützen & Erhalten - page 16

Schützen & Erhalten · März 2000 · Seite 16
Bild 3:
Larve des Mulmbocks (links
Seitenansicht, rechts Draufsicht)
Bild 4:
Nagsel der Mulmbocklarven
Bekämpfung und
wirtschaftliche
Bedeutung
Im Wald trägt der Mulmbock
entscheidend zur schnellen Ver-
rottung alter Stubben bei. Da-
bei werden pilzbefallene Höl-
zer bevorzugt. Aus diesem
Grund steht er unter Natur-
schutz.
Eine Bekämpfung eines
Mulmbockbefalls an Konstruk-
tionshölzern ist in der Praxis
bisher nicht bekannt geworden.
Dies liegt sicher daran, dass
mulmbockgeschädigtes Holz be-
reits Pilzbefall aufweist und oh-
nehin ausgetauscht werden
muss.
FACHBEREICHE
Holz- und Brandschutz
Dürfen Dachstühle überhaupt noch
imprägniert werden?
Wird ein aktiver Insekten-
befall in Dachstühlen fest-
gestellt, so könnte eine
Bekämpfung mit einen der
35 zugelassenen Holz-
schutzmittel (Prüfprädikat
Ib) vorgenommen werden.
Nun besitzen alle 35 Holz-
schutzmittel die Anwendungs-
einschränkung E6
[nicht zur
großflächigen Anwendung an
Holzbauteilen (Flächen-/Raum-
volumenverhältnis gleich oder
größer 0,2 Quadratmeter/Kubik-
meter) in Innenräumen].
Zählt
man die Dachstühle zu den In-
nenräumen (eine genauere De-
finition wäre angebracht), so
gilt auch die Anwendungsein-
schränkung E6. Wird das ge-
naue Flächen-/Raumvolumen-
verhältnis von Dachstühlen
ermittelt, erhält man in den
meisten Fällen einen Wert weit
über 0,2. Der Einsatz von Holz-
schutzmitteln wäre dann, wenn
überhaupt, nur Abschnittwei-
se möglich.
Anfragen unserer Praxisfir-
men und Diskussionen unter
Fachleuten ließen erkennen,
dass hierüber Klärungsbedarf
besteht. Korrespondenz zwi-
schen dem Fachbereichsleiter
Holzschutz im DHBV und dem
DIBt seit Dezember 1999 lässt
erkennen, dass dieser Grenzwert
möglicherweise automatisch in
die Bekämpfungsmittelzulas-
sung übernommen worden ist,
ohne die räumlichen Besonder-
heiten im Dachstuhl zu beach-
ten. Im Sachverständigenaus-
schuss (SVA) „Holzschutzmittel“
-A- beim DIBt (dieser tagt am
21./22.03.2000) wird diese
Grundsatzfrage erörtert.
Bis dahin gilt die Anwen-
dungseinschränkung E6!
Durch „sachkundige“ Bekämp-
fung, zum Beispiel
– Holzalter bei Hausbockbefall
berücksichtigen
– Befallsbereiche genau ermit-
teln und nur Abschnitte be-
handeln
– andere Behandlungsmetho-
den (zum Beispiel Heißluft)
wählen
– Veränderung der Resistenz-
klasse bei intensiver Bebei-
lung beachten
können sicher einige (nicht
alle) Bekämpfungsprobleme in
Dachstühlen gelöst werden.
Über das Ergebnis der Ta-
gung des Sachverständigenaus-
schusses wird Ekkehard Flohr in
der nächsten Ausgabe berich-
ten.
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